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Thurnherr Walter · 2016-09-14

Thurnherr Walter · Aargau · 2016-09-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat teilt das Ziel einer möglichst raschen, flächendeckenden Einführung der elektronischen Stimmabgabe, und er kann die offensichtliche Ungeduld des Motionärs nachvollziehen. Aber ich möchte doch zwei, drei Bemerkungen machen, die mir wichtig scheinen, bevor Sie hier einen solch wichtigen Entscheid fällen.

1. Die Ursache für den Abbruch des Angebots der elektronischen Stimmabgabe in den Konsortiumskantonen war ein technischer Fehler. Dieser hatte insbesondere zur Folge, dass das Wahl- und Stimmgeheimnis nicht garantiert werden konnte. Es lag also nicht am fehlenden Willen oder an einer gleichgültigen Einstellung der betroffenen Kantone. Hier hat so etwas durchgeschimmert. Natürlich war der Abbruch der Übung beklagenswert, aber es war von Anfang an klar, dass erstens in der Versuchsphase technische Probleme denkbar sind und dass zweitens Sicherheit an erster Stelle steht.

Die betroffenen Kantone nun dafür verantwortlich zu machen, dass genau diese Prioritätenordnung eingehalten worden ist, wäre nicht ganz richtig. Hätten die Konsortiumskantone den elektronischen Stimmkanal anbieten können, wäre 2015 bereits für die Mehrheit der registrierten Auslandschweizer Stimmberechtigten das E-Voting möglich gewesen. Im Übrigen: Trotz des Übungsabbruchs in den Konsortiumskantonen konnten 2015 noch 10 000 Auslandschweizer Stimmberechtigte mehr elektronisch abstimmen als 2011. Erstmals in der Geschichte der Nationalratswahlen konnten über 90 000 Wählerinnen und Wähler in der Schweiz ihre Stimme elektronisch abgeben.

2. Bis heute haben vierzehn Kantone Erfahrungen mit dem dritten, dem elektronischen Stimmkanal gesammelt. Aber in immerhin sechs Kantonen bestehen die kantonalen Rechtsgrundlagen für die elektronische Stimmabgabe noch gar nicht. In den Kantonen Tessin, Zug, Jura, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, Herr Fässler, müssen sie zuerst noch die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Dort liegen diese noch gar nicht vor. Wenn also die vorliegende Motion angenommen würde, müsste der Bundesrat Ihnen eine Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorlegen. Bis eine solche Revision verabschiedet und in Kraft wäre, würden mindestens zwei, drei Jahre vergehen. Da die Kantone ihre rechtlichen Grundlagen dann auch noch anpassen müssten - es ist nicht anzunehmen, dass sie sie auf Vorrat ändern -, würde es noch länger gehen. Wahrscheinlich wäre es gar nicht möglich, bis im Jahr 2019 diesen elektronischen Stimmkanal für alle durchzusetzen.

3. Der Bundesrat denkt auch, dass es bei der Umsetzung des Vorhabens, den Vote électronique einzuführen - übrigens nicht nur für Auslandschweizer, sondern mit universeller Verifizierbarkeit auch für Inlandschweizer -, zusätzlicher Anstrengungen auf allen Seiten, insbesondere bei den Kantonen, bedarf. Es sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt: Die Schweiz ist immer noch das einzige Land, das flächendeckend die voraussetzungslose briefliche Stimmabgabe kennt. Der Bundesrat wollte diese 1976 mit dem Bundesgesetz über die politischen Rechte einführen - 1976! Das Parlament verpflichtete die Kantone 1994 dazu. Jedoch erst ab 2004 boten alle Kantone für eidgenössische Abstimmungen den brieflichen Stimmkanal an, und erst seit 2014 gilt dies auch im letzten Kanton für alle kantonalen Urnengänge. Dies alles betrifft ein technisch doch viel einfacheres System als dasjenige für die elektronische Stimmabgabe.

Es braucht eben auch hier Akzeptanz und Vertrauen. Wie in anderen Politikbereichen auch, ist es zuweilen ratsam, die zugegebenermassen verständliche Ungeduld gegen ein sicheres, stetiges und dafür zeitraubendes Verfahren abzuwägen. Bevor Sie die Kantone zwingen, möchte ich Sie bitten, eben auch ihre Perspektive zu betrachten. Es gibt in vielen Kantonen finanzielle Probleme. Diese Kantone müssen eine Aufwand-Nutzen-Rechnung machen können.

Ich beantrage Ihnen deshalb mit dem Bundesrat, die Motion abzulehnen.