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Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2002-03-20

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Ich möchte mich, nachdem ich dieser Debatte intensiv gefolgt bin, zu drei Fragen äussern, die heute aufgetaucht sind.

1. Kommt diese Änderung zu früh? Herr Studer hat diese Frage vor allem aufgeworfen.

2. Brauchen wir weiterhin Verbote oder auch Moratorien, wie dies beispielsweise heute in der "NZZ" als Frage aufgeworfen wurde?

3. Ist diese Debatte nicht sorgfältig, wie das Frau Müller-Hemmi und auch Herr Widmer mit kräftigen Worten unterstellen?

Zur ersten Frage, ob diese Änderung zu früh komme: Natürlich hat sich die Ethik nicht geändert; Frau Simoneschi hat das erwähnt. Aber es haben sich andere Dinge geändert. Es hat sich erstens geändert, dass die Präimplantationsdiagnostik heute ein etabliertes Verfahren ist; Herr Guisan hat das gesagt. Sie können sich ganz einfach folgende Frage stellen: Welche Begründung gibt es, einer Frau mit einem hohen Risiko, ein Kind mit einer entsprechenden seltenen Krankheit zu gebären, diese Erkenntnis nicht möglichst früh zu eröffnen? Soll sie wirklich gezwungen werden, sich den Embryo einpflanzen zu lassen, um erst später zu dieser Erkenntnis zu kommen? Diese Frage müssen Sie beantworten.

Vielleicht aber mindestens so wichtig ist - das ist ganz neu, und das war nachweislich bei der Debatte um das Fortpflanzungsmedizingesetz kein Thema - die Stammzellenforschung. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass gemäss Wortlaut des Fortpflanzungsmedizingesetzes - so wie es heute mit Artikel 5 Absatz 3 formuliert ist, der die Ablösung einzelner Zellen von einem Embryo in vitro verbietet - klar ist, dass auch die Gewinnung von embryonalen Stammzellen verboten ist. Nach einem kürzlich erschienenen juristischen Gutachten, das der Schweizerische Nationalfonds in Auftrag gegeben hat, ist das Gleiche als Import aus dem Ausland nicht verboten. Wir haben hier die gleiche Diskussion, wie sie der Deutsche Bundestag kürzlich hatte. Es ist also klar, dass diese Änderung nicht zu früh kommt. Es ist keine Veränderung von Versprechen, die anlässlich der Volksabstimmung abgegeben worden sind, sondern es haben sich massgebliche Dinge geändert.

Zur zweiten Frage: Es ist auch klar, dass Verbote oder Moratorien in diesen schwierigen Themenbereichen eine falsche [PAGE 351] Politik sind. Wir wollen sehr klare gesetzliche Rahmenbedingungen - darauf kommen wir zurück -, aber Moratorien oder Verbote sind der falsche Weg. Nur ein Weitergehen in diesen komplexen Gebieten - mit den notwendigen Rahmenbedingungen - wird sicherstellen, dass wir zu guten, sinnvollen Lösungen kommen.

Zur dritten Frage, ob diese Debatte sorgfältig sei - Frau Müller-Hemmi hat, wie gesagt, dieses Thema aufgegriffen -: Auch diejenigen, die eine Änderung befürworten, wollen diese sorgfältige Debatte, die zunehmend breit geführt wird. Sie finden heute etwa in der "Basler Zeitung", um auch diese Zeitung zu zitieren, Ausführungen über neue Initiativen von Science et Cité, die genau diese Thematik auch in der Bevölkerung breit diskutieren wollen. Wir wollen, Herr Widmer, diese Forschung gerade einbinden. Es ist wirklich eine Unterstellung, wenn man sagt, dass sich die Forschung nicht der Politik unterstellen wolle.

Es ist keine Frage, dass wir genau dies wollen. Deshalb sind wir der Meinung, dass das vorgesehene Gesetz über die Forschung an Embryonen möglichst schnell vorliegen sollte. Soweit wir aus dem EDI wissen, wird dies auch der Fall sein, und wir werden sehr bald in den Räten über einen gesetzlichen Rahmen diskutieren können. Wir wollen, dass dieser geschaffen wird, damit die Forschung eingebunden werden kann; alles andere ist eine Unterstellung.

Meine Schlussfolgerung: Die Änderungen, die eingetreten sind, machen klar, dass wir für eine Änderung des Gesetzes eintreten können. Moratorien oder Verbote helfen in diesen komplexen Fragen nicht weiter, sondern wir brauchen klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Wenn Sie für diese Gesetzesarbeit, die demnächst auf uns zukommt, ein klares Signal setzen wollen, dann überweisen Sie diese Motion, die klar aufzeigt, in welche Richtung dann auch die Gesetzesarbeit gehen soll.