AB 203358
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-09-15
Wortprotokoll
Wir diskutieren die Stärkung der höheren Berufsbildung. Da ist grundsätzlich keine Opposition im Raum. Die Höherqualifizierung in der Berufsbildung ist eine wichtige Angelegenheit, sie ermöglicht es, die Berufsbildung insgesamt in der Zukunft attraktiv halten zu können. Ich bin Ihnen also sehr dankbar für Ihre diesbezüglichen Voten.
Die Diskussion, die wir noch miteinander führen, betrifft den Auszahlungsmodus. Das ist, wenn Sie so wollen, ein technisches Detail, aber ein technisches Detail, das zu Differenzen führen kann oder schon geführt hat. Ich meinerseits versuche, zur Klärung beizutragen.
Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, die Beiträge nach Absolvierung der Prüfung auszubezahlen. Weshalb wollen wir das so haben? Die Vorfinanzierung der Kurskosten wird heute grösstenteils von den Individuen und der Wirtschaft, gemeint sind Arbeitgeber oder Branchenfonds, gestemmt. Die Ausbildung wird meist berufsbegleitend gemacht. Somit verfügen die Studierenden im Unterschied zu den Hochschulstudenten über ein Einkommen. Mit der Anknüpfung an die Prüfung stellen wir sicher, dass wirklich die höhere Berufsbildung gestärkt wird. Die Kurse selbst gehören zur Weiterbildung und können auch ohne eidgenössische Prüfung absolviert werden.
Zudem können wir so verhindern, dass der Staat die vorbereitenden Kurse reglementieren muss; denken Sie bitte auch daran. Das Modell ist administrativ effizient - wenn es das überhaupt gibt. (Heiterkeit) Es setzt die richtigen Anreize und ist umsetzbar. Ich kann Ihnen sagen, wir haben sehr intensiv darüber gesprochen. Die Köpfe wurden rot, man kann sich in guten Treuen über mehr oder weniger Aufwand Vorstellungen machen. Ich habe es etwas flapsig ausgedrückt: Wir versuchen, den administrativen Aufwand so tief wie irgend möglich zu halten. Dabei sind wir auch auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Wie Sie wissen, hat der Ständerat den Beschluss gefasst, dass mindestens einmal jährlich ausbezahlt werden soll. Herr Nationalrat Schilliger nimmt dies nun auf. Der Bundesrat lehnt dieses mindestens jährliche Auszahlen ab, und zwar aus folgenden Gründen: Mit der jährlichen Auszahlung von Subventionen an alle Teilnehmenden von vorbereitenden Kursen wird statt der höheren Berufsbildung die Weiterbildung gefördert, und zwar ohne dass dafür ein Bedarf ausgewiesen ist. Viele Personen nutzen die Kurse zur persönlichen Weiterbildung, nur wenige absolvieren dann eine eidgenössische Prüfung. Ich sage es absichtlich noch einmal: Wenn man hier eine Abgrenzung vornehmen will, wäre dies mit einem enormen administrativen Aufwand verbunden. Der Ressourcenbedarf wäre aufseiten Bund in einem Markt mit einem jährlichen Umsatz von 6,3 Milliarden Franken unabwägbar - um eine ganz vorsichtige Formulierung zu gebrauchen. Durch die fehlende Abgrenzung zur Weiterbildung droht somit ein unabsehbarer Mehrbedarf an staatlichen Fördermitteln. Diese Mittel würden entweder der beruflichen Grundbildung entzogen, oder aber es stünde für die einzelnen Kursteilnehmenden wesentlich weniger Geld zur Verfügung.
Die Aussage, dass die Teilnehmenden das Risiko selber tragen müssten und hier der Staat nicht einspringen solle, blendet die Zuständigkeiten in diesem System aus. Die eidgenössischen Prüfungen haben klar definierte Zulassungsbedingungen, meist einen einschlägigen Lehrabschluss und ein paar Jahre einschlägige Praxis. Das ist die einheitliche Charakteristik dieser Prüfungen und kann den Kandidaten verlässlich angegeben werden. Wo es zusätzliche Zulassungsbedingungen wie zum Beispiel bestimmte Modulabschlüsse gibt, werden diese einzig und allein von den [PAGE 1375] jeweiligen Verbänden erlassen, und die Module werden dann oft noch von eigenen Verbandsschulen angeboten. Hier stehen also auch die Verbände klar in der Verantwortung.
