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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2002-03-20

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-20

Wortprotokoll

Diese Motion geht zurück auf bemerkenswerte Serien von Missbräuchen, in welchen die Scheinehe mit direkter Systematik ausgenützt wurde, um ganze Familien unrechtmässig in unser Land hereinzubringen und diese Familienmitglieder auch zu Schweizer Bürgern zu "befördern".

Aus der Türkei war eine Reihe von Fällen bekannt geworden. 42 Prozent der in der Schweizer Botschaft vorsprechenden Personen, die nach der in der Türkei geschlossenen Ehe einen Antrag auf Familiennachzug stellten, gingen nach folgendem Schema vor: Meistens erfolgte zuerst eine illegale Einreise in die Schweiz; anschliessend wurde ein Asylantrag gestellt, der in der Regel abgelehnt wurde; die Leute sind dann ausgewiesen worden und wieder eingereist; sie haben dann eine Schweizerin geheiratet. In 98 Prozent der Fälle war diese um viele Jahre älter. Diesen türkisch-schweizerischen Ehen entstammten meistens keine Kinder, was für einen türkischen Mann absolut untypisch ist.

Nach fünf Jahren Ehe wurde die erleichterte Einbürgerung beantragt. Nach Erhalt des Schweizerpasses erfolgte anschliessend die Ehescheidung. Kurze Zeit danach wird die in der Türkei lebende "Imam-Gattin" legal geheiratet. Die Gattin hat dann auch schon ein paar Kinder. Es folgen Vorsprache auf der Botschaft, Gesuch um Familiennachzug inklusive aller Kinder. Da der Vater das schweizerische Bürgerrecht besitzt, erhalten alle diese Kinder automatisch die schweizerische Nationalität.

Man hat während Jahren darauf aufmerksam gemacht - es ist nichts geschehen. Man wusste um die Machenschaften im Bereich dieser Familienzusammenführungen; es hiess jedoch jeweils aus dem Departement, man stehe der Situation machtlos gegenüber. An sich machen die Leute nichts absolut Illegales. Sie machen nichts anderes, als die schweizerische Gesetzgebung aufs Trefflichste auszunützen. In der Schweiz finden sich auch sehr rasch Rechtsberater, die zur Hand gehen, wenn es in der Schweiz trotzdem zu Schwierigkeiten kommt.

In einer Pressemeldung über einen Lagebericht des Bundesamtes für Polizei wird darauf hingewiesen, dass Cabaret-Tänzerinnen aus Russland im Auftrag von kriminellen ausländischen Organisationen den Auftrag wahrnehmen, sich durch Heirat mit einem Schweizer zunächst eine Aufenthaltsbewilligung zu beschaffen, um dann Angehörigen von Verbrechersyndikaten die Einreise zu ermöglichen. Ich mache darauf aufmerksam, dass das eigentlich aufhorchen lassen müsste und man diesem Treiben nicht ohne Reaktion zuschauen kann.

Jetzt hat der Bundesrat ja einen Entwurf für ein neues Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer vorgelegt. Darin sind Möglichkeiten vorgesehen, bei missbräuchlichen Eheschliessungen, bei offensichtlichen Scheinehen die Trauung zu verweigern.

Meine Frage an die Frau Bundesrätin ist: Wäre es möglich, im Rahmen von Dienstanweisungen an die Konsulate festzulegen, dass man im Moment, wo ein Vater mit dem neuen Schweizerpass auf dem Konsulat erscheint und die neuen Pässe für seine Familie im Ausland machen lassen will, dass man in solchen Fällen, wo eine Systematik erkennbar wird, wo ein systematisches Vorgehen in Richtung Missbrauch in der Luft liegt, zurückgreift auf die Schweiz und sagt, es ist zu prüfen, ob das eine Scheinehe war? Wäre das möglich?

Wenn Sie bereit sind, das zu erklären, bin ich bereit, die Motion abschreiben zu lassen.