Flach Beat · Nationalrat · 2016-09-13
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-09-13
Wortprotokoll
Wir befinden uns hoffentlich hier in der letzten Runde und können den Sack dieses Gesetzes jetzt zubinden. Ich glaube, wir haben grosso modo eine gute Lösung gefunden, um mit einbürgerungswilligen Menschen der dritten Generation in diesem Land würdig umzugehen.
Im Namen der grünliberalen Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 24a Absatz 1 Litera a der Mehrheit zu folgen. Es wurde von der Minderheit ausgeführt, dass es wichtig sei, hier Klarheit und keinen Graubereich zu schaffen, wer denn nun tatsächlich eine Person sei, die in der dritten Generation in der Schweiz lebt. Ich muss Ihnen aber Folgendes sagen: Es ist unsinnig, ein wirklich überbordender Bürokratismus, wenn man fordert, dass von der Grossmutter oder vom Grossvater aus der Mitte des 19. Jahrhunderts noch Dokumente vorzulegen seien, wonach sie hier einen ordentlichen Aufenthaltsstatus hatten. Wir können diese Frage getrost allenfalls dem Richter überlassen, dem nach der Meinung der Mehrheit glaubhaft gemacht werden muss, dass die erste Generation von diesen dreien hier in der Schweiz einen Aufenthaltsstatus gehabt hat.
Seien Sie mal ehrlich: Wie viele Dokumente Ihrer Grossmutter haben Sie heute noch im Schrank? Wie viele sind wohl verlorengegangen im Laufe der Zeit? Wie oft ist wohl umgezogen worden, wobei irgendwelche Dokumente amtlicher Art der Grossmutter oder des Grossvaters diese Umzugsaktion nicht überlebt haben, weil niemand, wirklich niemand mehr daran gedacht hat, dass so ein Papier irgendwann noch einmal von Nutzen sein soll?
Ich bitte Sie deshalb, hier dieser pragmatischen Lösung zuzustimmen. Sie legt das Augenmerk auf den Richter oder die Verwaltungsstelle, die dann mit Augenmass entscheiden müssen, ob hier tatsächlich ein Aufenthaltsstatus gegeben war. Die Glaubhaftmachung reicht vollkommen.
Bei Artikel 24a Absatz 1bis ersuche ich Sie, der Minderheit zu folgen. Die Minderheit legt im neuen Artikel 51a eine Übergangsbestimmung fest. Diese macht auf der einen Seite Sinn, um diese "Abschleicher", wie sie genannt wurden, die das Gesuch erst stellen, wenn sie nicht mehr militärdienstpflichtig sind, auch mit aufzunehmen. Auf der anderen Seite setzt sie beim Einführen eines neuen Gesetzes - und das tun wir ja in diesem Moment - eine vernünftige Übergangsfrist, die eben dann auch die nächste Generation wahrnehmen kann. Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen.