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Flach Beat · Nationalrat · 2016-09-14

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-09-14

Wortprotokoll

Im Block 2 geht es um den Familiennachzug. Es geht darum, wie wir mit Personen umgehen, die den Status des vorläufig Aufgenommenen haben.

Zuerst zum Familiennachzug und zum Minderheitsantrag Glättli: Herr Glättli, Sie haben ausgeführt, das Bundesgericht [PAGE 1311] habe gesagt, dass Ergänzungsleistungen einen Anspruch gäben. Diesen Anspruch können wir hier nicht als Massstab für einen Nachzug nehmen. Auf der einen Seite mag es sein, dass das Bundesgericht gesagt hat, es gebe einen Anspruch. Auf der anderen Seite haben wir aber auch den Anspruch auf Gerechtigkeit. Wer heute Sozialhilfe bezieht, hat keinen Anspruch auf Familiennachzug. Darum können wir Ihrer Minderheit hier nicht folgen. Es würde zu einer Schlechterstellung von anderen Personen führen, die wahrscheinlich genauso gerne ihre Familie nachziehen würden.

Zu den Minderheitsanträgen Steinemann und Glarner nur so viel: Die Integration der inländischen Bevölkerung, wozu halt auch Ausländer gehören, in den Arbeitsmarkt - ein Inländervorrang - war eines der Anliegen, die Sie mit der Masseneinwanderungs-Initiative verfolgt haben. Personen, die im Inland sind, sind Inländer. Ich glaube, es ist im Interesse von uns allen, diese Personen so rasch wie möglich in ein selbstständiges Arbeits- und Erwerbsleben zu entlassen. Unnötige bürokratische Hürden sollten wir vermeiden. Die Kommissionsmehrheit und der Bundesrat haben hier eine gute, pragmatische Lösung gefunden, mit der man das umsetzen kann.

Die Anforderungen an nachzuziehende Familienmitglieder mit zusätzlichen Hürden noch einmal zu verschärfen macht in den Augen der grünliberalen Fraktion keinen Sinn. Dies betrifft insbesondere die Frage der Sprache. Wenn, wie im von Kollegin Humbel angeführten Beispiel, ein Manager seine Familie nachziehen will, macht es nun wirklich keinen Sinn, wenn sie zuerst ein Jahr lang eine Sprachschule im Ausland besucht und erst dann nachgezogen wird. Ich glaube, das ist auch nicht in Ihrem Sinne.

Zu Artikel 85 Absatz 7: Ich möchte Sie bitten, die Minderheit I (Moser) zu unterstützen. Worum geht es? Es geht um vorläufig aufgenommene Personen. Wir können in diesem Gesetz hier und heute das Problem der vorläufig Aufgenommenen nicht lösen. Wir haben hier wirklich ein Problem. Es sind Personen, die eigentlich nicht den Schutzstatus eines bewilligten Asyls haben, aber im Moment nicht zurückgeschickt werden können. Dieser Moment kann eben mehrere Jahre dauern. Es kann sogar sein, dass sich dann trotz Veränderungen im Ursprungsland eine Rückführung nicht ermöglichen lässt. Da wir die Entscheidung getroffen haben, dass diese Personen hierbleiben dürfen - weil man sie aus Gründen, die wir alle verstehen, nicht zurückführen kann -, sind wir verpflichtet, eben auch dafür zu sorgen, dass sie ein menschenwürdiges Leben führen können.

Sie müssen Kriterien erfüllen, wenn sie dann ihre nächsten Angehörigen, ihre Kinder oder ihre Ehegatten, nachziehen wollen: Sie müssen mindestens drei Jahre hier gewesen sein. Damit haben wir den Zeitraum des Nicht-nachziehen-Könnens schon ein bisschen verlängert - drei Jahre sind eine lange Zeit. Sie müssen auch eine Wohnung haben, die genügend gross ist. Und sie dürfen keine Sozialhilfe empfangen, das heisst, sie müssen selbstständig für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.

Ein komplettes Verbot des Familiennachzugs würde vermutlich Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen. In Anbetracht der wenigen Fälle - 50 bis 60 Fälle im Jahr 2015 - würde sich dann wahrscheinlich auch die Frage der Verhältnismässigkeit dieser strikten Regel stellen. Ich glaube, dass Sie dann bei jedem Einzelfall, den Sie betrachten würden, wahrscheinlich sagen würden, dass das nicht gehe, dass es beispielsweise bei einem Tibeter, den man über lange Zeit nicht zurückweisen könnte, schon irgendwie stossend sei, dass er sein minderjähriges Kind und seine Ehefrau nicht nachziehen könne. In Anbetracht so weniger Fälle finde ich es auch wirklich übertrieben, das Gelingen dieses Gesetzes von diesem einen Punkt abhängig zu machen und womöglich sogar noch zu riskieren, dass wir die EMRK verletzen. Das lohnt sich eigentlich nicht, und es gebührt auch der humanitären Tradition der Schweiz nicht.

Ich bitte Sie, hier der Minderheit I (Moser) zu folgen.