Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-14
Wortprotokoll
Es ist so, und wir alle wissen es, dass man im Internet wunderbare, aber auch schreckliche Inhalte finden kann. Es ist meines Erachtens wichtig, dass wir Folgendes nicht vergessen: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es ist nicht so, dass Sie im Internet einfach schreiben können, was Sie wollen, und sich dann hinter Ihrem Computer verstecken können. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Alle Menschen, die sich im Internet bewegen, müssen sich an gewisse Spielregeln halten.
Ich denke, das vorliegende Postulat zielt jetzt auf die Spielregeln ab, die für Online-Kommentare gelten. Es verlangt konkret vom Bundesrat, eine Moderationspflicht zu prüfen. Ich möchte in diesem Zusammenhang zwei Fragen kurz abhandeln: Die erste Frage ist, ob eine Moderationspflicht für Online-Kommentare sinnvoll ist. Wenn eine solche Pflicht sinnvoll ist, ist die zweite Frage, was heute schon im Gesetz steht und ob es allenfalls Lücken gibt, die wir schliessen müssen.
Die Antwort auf die Frage, ob eine Moderationspflicht für Online-Kommentare sinnvoll ist, lautet eindeutig Ja. Angesichts der enormen Reichweite von Botschaften, die im Internet verbreitet werden, erscheint es richtig, dass Online-Kommentare nicht völlig unkontrolliert aufgeschaltet werden. Dabei darf, und das ist dann immer die andere Grenze, die Meinungsäusserungsfreiheit der Kommentarschreiberinnen und -schreiber nicht verletzt werden. Auch das ist in einem demokratischen Rechtsstaat absolut zentral. Auch unbequeme Meinungen müssen jederzeit geäussert werden dürfen. Die Meinungsäusserungsfreiheit gilt - aber nicht grenzenlos.
Ich komme damit zur zweiten Frage, also zur Frage, ob es mit der heutigen Gesetzeslage Lücken gibt oder wie die Gesetzeslage überhaupt ist. Wenn Sie im Schweizer Recht nach einer Moderationspflicht für die Betreiber von Online-Foren suchen, werden Sie dazu keine ausdrückliche Vorschrift finden. Trotzdem ist es unbestritten, dass die Betreiber von Online-Foren nicht untätig bleiben dürfen, wenn sie von rechtswidrigen Beiträgen Kenntnis haben. In bestimmten Fällen sind sie darüber hinaus verpflichtet, auch ohne einen entsprechenden Hinweis von sich aus tätig zu werden. Denken Sie zum Beispiel an Aufrufe zur Anwendung von Gewalt auf einem Newsportal. Wenn der Betreiber trotz des Aufrufs zu Gewalt untätig bleibt, dann riskiert er, dass er zivil- oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Im Ergebnis besteht also heute schon eine Moderationspflicht.
Der Bundesrat hat diese Fragen für das Zivilrecht vertieft untersuchen lassen und ist in seinem Bericht zur Providerhaftung - "Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Providern" vom 11. Dezember 2015 - zum Schluss gekommen, dass die heute geltenden Bestimmungen ausreichen. Damit besteht kein Bedarf mehr für eine Untersuchung, wie sie der Postulant wünscht.
Abschliessend möchte ich an zwei Dinge erinnern.
Erstens: Das Fedpol hat heute, gerade wenn es um terroristische, dschihadistische Äusserungen in den sozialen Medien geht, einen privilegierten Zugang zu gewissen Providern, zu sozialen Medien, damit hier bereits präventiv eingegriffen werden kann oder Ansprachen gemacht werden können. Fedpol ist daran, mit einzelnen Providern eine solche privilegierte Beziehung aufzubauen. Ich weiss, dass das in anderen Staaten auch gemacht wird.
Zweitens: Wir haben heute die Schweizerische Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik), angesiedelt beim Fedpol. Diese Koordinationsstelle durchsucht das Internet aktiv nach Websites mit strafrechtlich relevanten Inhalten, aber es gibt auch die Möglichkeit, Meldungen an die Kobik zu machen. Die ganze Bevölkerung ist aufgerufen: Wer sieht, dass in sozialen Medien, in solchen Online-Kommentaren, strafrechtlich relevante Äusserungen gemacht werden, ist eingeladen, diese der Kobik zu melden. Die Kobik geht diesen Meldungen nach und kann dann allenfalls eingreifen. Die Stelle ist auch in engem Kontakt und Austausch mit den zuständigen Behörden im In- und Ausland.
Das sind die Gründe, weshalb wir Ihnen beantragen, das Postulat abzulehnen. Der Grund ist nicht, dass das Thema nicht wichtig wäre, und nicht, dass es uns nicht auch Sorge bereiten würde. Aber wir sind der Meinung, dass wir die heutige rechtliche Ausgangslage bereits abgeklärt haben.