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Pardini Corrado · Nationalrat · 2016-09-15

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-15

Wortprotokoll

Es geht jetzt einzig darum, im Entsendegesetz die noch bestehende Differenz zum Ständerat zu bereinigen. Die Kommission hat sich eingehend mit der Frage auseinandergesetzt, ob Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe bbis so, wie ihn der Ständerat beschlossen hat, rechtlich umgesetzt werden kann. Die Kommission hat weiterhin analysiert, welche Folgen diese Bestimmung haben könnte. Bei der Analyse dieser Fragen kam es in der Kommission zu gewissen Verunsicherungen, namentlich weil der Bundesrat gemäss dem Amtlichen Bulletin im Ständerat vor der Abstimmung über den besagten Artikel folgende Aussage gemacht hat: "Es geht hier darum, dass bei einem besonders schwerwiegenden Verstoss gegen Artikel 2 die nach Buchstabe b vorgesehenen administrativen Massnahmen kumulativ ausgesprochen werden können. Ich habe das vorhin in der Einführung bereits erklärt: Es muss hier die kumulierende Version sein." So das Votum des Bundesrates im Ständerat gemäss der provisorischen Fassung des Amtlichen Bulletins.

Zudem wurde seitens der SVP-Fraktion der Antrag gestellt, diesem Vorschlag sei nicht zu folgen, mit der Begründung, dass man keine Unterscheidung zwischen leichten und schwerwiegenden Verstössen machen sollte. Die kumulierte Version, wie sie in diesem Artikel vorgeschlagen wird, sei bei allen Verstössen anzuwenden. Das die Begründung vonseiten der Mitglieder der SVP-Fraktion in der Kommission.

Die Verwaltung, die eigentlich Licht ins Dunkel hätte bringen sollen, machte die Konfusion perfekt, als sie sich gegen die Aussagen des Bundesrates gemäss der provisorischen Fassung des Amtlichen Bulletins stellte und Bedenken äusserte, dass die Bussen nicht bezahlt würden - das war das Hauptargument der Verwaltung -, wenn man die Sanktionen kumulieren würde. Zudem machte die Verwaltung geltend, dass unser Verhältnis zur EU, also unser Aussenverhältnis, belastet würde. Das führte in der Kommission zu gewissen Unsicherheiten, und sie entschied mit 13 zu 12 Stimmen, diese Bestimmung zu streichen.

Die Kommission hat in der Beratung dieses Gesetzes immer zwei Hauptanliegen verfolgt. Das erste Anliegen war die Einlösung des Versprechens, das wir dem Volk mit der Öffnung des Arbeitsmarktes durch die Einführung der Personenfreizügigkeit gemacht haben: Das damit verbundene Risiko für die Arbeitgeber, die KMU, und für die Arbeitnehmer, nämlich die Unterbietung der geltenden Bestimmungen, solle mit griffigen Massnahmen unterbunden werden. Das war eine Stossrichtung, welche bei der Beratung des Gesetzes verfolgt wurde. Die zweite Überlegung war, dass wir in der Schweiz nicht nur die Lohnbestimmungen schützen wollen, sondern eben auch den fairen Wettbewerb der KMU.

Eine Minderheit, die heute durch Herrn Ritter vertreten wurde, glaubt, das mit diesem Artikel umsetzen und garantieren zu können. Die Mehrheit - der Entscheid fiel wie gesagt mit 13 zu 12 Stimmen - war aber der Ansicht, dass diese Regelung die Erreichung dieses Ziels nicht unterstützt.

Mit 13 zu 12 Stimmen empfiehlt Ihnen die Kommission, diese Regelung nicht zu unterstützen, also der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.

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