Hubmann Vreni · Nationalrat · 2002-03-20
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-20
Wortprotokoll
Mit meinem Vorstoss möchte ich Sie auf eine gesetzgeberische Absurdität hinweisen. Ich bitte Sie, meine Motion zu unterstützen, damit dieser stossende Mangel so schnell wie möglich behoben wird.
Worum geht es? Es geht um den Familiennachzug in auf- und absteigender Linie. Als Folge des Personenfreizügigkeitsabkommens mit den EU-Staaten sind Schweizerinnen und Schweizer in der Schweiz schlechter gestellt als EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in unserem Land. Stellen Sie sich das einmal vor! Möchte nämlich eine Schweizerin oder ein Schweizer ein nichtschweizerisches Kind ihres Ehegatten oder seiner Ehegattin in die Schweiz kommen lassen, kann er oder sie das nur tun, solange das Kind jünger als 18 Jahre ist. Ein in der Schweiz wohnhafter EU-Bürger hingegen kann das tun, bis das Kind 21 Jahre alt ist oder sogar noch älter, wenn er für dessen Unterhalt aufkommt. EU-Bürger sind in der Schweiz somit besser gestellt als Einheimische.
Das ist aber noch nicht alles; es kommt noch schöner: Um die gleichen Rechte zu haben wie ein EU-Bürger, müsste unser Schweizer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen, zum Beispiel von Basel nach Lörrach, von Schaffhausen nach Jestetten oder von Chiasso nach Como. Dann hätte er aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens die gleichen Rechte wie ein EU-Bürger in der Schweiz. Eine solche Situation ist absurd. Sie muss sofort korrigiert werden. Es darf nicht sein, dass Schweizerinnen und Schweizer im eigenen Land weniger Rechte haben als EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.
Mein Textvorschlag für eine Teilrevision des Anag beseitigt eine weitere Ungerechtigkeit.
Sie betrifft Personen mit einer Niederlassungsbewilligung: Sobald das Personenfreizügigkeitsabkommen in Kraft tritt, wird ein Kurzaufenthalter aus einem EU-Land, z. B. ein Grieche oder ein Portugiese, seinen 21-jährigen Sohn nachziehen lassen können. Auch wenn er nur einen 9-monatigen Arbeitsvertrag hat, darf er das tun. Das ist sicher ein Fortschritt. Gemäss dem Anag, dem geltenden Recht, kann aber eine niedergelassene Chilenin, die seit sieben Jahren in der Schweiz lebt und arbeitet, ihren 17-jährigen Sohn nicht in die Schweiz holen. Ein griechischer Kurzaufenthalter ist also besser gestellt als eine chilenische Niedergelassene, die bereits voll integriert ist. Diese Ungereimtheiten und Widersprüche müssen ausgemerzt werden, denn es geht immer um die gleichen Fälle, nämlich um den Familiennachzug und um die Zusammenführung der Familie, also um ein wichtiges Recht. Die Regelung, wie wir sie heute haben, diskriminiert die Betroffenen aufgrund ihrer Herkunft. Das ist gemäss Artikel 8 unserer Bundesverfassung verboten.
In Ihrer Antwort, Frau Bundesrätin Metzler, betonen Sie, dass Sie meine Meinung teilen, dass Schweizerinnen und Schweizer den EU-Bürgerinnen und -Bürgern gleichzustellen sind. Sie wollen das aber erst im neuen Ausländergesetz regeln. Sie wissen aber genauso wie wir alle, dass dieses Gesetz viel Zeit brauchen wird, bis es vom Parlament verabschiedet werden kann. Es wird harte und lange Diskussionen geben. Je nach Ergebnis der Beratungen ist nicht auszuschliessen, dass die eine oder andere Seite das Referendum ergreift. Es ist auch nicht auszuschliessen, dass die Gesetzesvorlage ganz scheitert. Wenn alles optimal läuft, wird das neue Ausländergesetz frühestens im Jahr 2006 in Kraft treten können. Das ist eine zu lange Zeit, um diesen unhaltbaren Zustand andauern zu lassen. Zur Korrektur bedarf es aber nur einer kleinen Teilrevision des Anag, die dann direkt in das neue Ausländergesetz integriert werden kann. Damit hätten wir bereits einen ersten Konsens. Ein wichtiges Stück Vorarbeit wäre damit bereits geleistet. Helfen Sie mit zu vermeiden, dass ein rechtlich unhaltbarer und verfassungswidriger Zustand noch während Jahren andauert.
Deshalb bitte ich Sie, meine Motion zu überweisen.