Wie erwähnt wären die finanziellen Konsequenzen, entweder für den Staat oder für die Individuen, mit einer jährlichen Auszahlung nicht mehr abschätzbar. Die beabsichtigte Stärkung der höheren Berufsbildung würde so zur Schwächung des gesamten Berufsbildungssystems. Das ist sicherlich nicht die Idee des Ständerates und einzelner hier dafür votierender Nationalrätinnen und Nationalräte.
Der Antrag der Kommissionsmehrheit sucht einen Kompromiss. Der Antrag, dass auf Gesuch hin bereits während des Kursbesuchs Teilzahlungen möglich sind, ist im Gegensatz zu einer flächendeckenden jährlichen Auszahlung ein bedarfsgerechter Ansatz. Es ist eine Art Härtefallklausel und soll verhindern, dass jemand die Ausbildung wegen der Vorfinanzierung nicht antreten kann. Damit wird der Ansatz verfolgt, dass nur dort vorfinanziert wird, wo ein ausgewiesener Bedarf besteht.
Mit dieser Härtefallklausel wird niemand zum Bittsteller. Wir planen keine individuellen Einkommens- und Vermögensprüfungen, wie dies Stipendienstellen machen. Die Abgrenzung zur Weiterbildung bleibt gewahrt. Ganz ohne administrativen Mehraufwand wird das allerdings trotzdem nicht gehen. Aber im Gegensatz zur flächendeckenden jährlichen Auszahlung gemäss Ständerat bleiben die Auswirkungen begrenzt.
Ich fasse zusammen: Wir beantragen Ihnen, dem Bundesratsantrag und damit der Kommissionsminderheit Gmür-Schönenberger zu folgen. Sollten Sie diesem nicht zustimmen können, bildet der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission einen systemverträglichen Kompromiss. Den Antrag Schilliger bitte ich Sie aus den dargelegten Gründen abzulehnen.
Noch einmal: Wir wollen die höhere Berufsbildung fördern. Wir wollen die Kandidatinnen und Kandidaten an die Prüfungen heranführen. Es darf nicht um flächendeckende zusätzliche Weiterbildung alleine gehen. Ergo machen wir Ihnen beliebt, dass nicht einmal jährlich ausbezahlt wird, und dies subjektbezogen.
Frau Nationalrätin Munz, Sie haben Fragen zur Begründung gestellt, die ich, glaube ich, schon beantwortet habe. Sie haben Fragen zum Abbruch und zur entsprechenden Rückzahlung und auch zum Wiederholungsfall gestellt. Grundsätzlich bestätige ich Ihnen, was der Vertreter des SBFI Ihnen zugesagt hat, dass die Antworten auf die Fragen, wie Sie sie zitiert haben, korrekt sind. Frau Munz, ich bestätige Ihnen, dass die Ihnen schon gegebenen Antworten grundsätzlich in Ordnung sind. Ich muss einen Vorbehalt machen: Das Departement wird dem Bundesrat eine entsprechende Verordnung beantragen, und der Gesamtbundesrat wird dann den Entscheid fällen. Gehen Sie davon aus, dass ich dem Bundesrat einen Antrag bezüglich Verordnung stellen werde, der den Antworten entspricht, die Sie vom SBFI bereits auf Ihre Fragen bekommen haben, respektive meinem Zusatzkommentar, den Sie jetzt gehört haben.
Herr Tuena, auch an Sie noch einmal ausdrücklich die Aussage: Wir gehen darauf aus, mit minimalstem administrativem Aufwand durchzukommen. Das hat etwas zu tun mit dem Anspruch auf Genauigkeit. Wir werden diese Gesuche korrekt, gerecht prüfen und bewerten. Die Gesuche werden Fragebogen sein, auszufüllen mit Kreuzchen, nicht mit langen Romanen; das ist nicht die Absicht. Noch einmal: minimalster Aufwand, um sicherstellen zu können, dass wir wissen, wer beitragsberechtigt ist und wer nicht.