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Randegger Johannes · Nationalrat · 2002-03-20

Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion unterstützt grossmehrheitlich den Antrag der Kommissionsmehrheit, dem Bundesrat in Motionsform einen Auftrag zur Anpassung des Fortpflanzungsmedizingesetzes zu erteilen.

Ich darf Sie daran erinnern, dass wir uns in der Debatte über das Fortpflanzungsmedizingesetz sehr für die Präimplantationsdiagnostik eingesetzt haben. Wir haben damals auf einen unaufgelösten Widerspruch hingewiesen. Von der Verfassung her soll kinderlosen Elternpaaren die Möglichkeit gegeben werden, mit der In-vitro-Fertilisation zu einem Kind zu kommen. Wir haben damals darauf hingewiesen, dass es sich in der Regel um Elternpaare handelt, die - zum Teil durch Erbkrankheiten in ihren Familien - gesundheitlich stark belastet sind. Wir wollten diesen Paaren mit der Präimplantationsdiagnostik helfen und auf die Nöte dieser werdenden Mütter eingehen. Wir wollten die Präimplantationsdiagnostik für Fälle einführen, in denen es wirklich um das Erkennen von schweren Erbkrankheiten geht; wir wollten im Frühzellstadium - also im Achtzellstadium des Embryos - durch die Entnahme einer Zelle und durch eine darauf basierende Diagnose den Entscheid erleichtern, ob diese Embyronen eingepflanzt werden sollen. Sie wissen ja, es dürfen in der Schweiz jeweils drei Embryonen hergestellt und eingepflanzt werden.

Nun, wir sind damals im Differenzbereinigungsverfahren unterlegen. Wir haben aber auch klargemacht, dass die FDP-Fraktion ein Referendum unterstützen würde, wenn ein solches zustande kommen würde. Denn es ist ein Widerspruch, dass man ein Diagnoseinstrument, das heute zur Verfügung steht, in unserem Lande nicht anwenden darf - wegen der Angst, es könnte missbraucht werden. Es ist ein Widerspruch, dass man dies einem Paar - und vor allem einer werdenden Mutter - zumutet, obwohl die grosse erbliche Belastung bekannt ist. Auf diese Weise wird der Embryo also eingepflanzt, und es muss dann bis zur zwölften Woche zugewartet werden, damit man dann mit Pränataldiagnostik oder anderen Verfahren feststellen kann, ob es sich um ein gesundes Kind oder eines mit einer sehr starken erblichen Belastung handelt. Beispiele dafür sind Zystische Fibrose oder Thalassaemia major, eine schwere Blutkrankheit. Dann muss diese Frau in dieser Situation den Entscheid fällen, ob sie das Kind austragen oder abtreiben will.

Über das Thema Fristenregelung stimmen wir im Juni ab. Das ist für uns ein unaufgelöster Widerspruch. Ich anerkenne die ethischen Werthaltungsgründe. Aber ich möchte Ihnen Folgendes entgegenhalten: Es geht um ein Diagnoseinstrument, das bis heute weltweit über 2000 Mal angewendet wurde - die Kommissionssprecherin hat es gesagt -, in Kliniken, die sich auf diese Probleme spezialisiert haben. Es gibt keinen einzigen Missbrauchshinweis. Ich halte es für ethisch nicht korrekt, dass wir dieses Instrumentarium in unserem Lande nicht zulassen wollen und dann den Frauen, die in einer solchen Situation sind, empfehlen, sie sollen sich an eine ausländische Klinik wenden. Wenn sie sich das finanziell nicht leisten können, stimmen diese Frauen aus dem Kinderwunsch heraus notgedrungen zu, den Embryo einpflanzen zu lassen und auf den Befund der Pränataldiagnostik nach der zwölften Schwangerschaftswoche zu warten.

Wir sind auch noch aus einem anderen Grund der Auffassung, dass die Zeit reif ist, diese Motion zu überweisen. Es sind nicht nur die Überlegungen ethischer Natur, die wir im Rahmen der Diskussion um die Fortpflanzungsmedizin geführt haben. Zu dem Zeitpunkt, als wir über das Fortpflanzungsmedizingesetz debattierten, kamen neue Erkenntnisse über die Forschung an Stammzellen erst so richtig auf. In der Zwischenzeit sind vier Jahre ins Land gegangen. In der Schweiz wird gemäss dem kürzlichen Entscheid des Nationalfonds für therapeutische Zwecke an Stammzellen geforscht. Allerdings werden diese Stammzellen aus den USA importiert, weil eine Entnahme solcher Zellen von Embryonen bei uns verboten ist. Frau Bundesrätin Dreifuss hat angekündigt, dass sie das Thema Stammzellenforschung im Rahmen eines speziellen Erlasses schon sehr bald in den Rat bringen will. Dann treffen wir wieder auf das genau gleiche Thema. Die Diskussion muss so oder so geführt werden.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion zu unterstützen.