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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2016-09-15

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-15

Wortprotokoll

Auch ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Wir wissen ja, dass die Entwicklungshilfe letztlich, grob gesagt, immer zwei Zielsetzungen umfasst: Es gibt die humanitäre Dimension und Tradition unseres Landes, die Solidarität, aber es gibt eben gleichfalls die Interessenpolitik der Schweiz, die durchaus auch mit der internationalen Zusammenarbeit verknüpft werden darf. Wenn ich von Interessenpolitik spreche, meine ich, dass wir als Land ja jeden zweiten Franken im Ausland verdienen. Wir sind eine offene Volkswirtschaft, wir sind auch eine Industrienation, die auf offene Zugänge zu den Märkten angewiesen ist. Von daher kann eben auch die internationale Zusammenarbeit gute Dienste leisten.

Kollege Minder hat nicht ganz zu Unrecht gesagt, dass man - ich teile diese Auffassung - die Strategie in der Entwicklungszusammenarbeit noch etwas schärfen muss und dass man auch noch etwas fokussieren kann. Wir haben diese Diskussion ja in der Kommission geführt. Ich denke aber, dass letztlich auch eine gewisse Breite ihren Nutzen haben kann, indem die Schweiz eben zu vielen Ländern einen Zugang bekommt, den sie sonst nicht hat. Wir sind ja nicht Mitglied einer grösseren Organisation - also nicht Mitglied der Europäischen Union oder einer anderen supranationalen Organisation -, die sich engagiert. Teilweise spürt man auch international, dass gerade Staaten, die in Blöcken organisiert sind, sich eben auch zur Durchsetzung ihrer Interessenpolitik in Blöcken organisieren, was wir nicht tun können. Deshalb habe ich ein gewisses Verständnis dafür, dass die Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz etwas breiter aufgestellt ist. Das heisst aber nicht - ich möchte das wiederholen -, dass man nicht auch immer wieder Lehren ziehen und eine bessere Fokussierung anstreben soll.

Der Nationalrat hat ja in diesem Zusammenhang - das ist auf Seite 3 der Fahne ersichtlich - folgenden Zusatz eingebracht: "Der Bundesrat berichtet dem Parlament in der Mitte und am Ende der Laufzeit des Rahmenkredites über die Zielerreichung und die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen. Er berichtet in Form von thematischen Evaluations- und Wirkungsberichten über die Ergebnisse der länderbezogenen Programme und jener Massnahmen, die über die multilaterale Hilfe unterstützt werden." Ich denke, das ist auch für die zuständigen Kommissionen eine gute Gelegenheit, hier immer wieder diese Fragen zu stellen. Denn wir erwarten ja bereits in zwei Jahren einen solchen Bericht.

Was ich an den Arbeiten der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates erfreulich finde: Wir haben doch zwei Verbesserungen erreicht, die der Kommissionssprecher ebenfalls erwähnt hat. Eine Verbesserung geht auch in Richtung des Anliegens von Kollege Minder, nämlich dass die Evaluation verstärkt und verbessert werden muss. Die Wirksamkeit muss sicherlich besser nachgewiesen werden. Das erwartet auch die Bevölkerung. Es ist auf der einen Seite zwar so, dass in der Öffentlichkeit die internationale Solidarität und die humanitäre Tradition stark verankert sind, aber auf der anderen Seite werden auch immer wieder Fragen gestellt. Vom Bauch her besteht in der Bevölkerung schon etwas das Gefühl, das Geld werde einfach ein wenig verteilt und versande dann. Dem müssen wir entgegenwirken. Als Parlament haben wir die Aufgabe, klare Antworten zu geben, auch wenn dies nicht immer ganz einfach ist.

Die Projekte sind unterschiedlich, wir haben es gehört. Wenn Sie über Frauenförderung oder Gleichstellung sprechen, wie wollen Sie das messen? Wie können Sie das nur schon in der Schweiz messen? Das ist relativ schwierig. Wenn Sie hingegen technische Projekte haben - eine Kläranlage, einen Brunnen -, dann können Sie sagen, dass in einer bestimmten Gemeinde in der Subsahara das Wasser nun sauber ist. Es wird nicht ganz einfach sein, die ideellen Ziele von den Zielen zu unterscheiden, die messbarer sind.

