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Riklin Kathy · Nationalrat · 2002-03-20

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Wir behandeln hier die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte. Dieses Geschäft hätte eigentlich in der Wintersession behandelt werden sollen; das ist aber nicht der Fehler des Parlamentes, sondern ein Fehler der Verwaltung. Bei der Genehmigung der Abkommen betreffend Änderung des Efta-Übereinkommens ist diese Botschaft vergessen gegangen. Die Verwaltung hat das nachträglich gemerkt, konnte dieses Geschäft aber nicht mehr in unsere Beratungen in der Wintersession einspeisen. Darum werden wir jetzt dieses Geschäft, bei dem es um keine grundsätzlichen, tief schürfenden Änderungen geht, hier im beschleunigten Verfahren behandeln.

Wir haben ja im Dezember, genau am 14. Dezember 2001, diese Efta-Abkommen beschlossen. Wir haben beschlossen, dass alle Vorzüge, die im Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen gegenüber den EU-Staaten möglich sind, genauso gegenüber den Efta-Staaten eingeführt werden sollen. Damit soll das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte, das so genannte Anwaltsgesetz, eben an die Modalitäten für die Vertretung von Parteien vor Gerichtsbehörden durch Anwältinnen und Anwälte aus EU-Staaten angepasst werden. Damit sollen die Anwälte der Efta-Staaten die gleichen Regeln haben wie ihre Kolleginnen und Kollegen der EU-Staaten.

Der Bundesrat gedenkt, dieses Gesetz ab dem 1. August 2002 in Kraft zu setzen. Die bilateralen sektoriellen Verträge sollen bereits am 1. Mai oder 1. Juni in Kraft treten. Aus dieser kurzen Verzögerung soll gemäss Verwaltung kein Schaden entstehen.

Ich bitte Sie daher, diesem Gesetz zuzustimmen. Es geht wirklich nur um einige Ergänzungen, indem man eben noch die Efta-Staaten in die einzelnen Artikel hineinnimmt. Das war in der Kommission unbestritten; der Ständerat hat ebenfalls bereits so beschlossen.