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preparatory:AB 203451

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-09-15

Wortprotokoll

Die Agrarpolitik 2014-2017 ist im dritten Jahr der Umsetzung. Der Bundesrat stellt fest, dass die meisten Ziele der Agrarpolitik 2014-2017 entweder schon erreicht wurden oder die Entwicklung in die richtige Richtung geht. Wer macht das? Das machen die Landwirte und Landwirtinnen, die Unternehmer und Unternehmerinnen, und ich will ihnen an dieser Stelle meinen Respekt zollen.

Für den Bundesrat haben die Ziele der Agrarpolitik 2014-2017 nach wie vor ihre Gültigkeit. Die noch nicht erreichten Ziele, wie z. B. die Steigerung der Stickstoff- und Phosphoreffizienz, sollen konsequent weiterverfolgt werden. Dazu wird der Bundesrat bis 2021 den Spielraum nutzen, der ihm auf Verordnungsstufe zur Verfügung steht.

Da die gesetzlichen Bestimmungen eine ausreichende Grundlage bieten, schlägt der Bundesrat per 2018 keine Gesetzesänderungen vor. Den Hauptfokus legt der Bundesrat in den kommenden Jahren auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Reduktion des administrativen Aufwands und die Optimierung der Direktzahlungsinstrumente. Die administrative Vereinfachung setzt der Bundesrat bereits jetzt laufend um, und dazu hat das BLW einen Bericht publiziert.

Neben den kurzfristigen Systemoptimierungen für die Jahre 2018 bis 2021 nutzen wir die Zeit, um die Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 vorzubereiten. Wichtige Elemente sind hierbei die langfristigen Perspektiven, die wir mit den Anspruchsgruppen bereits diskutiert haben und weiter diskutieren werden. Die Konturen und Stossrichtungen der Agrarpolitik ab 2022 wird der Bundesrat mit einer agrarpolitischen Gesamtschau in einem konsistenten Konzept dem Parlament unterbreiten.

Damit bin ich beim Inhalt der heute zur Diskussion stehenden Vorlage. Über die vorgeschlagenen Zahlungsrahmen 2018-2021 sollen die Ausgaben des Bundes für die Landwirtschaft im Gesamtumfang von knapp 13,3 Milliarden Franken gesteuert werden. Damit liegen die Ausgaben 3,7 Prozent oder 514 Millionen Schweizerfranken tiefer als in der Periode 2014-2017. Gegenüber den effektiven und geplanten Ausgaben von 2014-2017 beträgt die Reduktion 2 Prozent. Die Differenz ist grösstenteils auf zwei Sparpakete zurückzuführen: Erstens wurden ab dem Voranschlag 2015 Querschnittkürzungen im Umfang von 30 Millionen Franken pro Jahr umgesetzt. Zweitens reduzieren insbesondere die vorgesehenen Massnahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 die Mittel 2017 um 75 Millionen Franken. Bis 2019 soll dieser Sparbeitrag auf 96 Millionen Franken pro Jahr ansteigen.

In der Vernehmlassung kritisierte eine grosse Mehrheit die Kürzung der Zahlungsrahmen. Diese Kritik wurde teilweise berücksichtigt. Der Zahlungsrahmen für die Direktzahlungen wurde nach der Vernehmlassung um 244 Millionen Franken angehoben. Bei den Direktzahlungen soll nicht nur im Jahr 2016, sondern auch in den Folgejahren auf die ursprünglich vorgesehenen Querschnittkürzungen von 61 Millionen Franken pro Jahr verzichtet werden. Am Stabilisierungsprogramm 2017-2019 muss der Bundesrat jedoch festhalten.

Lassen Sie mich die geplanten Massnahmen ganz kurz erläutern:

Bei den Direktzahlungen sollen die Versorgungssicherheitsbeiträge um 4 Prozent reduziert werden, dies entspricht einer Kürzung um 40 Millionen Franken pro Jahr. Zudem soll die Begrenzung der Landschaftsqualitätsbeiträge pro Kanton nicht aufgehoben werden. Der Bund soll weiterhin maximal insgesamt 150 Millionen Franken pro Jahr für die Landschaftsqualität einsetzen. Bei den Biodiversitätsbeiträgen sollen die Ausgaben auf dem Niveau von 2016 bei 400 Millionen Franken pro Jahr stabilisiert werden. Bereits heute sind die Ausgaben aufgrund der hohen Beteiligungen an den Programmen rund 20 Prozent höher als ursprünglich geschätzt. Deshalb erachtet der Bundesrat diese Massnahme als sinnvoll.

