Ruppen Franz · Nationalrat · 2016-09-14
Ruppen Franz · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-14
Wortprotokoll
Ich äussere mich hier als Kommissionssprecher, aber im Sinne der Transparenz vorab etwas zu meiner Interessenbindung: Ich bin auch Vorstandsmitglied des Vereins "Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere".
Ihre Kommission hat die vom Kanton Wallis eingereichte Standesinitiative "Wolf. Fertig lustig!" am 23. und 24. Mai 2016 vorgeprüft und beantragt Ihnen mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Standesinitiative Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, ihr keine Folge zu geben. Frau Kollegin Semadeni wird anschliessend die Argumente der Minderheit darlegen.
Die Standesinitiative Wallis verlangt von der Bundesversammlung, den Bundesrat zur Kündigung der Berner Konvention aufzufordern und dabei die Möglichkeit eines neuen Beitritts vorzusehen, sofern ein Vorbehalt, der den Schutz des Wolfes ausschliesst, ausgehandelt werden kann. Zudem soll die Jagdgesetzgebung dahingehend geändert werden, dass der Wolf ganzjährig gejagt werden darf.
In der Kommission haben folgende Erwägungen dazu geführt, dass dieser Standesinitiative Folge gegeben wurde: Die Berner Konvention wurde 1979 abgeschlossen und 1980 ratifiziert. Die Schweiz hat damals keinen Vorbehalt betreffend Wolf angebracht, weil es hier keine Wölfe gab. Zwischenzeitlich hat sich die Situation geändert, und zwölf Konventionsstaaten haben einen Vorbehalt in Bezug auf den Wolf angebracht. Dies verlangt nun auch die vorliegende Standesinitiative für die Schweiz.
Im Übrigen hat schon die Motion Fournier, die 2010 von beiden Kammern dieses Parlamentes angenommen wurde, den Austritt aus der Berner Konvention gefordert. Nur wurde dieser Entscheid des Parlamentes von der Verwaltung nie umgesetzt. Es geht jetzt hier auch in staatspolitischer Hinsicht darum, den damaligen klaren Parlamentsbeschluss endlich umzusetzen.
Mit dem neuen Wolfskonzept und auch mit der Motion Engler, die jetzt in der Pipeline sind, kann die Wolfsproblematik nicht geregelt werden: Die Motion Engler will nämlich eine Regulierung des Wolfsbestandes, ohne diesem Tier seinen Status als geschützte Art abzuerkennen. Bereits heute sind aber die Voraussetzungen für den Abschuss eines Wolfes schwierig zu erfüllen. Die betroffenen Kantone müssen jedoch ihre Wolfsbestände selber regulieren können. Damit die Jagdbarkeit des Wolfes im nationalen Recht verankert werden kann, muss zuerst das internationale Recht, nämlich die Berner Konvention, gekündigt und ein Neubeitritt ausgehandelt werden, mit Vorbehalt, da die Konvention dem nationalen Recht vorgeht und die Jagdbarkeit des Wolfes nicht zulässt.
Der Wolf ist keine vom Aussterben bedrohte Tierart. Es gibt allein in Europa etwa zwanzigtausend Wölfe. Allerdings gibt es in der Schweiz keine Region, die gross genug ist, um den Wölfen dauerhaft artgerechte Lebensräume zu bieten. Die Schweiz ist zu dicht bevölkert. Unsere Vorfahren haben den Wolf ausgerottet, als die Schweiz viel weniger dicht besiedelt war.
Es gibt in letzter Zeit immer mehr Wolfsrisse. Diese Wolfsrisse haben in den letzten Wochen und Monaten massiv zugenommen. Es gibt Konflikte mit Jägern, mit der Landwirtschaft, mit dem Tourismus und mit der Bevölkerung. Es ist aber nicht nur ein Problem des Kantons Wallis oder der Berggebiete, sondern auch eines der übrigen Kantone. In der letzten Zeit sind Wölfe oder damit einhergehende Risse auch in den Kantonen Uri, Schwyz, Graubünden, Glarus und St. Gallen oder in der Westschweiz vorgekommen. Auch im Kanton Zürich gab es schon Wolfsvorkommen. Auch in Ländern wie Frankreich, Deutschland und Schweden gibt es immer mehr Probleme mit den Wölfen.
