Lexipedia

AB 202684

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-09-13

Wortprotokoll

Es geht, wie es der Kommissionssprecher gesagt hat, um 55 Millionen Franken mehr für die Universitäten und 40 Millionen Franken mehr für die Fachhochschulen. Beides sind Anträge Ihrer WBK.

Bei den kantonalen Universitäten und den Fachhochschulen gelten ab dem 1. Januar 2017 die neuen Finanzierungsbestimmungen nach dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz. Die Grundbeiträge des Bundes sind subsidiäre Beiträge an die Betriebsaufwendungen der Hochschulkantone. Sie sind nicht zweckgebunden. Die beiden Zahlungsrahmen für die Grundbeiträge an die Universitäten bzw. an die Fachhochschulen weisen je ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 1,4 Prozent auf. Die Universitäten und die Fachhochschulen haben auch die Möglichkeit, im Wettbewerb von den höheren Wachstumsraten beim SNF und bei der KTI zu profitieren. Das ist nicht zu unterschätzen.

Zu den Grundbeiträgen an die Universitäten noch einmal, etwas präziser: Der Schwerpunkt bei den Grundbeiträgen liegt in der Nachwuchsförderung. Primär werden die Hochschulen in der nachhaltigen Anpassung ihrer spezifischen Laufbahnstrukturen für den akademischen Nachwuchs unterstützt. Über die Grundbeiträge und mithilfe von Grants des SNF sollen zusätzliche Assistenzprofessuren mit Tenure Track (APTT) geschaffen werden. Die strategische Planung der Rektorenkonferenz sah vor, jährlich vierzig solcher neuen APTT-Stellen zu schaffen. Das beantragte Wachstum der Grundbeiträge wird die Universitäten darin unterstützen, dieses Ziel weiterverfolgen zu können.

Noch ein Wort zu den Fachhochschulen: Der Schwerpunkt bei den Grundbeiträgen an die Fachhochschulen liegt in der Sicherstellung der hohen Qualität, der praxisorientierten Ausbildung sowie ebenfalls in der Nachwuchsförderung. Die doppelte Verankerung in der beruflichen und in der akademischen Welt erfordert die Förderung eigenständiger Karrierewege. Das beantragte Wachstum der Grundbeiträge wird die Fachhochschulen in ihrer Weiterentwicklung unterstützen.

Der Bundesrat ist also nicht der Meinung, dass man die Mittel aufstocken muss, und bittet Sie, seinem Entwurf zu folgen.