Erfreulich ist auch die differenzierte Konditionalität, die wir eingebracht haben. Man sieht es auf Seite 3 der Fahne unter Artikel 1a. Es ist nicht verboten, dass die Schweiz die Interessen der internationalen Zusammenarbeit mit ihren Interessen in der Migrationspolitik verknüpft und dass das Parlament den Auftrag gibt, weitere Rahmenabkommen und Migrationspartnerschaften voranzutreiben - auch wenn dies nicht immer ganz einfach ist. Wir wissen: Die strikte Konditionalität funktioniert ja nicht immer. Deshalb wurde sie auch abgelehnt. Den Ländern, in denen Sie keine Entwicklungshilfe leisten, können Sie auch nicht sagen, sie müssten die Leute zurücknehmen. Das ist relativ schwierig. Das gilt ebenso, wenn das Geld an NGO geht und nicht an staatliche Stellen. Dieser Weg hier - die Formulierung der Erwartung, dass der Bundesrat sich auch strategische Ziele setzt, die im Interesse der Schweiz sind - ist aber richtig.

Nachdem bereits über den Antrag Germann gesprochen wurde, möchte ich zu diesem Kürzungsantrag auch noch etwas sagen. In der Kommission haben wir ja nur einen Antrag auf Aufstockung der Mittel in der Entwicklungszusammenarbeit diskutiert und keinen Kürzungsantrag. Ich habe vor vier Jahren - ich habe das im Protokoll nachgeschaut - in der Planungsperiode 2013-2016 einen Antrag gestellt. Damals ging es um 11,35 Milliarden Franken im Planungsbeschluss für den Rahmenkredit für die internationale Zusammenarbeit 2013-2016, und es ging darum, bis 2015 die Entwicklungshilfe auf 0,5 Prozent des BNE aufzustocken.

Es trifft zu, was Kollege Germann gesagt hat: Das Wachstum in der Entwicklungszusammenarbeit ist überproportional. Schon damals hat man gesagt, in den Jahren 2013, 2014 und 2015 werde es 9 Prozent betragen, 2016 komme dann eine gewisse Abflachung; aber es sind immerhin noch 3,5 Prozent. Man muss auch einräumen, dass die Entwicklungshilfe von allen Aufgaben des Bundes am stärksten gewachsen ist. Seit 2010 beträgt der Mittelzuwachs das Doppelte des BFI-Bereichs. Was auch gilt: Die Frankenaufwertung hat selbstverständlich auch einen Einfluss. Das haben wir immer wieder gesagt. Ich habe es auch in der damaligen Debatte gesagt, in der ich mit der Minderheit mit wehenden Fahnen untergegangen bin. 2011 und 2015 hatte die Frankenaufwertung einen Einfluss, weil ja die Ausgaben in Dollar anfallen.

Trotzdem bin ich der Meinung, dass die Diskussion über allfällige Kürzungen im Stabilisierungsprogramm 2017-2019 geführt werden muss, vielleicht auch noch darüber hinausgehend. Der Bundesrat hat ja schon angekündigt, dass dieses Stabilisierungsprogramm wohl nicht reichen wird, um die Vorgaben der Schuldenbremse ab 2018 einzuhalten, und dass wir dannzumal mit einem strukturellen Defizit von 2 Milliarden Franken rechnen. Ich finde es aber fair und transparent, wenn beim Stabilisierungsprogramm eine Gesamtschau vorgenommen wird und wenn wir in Kenntnis aller Ergebnisse allenfalls Kürzungen in verschiedenen Sachbereichen vornehmen können.

Ich ziehe das eigentlich jetzt diesem Einzelantrag vor. Ich habe in der Kommission diesem Betrag zugestimmt, weil kein anderer Antrag ausser dem Antrag auf Aufstockung, der für mich nicht umsetzbar ist, gestellt wurde. Ich finde es an und für sich richtig, wenn wir hier eine Gesamtschau haben. [PAGE 653] Man muss hier auch fair sein, denn letztlich hat ja der Bundesrat das Ziel, die Ausgaben für die internationale Zusammenarbeit auf 0,5 Prozent anzuheben, im Auftrag des Parlamentes so festgelegt; das war 2010 nicht der Wille des Bundesrates. Er hat sich damals gegen diesen Auftrag gewehrt, doch das Parlament hat damals 0,5 Prozent durchgesetzt. Ich habe mich, wie gesagt, auch erfolglos dagegen gewehrt und wurde belehrt, das Parlament habe so entschieden. Es ist meines Erachtens jetzt recht und billig, wenn wir die Gesamtschau abwarten und diese Diskussion beim Stabilisierungsprogramm führen. Auch der Bundesrat ist ja nicht naiv und weiss, dass Rahmenkredite Rahmenkredite sind und dass sie letztlich immer unter Vorbehalt der Budgethoheit des Parlamentes und auch der Stabilisierungsprogramme, die anfallen können, stehen.