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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2016-09-12

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2016-09-12

Wortprotokoll

Diese scheinbar kleine Änderung hier im Auszahlungsmodus bringt wirklich einige Klippen mit sich, die es zu umschiffen gilt. Wenn man Personen nämlich nicht erst an der offiziellen Prüfung erfassen und entschädigen kann, muss der Bund jene Kurse identifizieren, die er für die Vorbereitung auf eine der rund 400 eidgenössischen Prüfungen als zweckmässig erachtet. Das betrifft dann über tausend meist private Kurse, die sich auch immer wieder ändern. Man wird dann also nicht umhinkommen, die Kurse zu reglementieren und Länge, Kosten, Inhalte, Qualifikationen der Lehrpersonen usw. zu eruieren, was dann wirklich zu zusätzlichen Aufwendungen führen würde.

Zu Recht haben einige Kantone bereits Bedenken angemeldet. Sie befürchten - aus meiner Sicht eben zu Recht - einen grossen zusätzlichen Aufwand. Man müsste auch jene Kursteilnehmer finanzieren, die nie eine Abschlussprüfung ablegen. Das kann man wollen, aber dann muss man sich bewusst sein, dass der Mittelbedarf extrem wachsen würde. Es gibt nämlich weit mehr Leute, die Kurse besuchen, als solche, die effektiv einen Abschluss machen, sodass die budgetierten Mittel bestimmt nicht ausreichen würden. Man kann sich daher auch fragen, ob das noch im Sinne einer gezielten Förderung von anerkannten und arbeitsmarktrelevanten Abschlüssen ist. Die meisten Branchenausbildungen würden in diesem Szenario zudem schlechter gestellt als heute. Sollten mit dem neuen System in einzelnen Sektoren wider Erwarten Probleme auftauchen, könnte man, glaube ich, immer noch reagieren.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und dieser zusätzlich mindestens einmal jährlich stattfindenden Auszahlung nicht zuzustimmen.