Feri Yvonne · Nationalrat · 2016-09-14
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-14
Wortprotokoll
Die Wirtschaft hat es gezeigt: Schnelle und nachhaltige Erfolge bei der besseren Repräsentation beider Geschlechter erreichen wir nur mit Quoten. Geschlechterquoten sind deshalb ein wirksames politisches Instrument, wenn man sicherstellen will, dass beide Geschlechter gleichermassen vertreten sind.
In der Politik haben wir noch Nachholbedarf: Seit 1971 haben die Frauen in der Schweiz politische Mitbestimmungsrechte, und seit 1981 ist die Gleichstellung von Frau und Mann in der Bundesverfassung als gesetzlicher Auftrag verankert. Heute, etliche Jahrzehnte später, ist die politische Repräsentation immer noch nicht ausgeglichen. Männer dominieren nach wie vor die politische Bühne. Im Nationalrat beispielsweise haben wir einen Frauenanteil von knapp einem Drittel, bei manchen Parteien fällt der Anteil sogar auf unter 20 Prozent. Wenn wir aber eine Politik leben wollen, welche gemäss unserem demokratischen Prinzip die ganze Bevölkerung repräsentativ vertritt, müssen wir die geschlechtergerechte Vertretung sicherstellen.
Ein wichtiges Instrument für die bessere Repräsentation beider Geschlechter in politischen Gremien sind Wahllisten. Die Zusammensetzung der Wahllisten haben einen direkten Einfluss auf die Wahlergebnisse und damit auch auf die Frauen- und Männeranteile. Mit meinem Postulat habe ich eine Geschlechterquote von mindestens 40 Prozent gefordert. Beide Geschlechter sollen also auf nationaler, kantonaler und regionaler Ebene auf Wahllisten zu mindestens 40 Prozent vertreten sein. Das ist ein realistisches Ziel und erst noch eines, das längst überfällig ist, denn im europäischen Vergleich sind wir bestenfalls Mittelmass. Gemäss dem Bundesamt für Statistik fällt die Schweiz deutlich hinter die skandinavischen Länder, die Niederlande und Deutschland zurück, in deren Parlamenten der Frauenanteil mittlerweile überall die 30-Prozent-Marke überschritten hat. Länder wie Belgien, Frankreich, Spanien, Portugal und Slowenien haben bereits vor 20 Jahren verbindliche Quoten in ihren Wahlgesetzen verankert.
Der Blick auf Europa zeigt zudem, dass schnelle Schritte bei der Verbesserung der Repräsentation beider Geschlechter nur mit gesetzlichen Quoten erreicht werden. In Ländern, die keine gesetzlichen Quoten hatten, dauerte es gemässe einer Studie des Europäischen Parlamentes durchschnittlich 60 Jahre, bis der Frauenanteil die 20-Prozent-Schwelle überschritt. Um einen Frauenanteil von mehr als 30 Prozent zu erreichen, brauchten diese Länder sogar 70 Jahre.
Wesentlich weniger Zeit brauchten hingegen Länder, welche gesetzliche Quoten einführten. In Belgien beispielsweise sprang der Frauenanteil dank gesetzlicher Quoten in nur wenigen Wahlperioden von 9,4 auf 36,7 Prozent.
Unser Land, das international als Vorzeigebeispiel der direkten Demokratie gilt, kann es sich nicht leisten, die Hälfte der Bevölkerung nur ungenügend politisch repräsentiert zu haben. Es ist unsere Pflicht, hier für eine wirksame Lösung zu sorgen. Mehrere international anerkannte Übereinkommen sowie die Aktionsplattform von Beijing aus dem Jahr 1995 haben Zielvorgaben für die politische Vertretung von Frauen verabschiedet. Die Schweiz muss also wirksame Massnahmen zur Verbesserung der Geschlechterparität ergreifen, wenn sie nicht abgemahnt werden will.
Mit Wahllisten, die beide Geschlechter zu mindestens 40 Prozent berücksichtigen, machen wir den ersten Schritt in die richtige Richtung. Wir machen deutlich, dass es uns wichtig ist, dass sich beide Geschlechter mit gleich starker Stimme politisch äussern können und dass wir Vielfalt in der Politik als wichtig erachten. In wenigen Jahren feiern wir den 50. Geburtstag des Frauenstimmrechts in der Schweiz. Sorgen wir also jetzt dafür, dass das implizite Versprechen des Frauenstimmrechts, nämlich die paritätische Vertretung in der Politik, endlich Realität wird.
Ich ziehe mein Postulat zurück, da mir die vorliegende Stellungnahme einleuchtet. Aber ich bitte Sie, auf die vielfach versprochene Freiwilligkeit zu setzen und in Ihren Kantonen und in Ihren Parteien dafür zu sorgen, dass die Wahllisten paritätisch ausgestaltet werden.