Bei den Investitionskrediten sollen die Neueinlagen gegenüber dem Budget 2016 um einen Viertel gekürzt werden. Aus dem Fonds de Roulement fliessen jährlich 280 Millionen Franken zurück und können für neue Investitionskredite verwendet werden. Die jährlichen Neueinlagen waren ursprünglich für die Teuerung gedacht. Diese ist praktisch nicht mehr vorhanden. Somit sind die Kürzungen bei den Investitionskrediten keineswegs einschneidend.

Die Beiträge für die Qualitäts- und Absatzförderung sollen aufgrund des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 um 5 Millionen Franken reduziert werden. Damit bleibt die Summe der Beiträge für die Jahre 2018 bis 2021 etwa gleich hoch wie in den Jahren 2014 bis 2017. Die zusätzlichen Mittel aus der Agrarpolitik 2014-2017 im Umfang von 10 Millionen Franken für Projekte zur Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit und für Exportinitiativen sollen nicht gekürzt werden. Diese Mittel stehen weiterhin zur Verfügung.

Mit rund 70 bis 100 Millionen Franken pro Jahr trägt das Aufgabengebiet Landwirtschaft insgesamt in ähnlichem Umfang zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 bei wie andere Aufgabengebiete mit vornehmlich schwach gebundenen Ausgaben. Bei dieser Gelegenheit will ich Sie darauf hinweisen, dass ab 2018 die Kredite "Administration Milchpreisstützung" sowie "Entschädigung an private Organisationen Schlachtvieh und Fleisch" im Umfang von 9,6 Millionen Franken pro Jahr nicht mehr dem Zahlungsrahmen Produktion und Absatz zugerechnet werden. Sie bleiben jedoch wie bis anhin und in der gleichen Höhe im Eigenbereich des BLW. Diese Verschiebung wurde beim Vergleich der Zahlungsrahmen berücksichtigt.

Welche Auswirkungen hat die Vorlage? Die Zahlungsrahmen 2018-2021 werden die Produktion der Schweizer Landwirtschaft bis 2021 nur unwesentlich verändern. Dies zeigen die Schätzungen von Agroscope. In der Tierhaltung ist tendenziell mit einem anhaltenden Rückgang der gehaltenen Grossvieheinheiten zu rechnen, was insbesondere auf Leistungsfortschritte bei den Tieren zurückzuführen ist. Die pflanzenbauliche Produktion entwickelt sich gemäss Agroscope voraussichtlich stabil. Gemäss den Modellrechnungen bleibt bis 2021 das sektorale Nettounternehmenseinkommen bei rund 2,8 Milliarden Franken relativ konstant. Auf einzelbetrieblicher Ebene resultiert dadurch weiterhin ein Anstieg der verfügbaren liquiden Mittel sowie des mittleren landwirtschaftlichen Einkommens. Die Anzahl Betriebe nimmt wegen des Strukturwandels jährlich zwischen 1 und 2 Prozent ab. Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit den vorgeschlagenen Zahlungsrahmen die Nahrungsmittelproduktion in der Schweiz bezüglich Qualität und Menge erhalten bleibt und eine sozialverträgliche Entwicklung weiterhin möglich ist.

Ich möchte zum Schluss auf die Mehrheitsanträge der beiden vorberatenden Kommissionen eingehen. Wie Sie wissen, schlägt der Bundesrat dem Parlament nicht grundlos leicht reduzierte landwirtschaftliche Zahlungsrahmen vor. Die finanzielle Lage des Haushalts zwingt uns in den kommenden Jahren zu Sparmassnahmen. Im Sinne der Opfersymmetrie sollen alle Aufgabengebiete dazu beitragen. Die Landwirtschaft wurde teilweise von den notwendigen Kürzungen verschont. Die vom Parlament im Budget 2016 aufgestockten Mittel im Umfang von 61 Millionen Franken sollen [PAGE 1387] auch in den Folgejahren erhalten bleiben. Einen vollständigen Verzicht auf Kürzungen bei der Landwirtschaft erachtet der Bundesrat als nicht gerechtfertigt. Dies würde zu stärkeren Kürzungen in anderen Aufgabengebieten führen.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die gegenwärtige Situation auf den Agrarmärkten, insbesondere im Milchmarkt, die landwirtschaftlichen Produzenten vor grosse Herausforderungen stellt. Mit der Branche haben wir gezielte und nachhaltige Massnahmen geprüft. Die notwendigen Schritte wurden bereits in die Wege geleitet. Dazu gehört eine Verbesserung der Milchkaufverträge. Eine Erhöhung der Zahlungsrahmen zur Bewältigung dieser teils strukturell bedingten Herausforderungen ist keine sinnvolle Lösung.

Ich bitte Sie, die Minderheitsanträge der vorberatenden Kommissionen und somit den Entwurf des Bundesrates zu unterstützen.