Wermuth Cédric · Nationalrat · 2016-09-14
Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-14
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, mein Postulat betreffend Massnahmen gegen den "Rohstoff-Fluch" zu unterstützen. Ich kann mich bei der Frage, weshalb ein solcher Bericht über die Möglichkeit der Einführung von Sorgfaltspflichten insbesondere im Rohstoffbereich nötig ist und warum wir ein Modell prüfen sollten, das jenem der Finanzmarktaufsicht ähneln könnte, eigentlich auf den Bundesrat abstützen. Der Bundesrat schreibt in seinem Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz vom Juni 2015 auf Seite 120 folgenden Satz: "Die Schweiz läuft Gefahr, von gewissen Akteuren des Rohstoffhandelssektors als Plattform zur Geldwäscherei benutzt zu werden."
Wir von der sozialdemokratischen Fraktion befürchten schon lange, dass wir hier in eine Situation "Bankgeheimnis 2" geraten könnten. Die Politik hat das durchaus erkannt, auch hier in Bern, das anerkennen wir. Es gab eine Reihe von Berichten: den Grundlagenbericht Rohstoffe, das Update dazu und den Bericht zur Zahlungstransparenz. Das zweite Update zum Grundlagenbericht stammt aus dem Jahre 2015; das dritte Update, vielleicht kann die Frau Bundesrätin das noch präzisieren, sollte meines Wissens Ende Jahr kommen. Leider aber sind alle Berichte im Wesentlichen in freiwilligen Massnahmen verhaftet, und die Umsetzung einer griffigen Lösung für das Klumpenrisiko zeichnet sich nicht ab - vielleicht mit Ausnahme der Zahlungstransparenz im Rahmen der Aktienrechtsrevision, aber auch das geschieht, wie wir wissen, in erster Linie aufgrund des Nachvollzugs von Regulierungen der Europäischen Union und der amerikanischen Seite.
Wir befürchten, dass dieser "Rohstoff-Fluch", die Realität also, dass grosse Rohstoffvorkommen in einem Land mit der Zeit vor Ort zu einem Problem führen können, dann eben auch negative Wirkungen und Imageschäden für die Schweiz haben kann. Ein Beispiel ist die Firma Philia. 2015 hat Public Eye, die ehemalige Erklärung von Bern, aufdecken können, dass eine kleine Genfer Firma exklusive Abnahmeverträge für Erdöl von einer staatlichen Raffinerie in Brazzaville in der Republik Kongo hat - diese wird vom Sohn des Präsidenten geführt - zu völlig unüblich attraktiven Konditionen, ohne öffentliche Ausschreibungen. Die Raffinerie gewährte Zahlungsfristen quasi wie bei Krediten und funktionierte als Bank weit am Marktüblichen vorbei. Der Präsidentensohn hat sich bereichert, er ist auch in den Panama Papers ein bekannter Name. Gleichzeitig steht Kongo auf dem Human Development Index der Uno auf Platz 140 von 187 Ländern.
Dieser "Rohstoff-Fluch" ist für die Schweiz insbesondere aus folgendem Grund ein Problem: Im Rahmen der üblichen Tätigkeit der Finanzmarktaufsicht sind zwar selbstverständlich alle Fälle von Korruption oder Geldwäscherei auch im Rohstoffbereich der Aufsicht unterstellt, der physische Handel von Rohstoffen kennt aber keine eigene spezifische Behörde, die auf die Realität dieses Sektors spezialisiert ist. Dieser Sektor geniesst in der Schweiz, das wissen wir alle, darauf sind wir auch alle zusammen stolz, einen ganz besonderen Stellenwert, und er hat auch internationalen Rang.
Der Mangel an Regulierung ermöglicht in Fällen, von denen Sie in der Zeitung lesen können, leider immer wieder das [PAGE 1340] Einschleusen von illegalen oder illegitimen Rohstoffen. Es fehlen damit eben spezifische Sorgfaltspflichten - und das bemängeln wir vor allem -, wie es sie für den Finanzplatz oder für andere Branchen längst gibt.
Tatsächlich haben dieses Parlament und der Bundesrat, zwar nicht in einem direkt vergleichbaren Fall, aber in einer anderen stark exponierten Branche, nämlich bei den Söldnerfirmen, einen richtungsweisenden Entscheid gefällt. Gemäss Sorgfaltsbericht hat dieser Entscheid richtungsweisende Bedeutung auch für andere Bereiche, die aus Sicht der Menschenrechte und des Umweltschutzes eine erhöhte Sensibilität aufweisen. Das trifft mit Sicherheit auf den Rohstoff- und den Rohstoffhandelsbereich zu.
Wir bitten Sie in diesem Sinne, den Bundesrat mit diesem Postulat zu beauftragen, einen ausführlichen Bericht über die Möglichkeiten und über die Vor- und Nachteile einer solchen spezifischen Regulierung zu verfassen.