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Noser Ruedi · Ständerat · 2016-09-12

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-12

Wortprotokoll

Als Kommissionssprecher habe ich mich sehr bemüht, objektiv zu sein, und ich werde es auch jetzt versuchen, selbst wenn ich auch Angehöriger der Minderheit Wicki bin. Es wurden ein paar Fragen gestellt; ich werde versuchen, sie zu beantworten.

Es wurde die Frage nach dem Abrechnen gestellt: Da ist die Meinung, dass man, wenn man an die eidgenössische Prüfung geht, seine Kosten belegen muss. So ist der Mechanismus gedacht. Beim einen Fall ist es natürlich so, dass dann der Absolvent der Prüfung mit seiner Kostenabrechnung kommen muss. Beim anderen Fall muss er die Rückforderungen belegen; das ist der Unterschied. Man muss sich bewusst sein, dass die Budgets, die man heute hat, so berechnet werden, dass 50 Prozent der Kosten gedeckt werden. Dabei geht man von der Anzahl Berufsprüfungen aus, die in den Vorjahren stattgefunden haben. Wenn jemand vorfinanziert, besteht eventuell die Gefahr, dass es in diesem Jahr mehr Angebote gibt. Dann würden ihm aufgrund der Obergrenze weniger als 50 Prozent finanziert.

Die Schulen sind heute nicht reglementiert, es gibt eine Vielzahl von Schulen. Ich darf für meine Branche sagen, dass wir etwa 400 solche Prüfungen pro Jahr durchführen, und es gibt etwa 150 verschiedene Schulangebote - damit Sie einfach eine Vorstellung von der Vielfalt haben. Was eben die Schwierigkeit ist: Nicht jede Schule und jede Weiterbildung hat zum Ziel, zur eidgenössischen Berufsprüfung zu führen. Also besteht ein gewisses Risiko, dass man eben auch Schulen finanziert, die andere Zielsetzungen haben.

Dann wurde noch gefragt, ob man die Prüfung bestehen müsse. Das ist nicht der Fall. Man muss die Prüfung nicht bestehen, man muss sich nur für die Prüfung qualifizieren, das reicht an und für sich. Das ist meine Zusammenfassung.