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Rutz Gregor · Nationalrat · 2016-09-14

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-14

Wortprotokoll

Kollege Glättli hat gesagt, "Integration" sei ein schillernder Begriff. Das kann man tatsächlich so sehen. Das lateinische "integrare" heisst ja nicht nur "erneuern" und "ergänzen", sondern kann auch für "geistig auffrischen" stehen. Diese geistige Auffrischung scheint mir da und dort durchaus am Platz. Es kann ja nicht darum gehen, dass wir mit diesem Integrationsgesetz, wie man bisweilen etwas den Eindruck hat, mehr Leute hierherholen und hier Integration im Sinne eines staatlichen Dienstleistungsprogramms betreiben. Wir müssen uns im Klaren sein, dass es genügend Leute hat, welche in die Schweiz kommen möchten. Es gibt genügend Aufenthaltstitel für all diese Menschen, damit sie hierbleiben können. Was wir in diesem Gesetz regeln müssen, sind eben die Spielregeln, die es einzuhalten gilt, wenn jemand hier sein möchte.

In diesem Sinne beantragen wir Ihnen betreffend Artikel 34 Absatz 3 die Aufhebung dieses Absatzes aus dem einfachen Grund, klare Spielregeln zu schaffen. Wir meinen, eine Niederlassungsbewilligung, welche ja doch das Recht auf einen unbefristeten Aufenthalt in unserem Land gibt, soll nach ordentlichen Fristen erteilt werden. Es gibt hier keinen Grund, Ausnahmen zu machen und die Fristen zu verkürzen. Wie gesagt, es gibt genügend Rechtstitel, welche einen Aufenthalt in der Schweiz erlauben.

Aus demselben Grund sind wir auch der anderen Auffassung als mein Vorredner, Kollege Barrile; es muss so sein, dass wir eine Niederlassungsbewilligung erteilen können. Es gibt selbstverständlich Fälle, in denen ein Rechtsanspruch besteht. Wir meinen aber, dass die Tendenz in die falsche Richtung geht, dass immer mehr Rechtsansprüche geschaffen werden und damit der Spielraum der Behörden zusehends eingeschränkt wird. Es ist sicher richtig, bei der Kann-Formulierung zu bleiben, damit dort, wo die Behörden einen Spielraum haben - den sie auch haben müssen, weil letztlich ja unter anderem auch die Einhaltung der Rechtsordnung geprüft werden muss -, dieser Spielraum entsprechend erhalten bleibt.

Allerdings bin ich mit Kollege Glättli absolut einverstanden, dass diese Integrationsvereinbarungen kritisch anzusehen sind. Wir haben das auch nochmals diskutiert und sind ebenfalls der Auffassung, dass man hiervon absehen kann, namentlich bei Personen, bei welchen die Integration besondere Erfordernisse stellt oder welche schwierig zu integrieren sind. Solche Personen sollen unser Land verlassen, wenn sie sich nicht integrieren möchten oder wenn sie mit den hiesigen Regeln Probleme haben.

Ich wiederhole mich: Es ist falsch, die Leute im Sinne eines Dienstleistungsprogramms an der Hand zu nehmen. Wer hier sein möchte, hat dazu die Möglichkeit. Ich habe es gesagt, es gibt dazu genügend Rechtstitel. Dann aber gilt es, die Spielregeln zu beachten und sich an die Rechtsordnung zu halten. Aus diesem Grunde stellen wir Ihnen diese Anträge, namentlich eben für die Aufhebung von Artikel 34 Absatz 3.