Vallender Dorle · Nationalrat · 2002-03-20
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-20
Wortprotokoll
Bei Ihrer Frage, Herr Wasserfallen, geht es darum, wie es vor sich geht, und nicht darum, wie es "ungefähr" vor sich geht. Ich glaube, Sie sind auch Jurist. Herr Cina und ich haben vorhin als Kommissonssprecher beide betont, dass es hier nur um die Möglichkeit geht, einen Entscheid aufzuheben. Das zuständige Gericht im Kanton - und subsidiär auch das Bundesgericht - kann selber keine Einbürgerungen vornehmen. Die Parlamentarische Initiative sieht diese Minimallösung vor, und das wollen wir auch so. Warum wollen wir das so? Das ist wichtig, das interessiert Sie ja wahrscheinlich am meisten: Wir stehen dazu, dass sich das Volk - als Aktivbürgerschaft an Gemeindeversammlungen oder an der Urne - weiterhin positiv oder negativ zu Einbürgerungsgesuchen äussern kann und dass es selber Einbürgerungen soll vornehmen können. Man kann nicht genug betonen: Tausendfach werden Einbürgerungen - und auch Nichteinbürgerungen - willkürfrei vorgenommen. Darum geht es auch hier. Es geht einfach darum, dass eine gesuchstellende ausländische Person die Möglichkeit haben soll, einen Entscheid überprüfen zu lassen, wenn sie meint, sie sei willkürlich behandelt worden. Als Rechtsstaat muss die Schweiz diese Möglichkeit auch einer ausländischen Person eröffnen.