Die zunehmenden Wolfsrisse stellen klar eine Gefahr für die Berglandwirtschaft dar. Trotz Herdenschutzmassnahmen gibt es noch immer - und immer wieder und immer mehr - Wolfsrisse. Die Wölfe machen sich dabei über Schafe und Ziegen her, erbeissen sie und reissen ihnen die Eingeweide heraus. Die Nutztiere müssen qualvoll verenden.
Anfang Sommer hat der Wolf in der Augstbordregion auch acht Walliser Schwarzhalsziegen gerissen. Diese einzigartige Ziegenrasse gilt als Species rara und ist allein deswegen schon hochgradig schützenswert. Die Rasse der Walliser Schwarzhalsziege gilt als bedroht und muss als gefährdet angesehen werden; dies im Gegensatz zum Wolf, gibt es doch weltweit wohl über zweihunderttausend Wölfe. Die Walliser Schwarzhalsziege und auch das Schwarznasenschaf gelten als Species rarae und sind als Kulturgut unbedingt zu schützen und zu erhalten.
Im Jahre 2014 hat das Bundesamt für Umwelt mit der kantonalen Jagdabteilung des Wallis ein Schutzkonzept erarbeitet. In der Augstbordregion - der Gegend um Törbel, Moosalp, Bürchen, Embd, Zeneggen und Unterbäch - wurden über zehn Kilometer Schutzzäune erstellt. Eine professionelle Hirtin mit Schutzhund war vor Ort. Man hat die Tiere nachts in einer Nachtkoppel eingezäunt; das ist ein zweieinhalb Meter hoher elektrischer Zaun, bewacht von einem Schutzhund.
Trotz dieser grossen Anstrengungen im Bereich Herdenschutz gab es auf diesen geschützten Wiesen immer wieder Risse. Alleine im Kanton Wallis sind 2016 über 130 tote Schafe und Ziegen zu beklagen. Diese Herdenschutzmassnahmen sind also nur bedingt geeignet und bieten keine Gewähr für die Abwehr von Grossraubtieren. Auf vielen Alpen sind Herdenschutzmassnahmen zudem aus topografischen Gründen nur schwer oder gar nicht umsetzbar.
Viele Schäfer geben die Alpen auf, weil Aufwand und Kosten des Herdenschutzes unverhältnismässig hoch sind. Die Alpen verbuschen und verganden, was auch negativ für den Tourismus ist. In einigen Jahren wird man sie dann vermutlich mit Bundesgeldern wieder herrichten wollen. Das alles könnte man aber heute einfacher haben.
Der Herdenschutz hat im Weiteren auch negative Auswirkungen auf gewisse touristische Aktivitäten. Es gibt nämlich immer wieder Konflikte mit Herdenschutzhunden, da diese gegenüber Wanderern ein aggressives Verhalten an den Tag legen.
Der Wolf verliert im Übrigen immer mehr die Scheu vor dem Menschen und kommt immer näher an die Siedlungen. Wir [PAGE 1354] hatten ihn vor zwei Jahren in Ergisch mitten im Dorfzentrum. Es gab dann Risse in Zeneggen und Törbel, nur wenige Meter von Häusern entfernt in einer eingezäunten Weide, oder auch in der Nähe von Häusern in Bürchen, wo die Schafe mit einem elektrifizierten Gitterzaun geschützt waren. Dies ist für die betroffene Bevölkerung nicht mehr tragbar.
Noch ein Wort zu den Kosten: Gemäss Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation von alt Nationalrat Oskar Freysinger (15.3887) belaufen sich die Kosten für den Wolf beim Bund auf 3,3 Millionen Franken, ohne die indirekten Kosten und ohne die Kosten, die in den Kantonen noch anfallen. Allein im Kanton Wallis wurden 2015 in der Verwaltung rund 3000 Arbeitsstunden für die Wolfsproblematik aufgewendet.
Die Berggebiete haben heute mit vielfältigen Problemen zu kämpfen. Es sei nur an die Raumplanung, die Zweitwohnungs-Initiative, die Probleme im Tourismus usw. erinnert. Die mit der Ausbreitung der Grossraubtiere verbundenen Probleme sind massiv nachteilig für die Berglandwirtschaft. Die Bewohner im Berggebiet, das gilt auch in anderen Kantonen, die Kleintierhalter und die Alpbewirtschafter wollen das Berggebiet als Lebens- und Wirtschaftsraum erhalten. Die Wolfsproblematik lässt sich nach Ansicht der Kommission nur über den Weg der Standesinitiative Wallis lösen.
Aus den genannten Gründen beantragt Ihnen die Kommission deshalb, dieser Standesinitiative Folge zu geben.