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Stamm Luzi · Nationalrat · 2002-03-20

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-20

Wortprotokoll

Ich äussere mich nicht zur Initiative selbst - das machen meine Kollegen -, sondern ich bin hier ans Mikrofon getreten, um zu protestieren, Frau Bundesrätin. Ich halte es für unerträglich, dass es genügt, wenn man eine solche Initiative mitunterzeichnet - wie ich das getan habe -, um in eine Strafuntersuchung mit einbezogen zu werden. Ich habe mich nach dem Unterschreiben dieser Initiative und dem Beitritt zum Initiativkomitee noch nie zur Initiative geäussert, ich habe nichts dazu geschrieben. Nur die Tatsache selbst, dass ich sie unterzeichnet habe, hat dazu geführt, dass ich ein Aufgebot der Kantonspolizei des Kantons Aargau erhalten habe. Ich musste vortraben und meine Äusserungen machen, weil jemand Strafanzeige eingereicht hatte.

Frau Justizministerin, Sie sind zuständig für die Kriminalitätsbekämpfung; Sie geben sich Mühe. Aber ich halte es für unangebracht, dass jemand nur schon deshalb mit einer Untersuchung konfrontiert wird, weil er ein demokratisches Recht in Anspruch nimmt, wie es die Unterzeichnung einer solchen Initiative ist.

Ich als Parlamentarier kann mich wehren. Ich kann mich auch deshalb wehren, weil mir die Immunität zugesichert ist; aber es geht nicht an, dass Leute in unserem Lande damit rechnen müssen, dass sie, wenn sie eine Initiative unterschreiben, strafrechtlich mit Problemen konfrontiert werden. Lesen Sie den Text dieser Initiative. Wenn jemand einen solchen Text unterschreibt und das bereits genügt, mit den Untersuchungsbehörden in Konflikt zu kommen, dann steht es nicht gut, Frau Bundesrätin. Die Kriminalitätsbekämpfung muss wahrlich an anderen Punkten ansetzen als bei einem derartigen demokratischen Recht.

Das ist mein Protest, den ich zu Protokoll geben wollte.