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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-15

Wortprotokoll

Es ist schon so, Sie können mit der Vorlage, die Sie heute beraten, die Geschichte nicht korrigieren, und Sie können erlittenes Leid und Unrecht nicht ungeschehen machen - das ist so. Es ist wichtig, dass man sich dessen bewusst ist, wenn man diese Vorlage berät. Darum geht es heute nicht.

Es ist eine Vorlage für die Gegenwart, für heute, und es ist eine Vorlage für jene Menschen, die dieses Unrecht erlitten haben und heute leben und heute noch darunter leiden. Deshalb gibt es diese Vorlage und vor allem den Solidaritätsfonds, die Solidaritätsbeiträge, die für die Opfer vorgesehen sind. Der Opferbegriff, also die Definition, was ein Opfer ist, ist im Gesetz ganz genau umschrieben. Ich lese es Ihnen gerne vor, denn dann merken Sie, dass das Wort "Giesskanne" in diesem Zusammenhang wirklich kein passender Begriff ist: Opfer sind "Betroffene, deren körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit oder deren geistige Entwicklung unmittelbar und schwer beeinträchtigt worden ist ..."

"Unmittelbar und schwer", das ist das, was im Gesetz steht, und es geht um diese Menschen. Deshalb machen wir diese Vorlage für sie, für jene Menschen, die heute noch leben und unter der Last ihrer traumatischen Erfahrungen ihr ganzes Leben schwer gelitten haben. Noch einmal: Wir können das Geschehene auch mit viel Geld nicht ungeschehen machen.

Aber was ist denn eigentlich geschehen? Da müssen wir doch noch einen Moment hinschauen: Es ist nicht einfach das Versagen von ein paar Einzelpersonen, die vielleicht nicht ganz auf der Höhe ihrer Fähigkeiten waren oder vielleicht andere moralische Vorstellungen hatten. Es wurde erwähnt: Wir hatten bis 1981 in der Schweiz eine rechtliche Situation, die es zuliess, dass man zum Beispiel eine junge Mutter oder eine Frau ohne Kinder oder einen Mann, die einen Lebenswandel führten, der vielleicht nicht in ein bestimmtes Schema passte, monatelang ins Gefängnis sperren konnte, ohne dass sich über dieses Vorgehen jemals ein Richter gebeugt hätte. Das müssen Sie sich vorstellen: Diese Menschen waren monate- und zum Teil auch jahrelang in einem Gefängnis. Sie kamen dann vielleicht irgendwann wieder hinaus, aber stellen Sie sich das vor! Junge Mütter, die gezwungen wurden, ihr Kind zur Adoption freizugeben, weil ihr Lebenswandel der Gesellschaft nicht passte. Und es war niemand da, der seine Stimme für sie erhoben hätte; es gab keinen Rechtsschutz, keine rechtliche Vertretung, keine Beschwerdemöglichkeit!

Das war die rechtliche Situation in unserem Land bis 1981. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns dessen auch bewusst sind und dass wir nicht nur sagen, das sei das Versagen von einzelnen Vormundschaftsbehörden oder Gemeinderäten usw. gewesen, die hier nicht genau hingeschaut hätten. Das gab es auch, aber es gab eben auch die rechtliche Situation. Deshalb heisst es ja auch "vor 1981" im Titel der Vorlage.

Heute geht es darum, dieses Unrecht zu anerkennen. Ich glaube, das ist das, was wir tun können und auch tun müssen. Das ist unsere Verantwortung. Es steht nicht in unserer Verantwortung, Menschen zu verurteilen, historische Begebenheiten zu verurteilen, uns moralisch höher zu stellen und zu sagen, wir wüssten heute besser, wie es sein müsse. Aber ich denke, anzuerkennen, dass damals Unrecht geschehen ist, steht in unserer Verantwortung, das ist unsere Aufgabe.

Selbstverständlich kann die Anerkennung des Unrechts in Form einer Entschuldigung bei den Opfern geschehen. Aber wir wissen alle, dass das nicht genügt. Ich denke, Solidarität mit schönen Worten - das allein genügt nicht. Deshalb geht es heute auch - nicht nur, aber auch - um diesen Solidaritätsbeitrag als starkes und gelebtes Zeichen der heutigen Gesellschaft, als Zeichen von uns, dass wir dieses erlittene Unrecht anerkennen. Dieser Solidaritätsbeitrag soll aber auch dazu dienen, dass die spürbaren Folgen dieses früheren Unrechts für die Opfer gemildert werden. Das ist nämlich das, was wir heute für die Menschen, die noch leben, tun können. Das tun Sie, indem Sie heute diese Vorlage verabschieden. Es geht also um die Anerkennung des Unrechts, es geht um unseren Respekt, und es geht um unsere Solidarität.

