Romano Marco · Nationalrat · 2016-09-14
Romano Marco · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-09-14
Wortprotokoll
Schon beim Titel gibt es keine Einigkeit: Bundesrat, Ständerat und die Mehrheit der Kommission wollen "Integration" im Titel des Gesetzes explizit erwähnen. Die Minderheit will es streichen. Der Minderheitsantrag Rutz Gregor wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass diese Revision auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Integration fokussiert. Man regelt Rechte und Pflichten, setzt Kriterien fest und regelt die Verfahren. Der Titel ist klar und angemessen.
Bei Artikel 58 geht es um die finanziellen Beiträge des Bundes. Das Geld wird grundsätzlich an die Kantone im Rahmen kantonaler Integrationsprogramme ausgerichtet. Das System funktioniert, die Streichung des Artikels würde die finanzielle Beteiligung des Bundes total aussetzen. Der Bund hat letztes Jahr einen Beitrag in der Höhe von etwa 95 Millionen Franken geleistet; ohne diese Gelder würden Gemeinden und Kantone die Last alleine tragen. Die Streichung, also der Minderheitsantrag Rutz Gregor, wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Bei der Formulierung der Artikel 58a und 58b unterstützt die Mehrheit der Kommission die Fassung des Bundesrates. Es werden die Kriterien festgelegt und nicht deren Messung. Die Mehrheit der Kommission fügt hier einige Präzisierungen für Härtefälle ein.
Mit Artikel 58c wird der Beitrag der Arbeitgeber zur Integration festgelegt. Der Integrationsprozess entwickelt sich im täglichen Leben, also auch am Arbeitsplatz, wo man mehrere Stunden pro Tag verbringt. Es ist eine offene Formulierung, ohne reelle Verpflichtungen für die Arbeitgeber. Es ist eher eine aktive Unterstützung, um die Integration - zum Beispiel das Lernen der Sprache - wo möglich zu vereinfachen. Das Engagement wird auch vom Arbeitgeberverband unterstützt, und diese Formulierung wurde auch im Ständerat nicht bestritten; es ist bereits heute Praxis in der Arbeitswelt. Die Mehrheit der Kommission will es aber streichen. Das Stimmenverhältnis betrug 12 zu 8.
Bei der Änderung anderer Erlasse gibt es beim Gleichstellungsgesetz einen Antrag der Minderheit Moret. Dieser möchte, dass der Bund die Kantone im Bereich der Integration von Frauen ins Berufsleben stärker fordert. Die Formulierung ist nicht direkt mit der Vorlage verbunden und wurde von den betroffenen Akteuren, also dem Bund und den Kantonen, nicht geprüft. Es fand auch keine Vernehmlassung statt. Würde diese Anregung als Motion eingereicht, könnten die involvierten Departemente, die involvierten Akteure die finanziellen Folgen und die Auswirkungen auf die Kantone abklären. Das Ziel ist nicht bestritten, aber der Vorschlag wurde von der Kommission mit 12 zu 8 Stimmen abgelehnt.