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Fässler Daniel · Nationalrat · 2016-09-14

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-09-14

Wortprotokoll

Der Kanton Thurgau hat am 12. Januar 2015 eine Standesinitiative eingereicht, mit welcher der Bund aufgefordert wird, Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel so anzupassen, dass die Behebung von Schäden durch Biber an Infrastrukturen wie Strassen, Kanalböschungen, Entwässerungen und Verbauungen vom Bund und von den Kantonen finanziert wird.

Der Ständerat hat an seiner Sitzung vom 9. März 2016 mit 20 zu 17 Stimmen relativ knapp entschieden, der Initiative keine Folge zu geben. Ihre vorberatende Kommission hingegen hat an ihrer Sitzung vom 23. Mai diesen Jahres mit 8 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, der Standesinitiative Thurgau Folge zu geben. Ein Minderheitsantrag liegt nicht vor.

Der Biber, der grösste Nager Europas, verschwand Anfang des 19. Jahrhunderts wegen seiner intensiven Bejagung aus der Schweiz. Von 1956 bis 1977 wurden dann 141 Biber in verschiedenen Regionen der Schweiz ausgesetzt. Der heutige Bestand wird auf rund 2800 Tiere geschätzt. Rund ein Fünftel davon lebt im Kanton Thurgau. Über die nächsten Jahrzehnte wird schweizweit mit einer weiteren Ausbreitung gerechnet. Trotz dieser starken Vermehrung der Biberpopulation gilt der Biber weiterhin als eine gefährdete Tierart. Nicht nur das Tier, sondern auch sein Lebensraum und seine Bauwerke sind daher geschützt.

Knapp die Hälfte der Biber leben in kleinen Wasserläufen, die sich oft in der Landwirtschaftszone oder in der Nähe von Siedlungen befinden. Dies führt immer häufiger zu Konflikten. Biberbauten gefährden nämlich nicht selten Infrastrukturen wie Strassen, Bewirtschaftungswege oder Böschungen und führen regelmässig zu Einstürzen. Es kommt auch regelmässig zu Schäden an Entwässerungen sowie an Verbauungen zum Schutz vor Hochwasser. Diese Schäden können durch bauliche Präventionsmassnahmen nur teilweise verhindert werden. Vielfach verlagert sich mit technischen Eingriffen das Problem auch nur an einen anderen Ort gewässeraufwärts oder -abwärts. Bis jetzt sind die entstehenden Kosten von etwa einer Million Franken pro Jahr allein durch die betroffenen Grundeigentümer zu tragen. Das Bundesamt für Umwelt hat vor einem Jahr in seinem Konzept Biber diese Rechtslage bestätigt.

Eine Motion Piller Carrard, die eine Änderung des Jagdgesetzes anstrebte, wurde von unserem Rat vor zwei Jahren abgelehnt. Der Kanton Thurgau nimmt nun einen neuen Anlauf. Er erachtet es als nicht richtig, dass wenige Grundeigentümer für Schäden aufkommen müssen, die ein geschütztes Tier verursacht. Er verlangt daher, dass die durch Biber an Infrastrukturen entstehenden Schäden durch die öffentliche Hand zu tragen sind. Die Mehrheit Ihrer Kommission teilt diese Auffassung. Sie kam dabei anders als der Ständerat zum Schluss, dass sich das Problem mit den gemäss Gewässerschutzrecht auszuscheidenden Gewässerräumen nicht von allein lösen wird. Denn innerhalb des Gewässerraums dürfen auch in Zukunft zonenkonforme neue Anlagen erstellt werden. Hinzu kommt, dass die im Gewässerraum bestehenden Anlagen Besitzstandgarantie geniessen.

Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Klarstellung. In Online-Medien wird heute kolportiert, mit der Standesinitiative Thurgau sei die Frage verbunden, ob man für den Biber auch eine Jagderlaubnis erhalten könne. Das ist nicht Thema der Standesinitiative. Es geht nur um die Frage, ob wenige Grundeigentümer für Schäden, die durch ein geschütztes Wildtier an ihrem Eigentum verursacht werden, selber aufkommen müssen oder ob sie dafür entschädigt werden, weil das Vorhandensein des Bibers national erwünscht ist, also quasi ein nationales Interesse darstellt.

Dies hat die Kommission bewogen, Ihnen zu beantragen, der Standesinitiative Folge zu geben.