Wir wissen heute nicht genau, wie viele Opfer noch leben. Wir schätzen, dass es zwischen 12 000 und 15 000 Personen sind, die einen Solidaritätsbeitrag beanspruchen werden. Deshalb - und ich kann hier gleich die Frage von Herrn Ständerat Minder beantworten - sind im indirekten Gegenvorschlag, also im Gesetzentwurf des Bundesrates, diese 300 Millionen Franken eingestellt; das ist der Zahlungsrahmen. Wir werden die Auszahlung - das haben wir in der Kommission aufgezeigt - zweistufig vorsehen, damit wir sicherstellen können, dass der Betrag für alle Opfer, die anspruchsberechtigt sind, genügt.

Der Nationalrat und Ihre Kommission haben auch einen Maximalbetrag von 25 000 Franken pro Person festgelegt. Wenn es weniger als 12 000 Opfer sind, die sich melden, dann wird der Zahlungsrahmen nicht ausgeschöpft; aber nicht, weil wir dann irgendetwas neu festlegen oder - wie haben Sie es gesagt? - eine Turnübung machen, sondern weil es einfach weniger Opfer sind. Wir können Ihnen heute wirklich sagen: Das Prozedere, nach dem wir vorgehen und sicherstellen, dass die Opfer, die anspruchsberechtigt sind, diesen Solidaritätsbeitrag auch erhalten, ist im Gesetz festgelegt.

Herr Hösli, ich sage Ihnen, warum der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag beantragt. Er tut das ganz einfach, damit es schneller geht. Viele der Menschen, der Opfer, um die es bei dieser Vorlage eben geht, sind in fortgeschrittenem Alter, sind gesundheitlich angeschlagen oder befinden sich in einer finanziellen Notlage. Wir wollen für diese Menschen nicht erst dann ein Gesetz machen, wenn sie nicht mehr hier sind. Wir machen das Gesetz jetzt für die Menschen, die noch leben. Deshalb beantragen wir einen indirekten Gegenvorschlag. Wir tun das ganz einfach, damit es jetzt vorwärtsgeht. Diese Menschen haben Jahrzehnte darauf gewartet, dass die Gesellschaft das Unrecht anerkennt und ein Zeichen der Solidarität setzt. Jetzt können wir nicht noch jahrelang warten; es muss jetzt vorwärtsgehen. Wenn Sie dem Gegenvorschlag zustimmen, können wir das Gesetz bereits per 1. April 2017 in Kraft setzen. Erste Auszahlungen wären dann relativ rasch möglich. Hier geht es wirklich um den Faktor Zeit.

Ich möchte noch kurz darauf zurückblenden, was in der Zwischenzeit gelaufen ist, denn ich denke, es ist doch eine sehr, sehr spezielle Situation, dass in unserem Land in kurzer Zeit viel möglich geworden ist, nachdem man dieses Thema jahrzehntelang möglichst ausser Acht gelassen hat. Der Gedenkanlass vom 11. April 2013 wurde erwähnt. Ich konnte dort im Namen der Landesregierung die betroffenen Menschen um Entschuldigung bitten. Ich erinnere mich übrigens an diesen Anlass, als wäre er gestern gewesen. Was mich am meisten beeindruckt hat, ist, dass so viele Menschen - [PAGE 680] sie waren 60 bis 70 Jahre alt - nachher gesagt haben, dass sie zum ersten Mal in ihrem Leben öffentlich über diese Begebenheiten, über diese Vorfälle, darüber, was sie in ihrer Kindheit, in ihrer Jugend erlebt haben, sprechen würden, vielleicht sogar zum ersten Mal mit ihrem Ehepartner oder mit ihren Kindern.

