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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2016-09-15

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-15

Wortprotokoll

Zusammenfassend kann man festhalten, dass die Modalitäten bzw. dass das System einer direkten Finanzierung der Absolventinnen und Absolventen der eidgenössischen Berufsprüfungen der höheren Berufsbildung unbestritten ist. Sie sehen an den verschiedenen Beschlüssen und Anträgen, dass die Frage nur noch ist, wie man dieses System genau ausgestalten soll. Darin besteht die grosse Differenz. In der WBK sind verschiedene Anträge gestellt worden, unter anderem auch der Antrag von Kollege Schilliger, der nun wieder eingereicht wurde. Dieser entspricht ja dem ständerätlichen Beschluss, der eine jährliche Finanzierung vorsieht. Der Beschluss des Nationalrates war es, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Es entstand nun aus der Kommission heraus so etwas wie ein mittlerer Antrag, der eine Mehrheit gefunden hat, gemäss welchem die Subjektfinanzierung gezielter ausgestaltet werden soll. Im Grundsatz aber sehen all diese Beschlüsse und Anträge die Subjektfinanzierung vor. Die Frage ist nur, wie diese vorgenommen werden soll.

Wenn man jetzt die Frage nach dem Wie beantworten soll, dann stellen sich schon noch einige Fragen, die im Ständerat, wenn es heute eine Differenz gibt, wahrscheinlich zu Diskussionen Anlass geben werden. Einige dieser Fragen hat z. B. Frau Kollegin Munz direkt hier gestellt - sie hat sich auch vertieft mit diesem Dossier beschäftigt. Andere Fragen sind in der Kommission auch von Herrn Bigler gekommen, bei denen es im Wesentlichen um die gleichen Fragestellungen ging, aber die eine oder andere Lösung hat dann vielleicht etwas anders ausgesehen.

Ich probiere eine Einschätzung zu machen, ob man von bestehenden Systemen ausgehen oder eben nicht ausgehen kann. Wir haben hier bei der Subjektfinanzierung keine effektive Stipendienregulierung vor uns. Die Stipendienregulierung im Hochschulbereich basiert ja darauf, dass ein finanzieller Engpass vorhanden sein muss und dass man seine finanzielle Situation beurteilen lassen muss, damit man ein Stipendium erhalten kann. Das ist nicht vergleichbar mit der Subjektfinanzierung, die hier vorliegt. Die Subjektfinanzierung, die hier vorliegt, ist insofern auch nicht mit anderen Finanzierungen, z. B. im Hochschulbereich, vergleichbar, weil dort Weiterbildungskurse finanziert werden. Das ist eine andere Welt als diejenige, in der es z. B. darum geht, bei der formalen Bildung Inhalte bzw. Personen zu finanzieren. Anders gesagt: Die Subjektfinanzierung bei den Vorbereitungskursen für die höheren Berufsprüfungen ist in mehrerer Hinsicht ein Novum. Erstens ist sie eine personenbezogene Finanzierung, zweitens ist sie kein Stipendium, und drittens ist sie eine Finanzierung für Weiterbildungskurse. Diese Gemengelage macht es wahrscheinlich aus, dass die ganze Frage, wie man den Finanzierungsmechanismus ausgestalten soll, so komplex ist.

In der Tat stellen sich mit dem Gesuch Fragen. Wir haben versucht, einen Kompromiss zu finden: Man soll ein Gesuch stellen, um die Finanzierung zu erhalten. Gemäss Herrn Schilligers Antrag würde einfach eine flächendeckende jährliche Auszahlung erfolgen. Wir rechnen damit, dass die Bürokratie und der administrative Aufwand mit der Gesuchstellung kleiner wären. Es gäbe viel weniger Fallzahlen, statt der 20 000 gemäss Antrag Schilliger wären es nur einige wenige Hundert, vielleicht einige wenige Tausend. Das wäre eine Vereinfachung und gezieltere Finanzierung.

Die Lösung mit dem Gesuch würde vielleicht die Möglichkeit bieten, allfällige Rückzahlungsmodalitäten zu regeln. Wenn man jemandem Geld bezahlt, der zwar die Weiterbildungskurse besucht, aber nie die eidgenössische Berufsprüfung antritt, hat man ihm einfach eine Weiterbildung finanziert, ohne dass ein Abschluss erfolgt ist. Das ist nicht im Sinne des Erfinders. Artikel 56a trägt die Begriffe "Absolventinnen und Absolventen" im Titel. Das heisst, dass man eine Berufsprüfung absolvieren muss! Das muss doch ein Kriterium sein, um diese Gelder erhalten zu können. Das oberste Ziel von uns allen ist ja folgendes: Man will die Spiesse der höheren Berufsbildung gleich lang machen wie die der Hochschulen. Die Hochschulstudierenden haben ihre Möglichkeiten, sie sind finanziert. Ein Hochschulabschluss ist sehr viel billiger als ein Abschluss im Tertiär-B-Bereich. Dort müssen teilweise Zehntausende von Franken investiert werden, es muss auf Lohn verzichtet werden, damit man die Prüfungen überhaupt machen kann.

Diese gleich langen Spiesse sind das Hauptziel. Das muss sein. Das war in der Kommission unbestritten. Es war auch in anderen Bereichen unbestritten, sei es beim Bauernverband, beim Gewerbeverband oder bei anderen Verbänden. Es ist unbestritten, dass bei den höheren Berufsprüfungen endlich ein Ausgleich stattfinden muss. Die Frage ist nur noch wie. Ich habe Ihnen nun die Modalitäten erklärt. Der Antrag Schilliger: flächendeckend. Der Antrag der Kommissionsmehrheit: auf Gesuch hin, was etwas zielgerichteter ist als der Antrag Schilliger. Der Bundesrat sieht vor, dass die Finanzierung erst nach Antritt der Prüfung erfolgt.

Wählen Sie Ihr Modell. Der Ständerat kann es gegebenenfalls noch verfeinern und das Ei des Kolumbus finden.