Lexipedia

Studer Heiner · Nationalrat · 2002-03-20

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Ich spreche als Vertreter der Minderheit der WBK zu Ihnen, wobei die Minderheit die Hälfte ausmachte; wir entschieden ja, wie Sie im Bericht lesen können, mit 8 zu 8 Stimmen. Mit dem Stichentscheid des Vorsitzenden gab es eine Mehrheit für die Motion. Wäre das Geschäft, bei der gleichen Zusammensetzung der Kommission, ein paar Monate später behandelt worden, dann wären jetzt andere Mehrheits- und Minderheitssprecher da, denn dann hätte der jetzige Vorsitzende, der bei der Minderheit war, den Stichentscheid gegeben. Nun, das hat ja auf Sie keine Auswirkungen, weil Sie selbstständig Entscheide treffen, und das ist auch richtig so. Aber nur schon die Tatsache, dass die Meinungen in der Kommission so geteilt waren, zeigt, dass das eine sehr heikle Frage ist, die uns tief bewegt.

Zum Wesentlichen: Wir alle meinen doch und sagen auch, wir seien gute Demokratinnen und Demokraten. Wenn wir vor einer Volksabstimmung etwas versprechen, garantieren, sicherstellen, dann meinen wir es auch, dann halten wir es auch ein. Bei der Volksabstimmung über die Volksinitiative "für menschenwürdige Fortpflanzung" war die Ausgangslage so: Der indirekte Gegenvorschlag zum Fortpflanzungsmedizingesetzes wurde behandelt, bevor alle von uns, die 1999 gewählt wurden, in diesem Rat waren. Wenige von uns - zu denen gehört der Sprechende - waren bei der Initiative dabei. Aber viele von Ihnen in diesem Rat - und auch der Bundesrat -, die vor der Abstimmung das Nein zu dieser Volksinitiative vertraten, taten es genau deshalb, weil dieses Gesetz ein sehr restriktives Gesetz ist. Volksinitiativen haben in unserem Land ja häufig direkt keine Chance, aber indirekte Auswirkungen. Es wurde vor dieser Abstimmung überall deutlich und klar gesagt: Einer der zentralen Punkte ist eben dieser Artikel 5 Absatz 3, der bereits erwähnt wurde: "Das Ablösen einer oder mehrerer Zellen von einem Embryo in vitro und deren Untersuchung sind verboten." Das war ein ganz zentrales Argument bei der Volksabstimmung.

Ich möchte Ihnen zu bedenken geben: Diese Parlamentarische Initiative wurde eingereicht, als das Gesetz auf den 1. Januar 2001 kaum in Kraft getreten war. Es kam die Entschuldigung, unsere - von mir menschlich sehr geschätzte - Kollegin Barbara Polla habe das als neues Mitglied nicht gewusst. Nur, wir wurden als Neugewählte angewiesen: Bevor Ihr öffentlich etwas macht, fragt zuerst die Erfahrenen, wie man es tun soll. Dann hätte Frau Polla wahrscheinlich den netten und weisen Rat bekommen: Auch wenn du das möchtest, warte doch mal eine Weile, weil jetzt ein Gesetz erst neu in Kraft getreten ist, damit es die Chance hat, sich zu bewähren. Sonst glauben die Leute nämlich nichts mehr, das muss man sehen.

Das ist ein ganz zentrales Argument für die Minderheit, weshalb wir klar Nein sagen, auch zur Motionsform. Denn die Motionsform ist ja ein Auftrag, eine Gesetzesänderung vorzubereiten.

Dann ist da noch die materielle Frage: Es ist so, dass man bei Parlamentarischen Initiativen in der ersten Phase ja nicht eine ganze materielle Debatte durchführen darf. Wir hätten das auf beiden Seiten enorm gern getan, nicht um einander die Köpfe einzuschlagen, überhaupt nicht, sondern weil wir in dieser heiklen Frage alle spürten, dass man sorgfältig darüber sprechen muss, wenn man schon darüber spricht, dass man einander ernst nehmen muss. Aber wir sind in der Diskussion materiell so weit gegangen, dass es für die Minderheit klar ist, dass es für sie auch ein inhaltliches Argument ist, weshalb sie zu einer Öffnung Nein sagt.

Ich möchte ganz knapp in einem Satz zusammenfassen, was unser Anliegen ist, und zwar mit dem Satz, den CVP-Nationalrätin Ruth Grossenbacher in der damaligen Debatte vom 24. Juni 1998 gesagt hat. Ich lese diesen Satz sorgfältig, weil man ihn auch sorgfältig hören muss. Sie hat damals im Namen ihrer Fraktion gesagt: "Die Präimplantationsdiagnostik ist ein Einfallstor für eugenische Überlegungen." (AB 1998 N 1409) Sie unterstellt denen, die die Anträge stellen, nicht, dass sie alle Türen öffnen wollen. Aber es ist eine [PAGE 348] Türöffnung für Überlegungen mit Konsequenzen, die sehr heikel sind. Wir möchten diese Türe auch hier ganz klar nicht öffnen. Das ist der materielle Grund.

Nun noch die letzte Bemerkung: Wenn immer wieder betont wird, dass die bestehende Regelung ja eigentlich erst im Differenzbereinigungsverfahren getroffen wurde, muss man sagen, dass schon viele gute Entscheide erst in den Differenzbereinigungsverfahren zustande kamen; und sie waren dann so wirkungsvoll, dass sie für alle das Richtige waren.

Ich bitte Sie deshalb, mit der Minderheit die Ablehnung der Motion zu beschliessen.