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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2016-09-14

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2016-09-14

Wortprotokoll

Es geht hier eigentlich um die Frage, ob man die parlamentarische Initiative 08.428, "Kein Familiennachzug bei Bezug von Ergänzungsleistungen", umsetzen will oder nicht; das ist der Ursprung dieser Gesetzesänderung. Der Auslöser, dass man versuchen wollte, das gesetzlich zu regeln, war der aus meiner Sicht nicht nur juristisch, sondern auch materiell korrekte Entscheid des Bundesgerichtes BGE 2C_448/2007, der sagte, dass Ergänzungsleistungen ein Rechtsanspruch sind, und somit sind Ergänzungsleistungen eben ein reguläres Einkommen. Das heisst, man kann die Ergänzungsleistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, auch mit einberechnen, wenn es darum geht, die wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit zu berechnen, und um die geht es ja hier. Die Frage ist: Kann jemand die Familie nachziehen, ist er oder sie wirtschaftlich selbsterhaltungsfähig?

Wie wir in der Zusatzbotschaft gelesen haben, muss eine Person, um Ergänzungsleistungen zu erhalten, einen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der IV, auf eine Rente der AHV oder der IV besitzen oder seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen ein Taggeld der IV beziehen. Das heisst also, wir bestrafen Leute, wir nehmen Menschen das Recht auf Familiennachzug weg, weil sie invalid geworden sind und zu Recht Anspruch auf eine IV-Rente haben oder weil sie eben hier gearbeitet haben, nicht genug verdient haben, um eine existenzsichernde AHV zu erhalten, und deshalb Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.

Man kann das natürlich jetzt als eine Frage des Prinzips bezeichnen, aber ich muss Ihnen wirklich sagen, ich versuche, auf diese Fälle zu schauen. Wenn ich sehe, dass jemand, der ja nicht als Invalider in die Schweiz kam - in den meisten Fällen ist das jemand, der gearbeitet hat und zum Beispiel als Bauarbeiter invalid geworden ist -, nach dieser Änderung das Recht auf Familiennachzug verlieren soll, dann finde ich das nicht nur aus juristischer Sicht problematisch, sondern auch aus menschlicher Sicht unverständlich.

Ich möchte Ihnen beliebt machen, hier meiner Minderheit zu folgen. Gemäss den Auskünften, die ich erhalten konnte, sind das auch nicht Tausende und Abertausende von Personen - zum Glück auch, denn wir sind ja froh, wenn nicht allzu viele Leute in der Situation sind, dass sie zum Beispiel eine IV-Rente erhalten. Da versucht man jetzt wirklich, Härte um der Härte willen durchzuexerzieren. Sie müssen entscheiden, ob Sie das mitmachen wollen oder nicht. Wir Grünen machen da nicht mit.