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preparatory:AB 202676

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-09-13

Wortprotokoll

Der ETH-Rat hat in seiner strategischen Planung für die Periode 2017-2020 ein Budget von 10,737 Milliarden Franken Basisbedarf und weitere 268 Millionen Franken für strategische Initiativen vorgesehen. Der Bundesrat beantragt einen Zahlungsrahmen von 10,178 Milliarden Franken; das sind 5 Prozent weniger, als der ETH-Rat ursprünglich als Basisbedarf beantragt hat. Das Mittelwachstum ist vergleichbar mit demjenigen bei den Grundbeiträgen an die Universitäten und die Fachhochschulen. Es sind also alle etwa gleich gehalten. Dass der Bundesrat weniger beantragt, ist natürlich auch auf die Stabilisierungsvorgaben zurückzuführen.

Die strategischen Ziele sind jedoch sehr generisch gehalten. Der operative Spielraum für den ETH-Rat und die Institutionen des ETH-Bereichs ist sehr gross oder gross genug. Er erlaubt ihnen eine eigene Prioritätensetzung und Massnahmen zur Effizienzsteigerung. Die Freiheiten sind also gegeben. Zudem kann der ETH-Bereich im Wettbewerb vom starken Wachstum beim SNF und bei der KTI profitieren und erhält neu auch projektgebundene Beiträge nach dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz. Auch wird sich gemäss Prognosen des BFS das Wachstum der [PAGE 604] Studierendenzahl verlangsamen. Mit der vorgeschlagenen Änderung des ETH-Gesetzes kann der ETH-Rat zudem den Zustrom ausländischer Studierender begrenzen und von ihnen höhere Gebühren verlangen.

Wägt man alles gegeneinander ab, wurde also das Optimum herausgeholt und Ihnen vorgeschlagen. Der Bundesrat bittet Sie deshalb, beim bundesrätlichen Entwurf zu bleiben.

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