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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2016-09-13

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-13

Wortprotokoll

Wir bitten Sie, bei der Differenz zu Artikel 24a Absatz 1 Buchstabe a der Kommissionsmehrheit und bei der Differenz zu Absatz 1bis dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen.

Der Ständerat möchte bei Absatz 1 Buchstabe a präzisieren, dass für die erste Generation ein Aufenthaltsrecht nachgewiesen werden muss. Damit wir uns im Klaren sind, worüber wir sprechen: Das betrifft die Generation meiner Grossmutter, die 1940 eingewandert ist. Nachdem ich nachweisen muss, dass ich hier fünf Jahre in die Schule gegangen bin, dass mindestens ein Elternteil eine Niederlassungsbewilligung hat oder hatte und mindestens zehn Jahre in der Schweiz verbracht hat und ebenfalls hier in der Schule gewesen ist, müsste ich auch noch beweisen können, dass beispielsweise für meine Grossmutter, die nicht mehr lebt, für die Zeit von 1940 ein formelles Dokument nachgewiesen werden kann. Konkret heisst das: Ich müsste nach Bern ins Staatsarchiv gehen und dort nachmittagelang zusammen mit der Verwaltung ein Konjunkturprogramm aufziehen, um ein solches Dokument zu finden.

Wir bitten Sie: Auf dieser präzisen Formulierung zu beharren ist wirklich nur noch eine Schikane. Nach 75 Jahren - in meinem Fall wäre das die Situation - von den Leuten diese Informationen zu verlangen, weil man meint, nicht ganz sicher zu sein, ob die Leute der dritten Generation voll integriert sind, weil für die Grossmutter kein schriftlicher Nachweis eines formellen Aufenthaltsrechts erbracht werden kann, scheint uns nicht mehr adäquat zu sein. Das ist es insbesondere dann nicht - bitte bedenken Sie das -, wenn wir doch wissen, dass das Zentrale Ausländerregister ja erst 1972 in der Schweiz eingeführt worden ist.

Wenn Sie sich zudem die Materialien anschauen, dann sehen Sie, dass die Idee des Ständerates war, hier mehr Präzision zu schaffen. Faktisch tut er aber genau das Gegenteil. In der ständerätlichen Kommission wurde denn auch klar, dass man es in den Einzelfällen, in denen es eben gar nicht möglich ist, ein solches Aufenthaltsrecht nachzuweisen - zum Beispiel bei den Saisonniers -, dann schon nicht so genau meine mit diesem strikten Nachweis.

Damit schaffen wir anstatt der vermeintlichen Klarheit Interpretationsspielraum, also auch wieder Futter für die Juristinnen und Juristen, und am Schluss ist es ein weniger konzises Konzept als die offene Formulierung, die unser Rat beschlossen hat. Darum bitten wir Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Im Übrigen meinen wir, dass unser Rat im Generellen das konzisere Konzept vorgestellt hat als der Ständerat.

Bei Absatz 1bis ist es umgekehrt: Dort möchte die Mehrheit unserer Kommission verhindern, dass über den Weg der erleichterten Einbürgerung die Militärdienstpflicht umgangen wird. Erstens torpediert dieser Absatz die Idee des Gesetzes - nach Schätzungen der Verwaltung fällt ein Drittel der Personen aus. Zweitens haben wir gestern den Geburtstag dieses Landes gefeiert; es sind 168 Jahre. 1848 war es selbstverständlich, das Bürgerrecht direkt an die Wehrpflicht zu binden und das Stimm- und Wahlrecht auch, aber seither hat sich dieses Land doch etwas weiterentwickelt. Einige Gruppen, die damals noch nicht das Stimm- und Wahlrecht hatten, also nicht vollwertige Bürgerinnen und Bürger waren, namentlich die Frauen, haben dieses Recht heute auch ohne Dienst- und Militärpflicht. Das Paradebeispiel in dieser Einbürgerungs- und Integrationsdebatte ist ja immer die Schweizer Fussballnationalmannschaft, jene der Männer notabene. Die Zeitung "Schweiz am Sonntag" hat 2010 einmal untersucht, wie viele Spieler militärdiensttauglich sind. Im damaligen Kader von Ottmar Hitzfeld waren aus der Stammelf ganze zwei Personen militärdiensttauglich. Aus dem 23-Mann-Kader, das an der WM in Brasilien war, waren es sechs Personen. Niemand würde aber behaupten, nur weil diese jungen Männer keinen Militärdienst geleistet haben, hätten sie nicht Grossartiges für das Image dieses Landes vollbracht. Es gibt heute andere Möglichkeiten der Loyalitätsbekundung, als sie diese enge Eingrenzung auf die Militärdienstpflicht vorsieht. Es geht um Menschen, die in der dritten Generation in diesem Land leben, die ihren Beitrag und den Nachweis der Integration längst erbracht haben. Ersparen wir auch ihnen die ordentliche Einbürgerung.