Noser Ruedi · Ständerat · 2016-09-12
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-12
Wortprotokoll
Wir kommen jetzt zum Bundesbeschluss 11, zum Bundesgesetz über die Berufsbildung. Die höhere Berufsbildung ist sehr erfolgreich, hochgradig wirtschaftsgesteuert und damit sehr zielgerichtet. Es gibt in etwa 27 000 Abschlüsse. Diese Abschlüsse führen meistens zu besseren Berufschancen. Man kann die höhere Berufsbildung in zwei Teile aufteilen. Es gibt die höheren Fachschulen, und es gibt die höheren eidgenössischen Berufsprüfungen.
Die höheren Fachschulen haben in den letzten Jahren intensiv ausgebaut. Kantone und Bund haben dort die Verantwortung übernommen und bestimmen eigentlich zur Hauptsache die Lehrinhalte. Für die höhere eidgenössische Berufsprüfung und die Fachprüfung ist die Wirtschaft mit ihren Branchen und Sozialpartnern zuständig. Diese Zuständigkeit ist praktisch vollständig. Es gibt etwa 400 solche Prüfungen, und es gibt sicher Hunderte von Wegen, wie man zu einer solchen eidgenössischen Prüfung kommt. Wichtig für den Rat ist zu wissen, dass es keine Pflicht gibt, eine Schule zu besuchen, damit man eine solche Prüfung ablegen kann. Wir reden hier also vom letzten nichtverschulten Teil der höheren Berufsbildung.
Wie komplex dieser Bereich ist, sieht man, wenn man sich vor Augen hält, dass zum Beispiel die Polizeiausbildung auch eine solche Berufsausbildung ist. Diese ist kantonal unterschiedlich geregelt, es gibt verschiedene Konkordate. Es gibt Arbeitgeber - und dies gilt jetzt nicht mehr nur für das Beispiel der Polizei -, die sich zu hundert Prozent an den Kosten beteiligen, es gibt Arbeitgeber, die die Zeit zur Verfügung stellen, es gibt Arbeitgeber, die sogar verlangen, dass man eine solche Ausbildung macht. Es gibt Arbeitgeber, die verlangen, dass man nach einer solchen Berufsausbildung während einer gewissen Zeit bei ihnen arbeitet, sonst muss man die Kosten zurückerstatten. Es gibt natürlich auch Arbeitgeber, die sich vermutlich nicht ganz so stark engagieren. Für solche Fälle gibt es aber eine Berechtigung für Stipendien, falls man die Bedingungen erfüllt.
Obschon das System sehr vielfältig ausgeprägt ist, ist es hochgradig erfolgreich, weil die Arbeitgeber sich sehr engagieren und weil die Ausbildung wirklich eine Investition ist, die sich ausbezahlt. Dieses sehr erfolgreiche System steht aber unter Druck, weil die Fachhochschulen und die höheren Fachschulen vom Staat praktisch vollständig finanziert werden. Darum will man nun hier auch etwas mehr finanzielle Unterstützung sprechen, und zwar sollen neu, wenn man die Prüfung absolviert, etwa 50 Prozent der Kosten geltend gemacht werden können, allerdings nur auf der Basis eines Mittelwerts, und dieser wird so berechnet, dass die teuersten Ausbildungsgänge nicht mit eingerechnet werden. Die Kosten werden erstattet, wenn man die Prüfung abgelegt hat, unabhängig davon, ob sie bestanden wurde oder nicht. Da die Prüfungen von den Berufsverbänden durchgeführt werden, stellen die Experten oftmals schon am ersten Tag fest, ob jemand das Rüstzeug für diese Prüfung hat oder nicht und ob der Kandidat noch einmal nach Hause geschickt werden muss und etwas nachlernen muss, bevor er sich wieder zur Prüfung melden kann.
Die Mehrheit Ihrer Kommission will, dass diese Beiträge nicht bei der Prüfung ausbezahlt werden, sondern mindestens einmal jährlich. Die Mehrheit geht davon aus, dass solche Vorbereitungen zwei bis drei Jahre dauern und dass man damit die Beträge über diese Dauer verteilt anfordern kann. Sollte sich jemand nicht zur Prüfung anmelden, so soll das Geld nicht zurückgefordert werden - analog zur Schule, wo man auch kein Geld zurückzahlen muss, wenn man die Abschlussprüfung nicht besteht. Die Mehrheit argumentiert hier sozialpolitisch: Es ist nicht zumutbar, dass jemand, der sich auf den Weg macht, diese Prüfung abzulegen, diese selbst vorfinanzieren muss, falls der Arbeitgeber keinen Beitrag leistet. [PAGE 587]
Eine Minderheit, die ihre Position eigenständig begründen möchte, möchte beim Entwurf des Bundesrates bleiben.
Was der Rat für seine Entscheidungsfindung noch wissen muss, ist, dass heute etwa 25 Prozent der Kosten bezahlt werden, die die Absolventen auf sich nehmen. In Zukunft sind es etwa 50 Prozent. Diese 50 Prozent sind aber als Obergrenze zu verstehen: Wenn es plötzlich viel mehr Gesuche gibt, wird der Betrag für die Einzelnen sinken. Sämtliche Gesetzesanpassungen, die Sie in diesem Bundesbeschluss 11 finden, haben mit diesem Mechanismus zu tun und waren in der Kommission unbestritten.