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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2002-03-20

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-20

Wortprotokoll

Ich bin ein starker Vertreter der Aktionärsdemokratie, aber ich lehne diese Motion bzw. dieses Postulat Studer Heiner aus zwei Gründen ab:

1. Das Recht auf Traktandierung, wie es die Motion fordert, stellt auf den Nominalwert ab. Und dies ist meines Erachtens sachlich ein falscher Ansatz. Es gibt ja Aktiengesellschaften, die haben z. B. Aktien von einem Nominalwert von 500 Franken ausstehend. Mit nur zwei Aktien könnte ein Anleger somit eine Traktandierung verlangen. Für nur 5000 Franken Börsenwert, um ein praktisches Beispiel zu nennen, könnte bei der Daetwyler AG eine Traktandierung verlangt werden.

Auch die Möglichkeit, solch ein Traktandierungsrecht für zwanzig Aktionäre zu schaffen, kann in vielen Fällen nur eine sehr bescheidene finanzielle Beteiligung erfordern. Nehmen wir wieder ein Beispiel: Bei Von Roll könnten zwanzig Aktionäre mit einem Kapitaleinsatz von insgesamt 80 Franken eine Traktandierung verlangen.

Andererseits gibt es heute aber Aktien mit einem Nominalwert von 1 Rappen, die einen Börsenwert von über 100 Franken aufweisen. Aktionäre einer solchen Gesellschaft müssten zur Traktandierung 100 000 Aktien besitzen, was einem Börsenwert von über 10 Millionen entsprechen würde. Das wäre eine unglaubliche Ungleichbehandlung von Aktionären.

Und mit jeder Nennwertrückzahlung von Gesellschaften mit hohem Aktiennennwert würde sich die Hürde für Publikumsaktionäre erhöhen. Die Aktionärsdemokratie würde durch eine solche Gesetzgebung somit nicht erweitert, sondern eingeschränkt, und das möchte ich nicht. [PAGE 379]

2. Es ist nicht üblich, dass die Generalversammlung über die Grundsätze der Geschäftsführung und die Strategie des Unternehmens mitentscheiden kann. Dies würde ja ein Offenlegen der Strategie im Detail voraussetzen, was jeden Konkurrenten, vor allem nicht kotierte oder ausländische Gesellschaften, sicher freuen würde. Aber das kann doch nicht zum Vorteil des Unternehmens sein! Für die Geschäftsführung und die Strategie sind die Geschäftsleitung und die Verwaltungsräte zuständig. Die Verwaltungsräte werden ja von den Aktionären gewählt - und hoffentlich hie und da auch abgewählt.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion bzw. das Postulat abzulehnen.