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Haller Ursula · Nationalrat · 2002-03-20

Haller Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-20

Wortprotokoll

Die Parlamentarische Initiative Polla nimmt ein Anliegen auf, das bei den Beratungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes im Jahr 1997 intensiv diskutiert, vom Ständerat zuerst aufgenommen, im Nationalrat abgelehnt und in der Differenzbereinigung schlussendlich gestrichen wurde. Die WBK hat die Initiantin am 7. September 2001 angehört. Die Initiantin, von Beruf Medizinerin und damit sicher kompetent, sich zu dieser nicht zuletzt auch ethisch-moralisch schwierigen Frage zu äussern, verlangt eine Modifikation von Artikel 5 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung, welcher ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik statuiert. Bei gesundheitlicher Prädisposition der Eltern, beim Vorhandensein von schwerwiegenden Risiken - also einer schweren Erbkrankheit oder einer schweren Chromosomenanomalie, und nur dann! -, soll eine Untersuchung vor der Einpflanzung des befruchteten Eis in die Gebärmutter möglich sein, dies als Ergänzung zur pränatalen Diagnostik, also der Untersuchung im Mutterleib, die bekanntlich in unserem Land gängige Praxis darstellt.

Eine knappe Mehrheit der Kommission - notabene mit Stichentscheid des Präsidenten - war der Meinung, dass das Anliegen in der Form einer Motion an den Bundesrat überwiesen werden soll. Die Minderheit war der Ansicht, dass dieses Problem nicht erneut aufgenommen werden soll, nachdem das Gesetz erst seit dem 1. Januar 2001 in Kraft ist; auch nicht in der - ich betone - eingeschränkten Form, wie dies die Initiantin vorsieht. Die Minderheit lehnt deshalb auch die Motion ab.

Am 30. Januar dieses Jahres hat nun auch der Bundesrat zur Motion der WBK Stellung bezogen. Er beantragt die Umwandlung in ein Postulat. Die WBK hat sich am 12. März dieses Jahres mit den Gründen der bundesrätlichen Empfehlung auseinander gesetzt und empfiehlt Ihnen schlussendlich mit 13 zu 0 Stimmen, an der Motion festzuhalten. Eine Minderheit wird die Motion bekämpfen. Die Gründe der Ablehnung werden Sie vom Sprecher der Minderheit, Herrn Studer, hören.

Erlauben Sie mir nun, einige Aspekte der nach meiner Meinung äusserst sorgfältig geführten Diskussion zu erörtern. Zu Ihrer Erinnerung: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben dem Fortpflanzungsmedizingesetz vor etwa zwei Jahren deutlich zugestimmt, indem sie eine Volksinitiative ablehnten, die die In-vitro-Fertilisation verbieten wollte. In der Schweiz kommen denn auch jährlich etwa 350 Kinder aufgrund der In-vitro-Fertilisationsmethode zur Welt. Anders gesagt: Dank dieser Technik werden pro Jahr 350 Paare glückliche Eltern, was ihnen sonst versagt geblieben wäre, weil nur dank dieser Methode die Kinderlosigkeit behoben werden konnte.

Artikel 5 Absatz 3 des Fortpflanzungsmedizingesetzes verbietet jedoch die Präimplantationsdiagnostik, verbietet es also, in Fällen einer möglichen schweren Erbkrankheit oder einer Chromosomenanomalie das Ei vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter zu untersuchen: "Das Ablösen einer oder mehrerer Zellen von einem Embryo in vitro und deren Untersuchung sind verboten." Damit ist das Risiko verbunden, dass ein Embryo implantiert wird, der Träger einer schwerer Erbkrankheit oder einer schweren Chromosomenanomalie ist.

Frau Polla möchte dieses Risiko durch die Vornahme einer Amniozentese, also einer vorgeburtlichen Diagnostik, reduzieren. Damit jede unnötige Anwendung und jeder Missbrauch vermieden werden kann, will sie diese Diagnostik ausschliesslich jenen Paaren vorbehalten, deren Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit an einer schweren Erbkrankheit leiden würde, die bei der Diagnose als unheilbar beurteilt wird. Die Anwendung wäre also für sehr wenige - ich betone es: für sehr wenige -, strikt begrenzte Fälle vorgesehen.

Ich betone nochmals, dass Frau Polla diese Einschränkung gegenüber der vor einigen Jahren diskutierten Variante ganz bewusst macht. Die Kritik, sie würde ein Thema aufgreifen, das vor noch nicht allzu langer Zeit diskutiert wurde, ist nicht stichhaltig. Wir haben es vorhin selbst gehört: Frau Polla war damals noch nicht Mitglied dieses Rates. In der Zwischenzeit wissen wir, dass die Präimplantationsdiagnostik weltweit in über 2000 bekannten Fällen vorgenommen wurde, ohne dass ein Hinweis auf Versagen oder Missbrauch dieser Methode bekannt wäre.

Es ist eine Tatsache, dass immer mehr Paare kinderlos bleiben - viele gewollt, aber auch immer mehr ungewollt. Gerade die diese Woche in den Medien thematisierte und leider in eine boulevardsche Richtung abgedriftete wichtige Frage nach der Qualität der Spermien bei jungen Männern ist nur eine von vielen möglichen Ursachen der immer grösser werdenden Kinderlosigkeit. Paare, welche die Hilfe der Fortpflanzungsmedizin in Anspruch nehmen, sind oft älter als Paare, die ein auf natürliche Weise gezeugtes Kind erwarten. Sie waren während vielen Jahren einem physischen und auch psychischen Druck ausgesetzt, einem Druck - vielfach von aussen -, der sie äusserst schwer belastet. Sie sehnen sich nach einem Kind, im wahrsten Sinne des Wortes nach einem Wunschkind.

Erlauben Sie mir eine persönliche Schlussbemerkung: Mehr als zehn Jahre haben auch wir erfolglos auf ein eigenes Kind gehofft. Schlussendlich habe ich versucht, die von drei Ärzten bestätigte Diagnose zu akzeptieren: Nach menschlichem Ermessen werden Sie nie Mutter eines eigenen Kindes werden. Wir haben uns zur Adoption eines Kindes entschlossen, weil die medizinischen Voraussetzungen aufgrund eines mit vier Jahren erfolgten perforierten Appendix auch eine In-vitro-Befruchtung nicht erlaubt hätten. Diese persönlichen, sehr oft schmerzlichen Erfahrungen haben mich geprägt und für Ehepaare in gleicher oder ähnlicher Situation sensibilisiert. Ich kann mich also in die Lage der betroffenen Ehepaare versetzen, und ich kann den Wunsch jedes Ehepaares nachvollziehen, welches vor der künstlichen Befruchtung gerne Gewissheit haben möchte, dass nicht eine schwere Erbkrankheit auf das Kind übertragen wird. Dank einer gewissenhaften und weltweit anerkannten Abklärung, dank der pränatalen Implantationstechnik, wird dies möglich werden.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit der WBK, die Motion zu überweisen, wie wir es auch noch vom Französisch sprechenden Kollegen hören werden.