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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2016-09-13

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2016-09-13

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion bittet Sie, in dieser Vorlage mit der Mehrheit zu stimmen. Mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht wurde endlich die Praxis beendet, wonach Personen durch Massnahmen von Behörden quasi an den Pranger gestellt wurden.

Herr Schwander, wenn 19 Kantone in der Vernehmlassung melden, die Forderung Ihrer Minderheit würde zu enormem Mehraufwand, zu viel Bürokratie führen, dann ist das wohl so, auch wenn Sie hier etwas anderes sagen. Unter anderem darum hat die Kommission für Rechtsfragen in der letzten Behandlung dieses Geschäftes in diesem Rat die Abschreibung dieser Vorlage verlangt.

Die nun vorliegende Lösung ist pragmatisch, weil die Behörden, die für die Auskunft zuständig sind, diese geben - und nicht ein anderes Amt. Sie geben diese Auskunft nur dann, wenn die Person, die ein Gesuch stellt, ihr Interesse genügend begründet.

Würde man mit der Minderheit stimmen, würden die Massnahmen aus dem Betreibungsregister vermutlich wiederum wie früher in x private Register hinüberkopiert. Die Folge sind Datenleichen, weil diese privaten Register oftmals eben nicht à jour gehalten werden. Selbst wenn eine Massnahme aufgehoben ist, kann eine Person allenfalls mehrere Jahre später im Register immer noch mit einer Massnahme belegt sein; diese Person wird also quasi stigmatisiert.

Ich bitte Sie, hier unbedingt mit der Mehrheit zu stimmen, damit es aufhört, dass Personen, bei denen es nicht mehr gerechtfertigt ist, jahrelang in Registern herumschwirren.

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