Stellen Sie sich das vor, wenn Sie das ein Leben lang für sich behalten müssen - Herr Janiak und Herr Rechsteiner haben es gesagt -, weil Sie sich vielleicht geschämt haben, weil Sie noch in der Vorstellung lebten, dass es Ihre Schuld war, dass Ihnen das passiert ist! Ich denke, das war schon ein erster wichtiger Moment, damit Menschen von dieser Last wirklich ein bisschen befreit werden konnten.

Wir haben dann den runden Tisch abgehalten. Das war eine sehr anspruchsvolle Ausgangslage. Es geschah zum ersten Mal, dass Menschen, eben die Betroffenen, mit jenen, die sie jahrelang, jahrzehntelang als Täter gesehen und erlebt haben, am gleichen Tisch gesessen haben. Mir haben viele Betroffene gesagt, das sei das erste Mal, dass man mit ihnen und nicht nur über sie spreche. Ich denke, dieser runde Tisch war in diesem Sinne ganz wichtig. Das Opfer-Täter-Schema konnte ein Stück weit überwunden werden, indem der runde Tisch gemeinsame Empfehlungen an die Politik verabschiedet hat.

Eine dieser Empfehlungen - es wurde erwähnt - war eine Sonderbriefmarke zur Erinnerung und als Zeichen der Anerkennung dieses Unrechts. Die Post hat positiv darauf reagiert. Ich glaube, das dürfen wir doch erwähnen: Die Sonderbriefmarke ist seit letzter Woche im Umlauf. Sie klebt jetzt auf vielen Briefen und Paketen, geht in die ganze Welt hinaus. Ich denke, das ist ein amtliches Zeichen der Wertschätzung. Ich glaube, das war ein wichtiger Moment, aber natürlich nur ein Zeichen.

Der Soforthilfefonds wurde zusammen mit den Kantonen geschaffen. Insbesondere die Sozialdirektorenkonferenz hat das sehr unterstützt. Wir konnten mit diesem Soforthilfefonds immerhin - es wurde gesagt - über tausend Personen einen Betrag auszahlen. Insgesamt sind es 8,75 Millionen Franken für Menschen, die in einer unmittelbaren finanziellen Notlage waren. Auch das war ein Schritt.

In der Zwischenzeit ist - es wurde gesagt - die Gesetzesvorlage zur Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen erarbeitet und verabschiedet worden. Eine entsprechende Kommission ist bereits an der Arbeit. Die Wiedergutmachungs-Initiative, die in der Bevölkerung und der Politik sehr gut verankert ist und sehr schnell zustande gekommen ist, beweist, dass hier wirklich ein Umdenken stattgefunden hat.

Ich werde jetzt nicht auf die Details der Ihnen heute unterbreiteten Gesetzesvorlage eingehen. Ich gehe davon aus, dass Sie sie kennen. Ich möchte an dieser Stelle doch auch die sehr gute Zusammenarbeit, insbesondere mit den Kantonen, erwähnen. Die Kantone haben in den letzten Jahren Ressourcen für die Opferhilfestellen erhöht, sie haben Anlaufstellen geschaffen, sie haben, auch mit den Archivaren, die Möglichkeit geschaffen, dass der Zugang zu den Dokumenten vorhanden war. Das sind alles einzelne Elemente; kein einziges dieser Elemente kann in diesem Sinne eine Wiedergutmachung ausmachen. Aber ich denke, es kamen hier verschiedene Elemente zusammen, die dazu beigetragen haben, dass die Betroffenen, dass die Opfer gemerkt haben: Jetzt kümmert sich auch die Politik, jetzt kümmert sich auch die Gesellschaft um uns. Ich glaube, das ist eine Erfahrung, die wichtig war.

Jetzt haben Sie die Gesetzesvorlage vor sich liegen. Ich bitte Sie, diese zu unterstützen. Herr Ständerat Eder hat gesagt, es sei ein historischer Tag. Es ist auf jeden Fall eine historische Chance, die wir jetzt haben. Es gibt keine zweite solche Chance mehr, zumindest nicht zu Lebzeiten der Opfer. Ich bitte Sie, diese Chance zu ergreifen. Wir tun das nicht nur für die Opfer, sondern wir tun das auch für den Staat, für die Gesellschaft und damit letztlich auch für uns alle.

Ich danke Ihnen, wenn Sie die Gesetzesvorlage des Bundesrates unterstützen. Damit können wir auch - wir haben es gehört - die Initiative zur Ablehnung empfehlen.