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Noser Ruedi · Ständerat · 2016-09-13

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-13

Wortprotokoll

Wir sind beim Bundesbeschluss über die Finanzierung der Weiterbildung in den Jahren 2017-2020. Das Parlament hat am 20. Juni 2014 das Bundesgesetz über die Weiterbildung verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die vorgesehenen Massnahmen sind auf die Systemebene fokussiert, auf Organisation der Weiterbildung, Ressortforschung, Statistik und Monitoring - mit der Ausnahme der Grundkompetenzen von Erwachsenen, dort gibt es auch ein Wachstum der Ausgaben. Im Weiteren ist dieser Bundesbeschluss aber nicht vergleichbar mit dem vorangegangenen.

Die Kommissionsmehrheit ist wie die Mehrheit der Finanzkommission der Ansicht, dass man dem Bundesbeschluss unverändert zustimmen sollte. Eine Minderheit möchte, dass man den Kredit um 8 Millionen Franken erhöht; ein Teil soll den Organisationen, die die Weiterbildung tragen, zugutekommen, ein anderer Teil soll in die Projekte fliessen. Laut dem SBFI kürzt der Bund aber keine Mittel bei den Weiterbildungsorganisationen. Mit dem Weiterbildungsgesetz wollte man keinen zusätzlichen Subventionstatbestand schaffen. In der Schweiz werden rund 5 bis 6 Milliarden Franken jährlich in Weiterbildung investiert. Der Grossteil dieser Kosten wird privat oder von Arbeitgebern getragen, rund 10 Prozent von der IV und der Arbeitslosenversicherung.

Die Kommissionsmehrheit ist dem Bundesrat gefolgt - nicht zuletzt auch, weil man angesichts der Finanzsituation des Bundes auf die dringlichsten Bedürfnisse fokussieren wollte. Der Bund ist heute kein entscheidender Zahler bei der Weiterbildung. Eine Erhöhung um 8 Millionen Franken würde kaum Wirkung erzeugen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.