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Müller Leo · Nationalrat · 2016-09-15

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-09-15

Wortprotokoll

Heute haben wir den Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 zu beraten.

Der Bundesrat beantragt in der Botschaft vom 18. Mai 2016, einen Zahlungsrahmen für die Jahre 2018 bis 2021 von 13,278 Milliarden Franken zu beschliessen. Damit würde dieser Zahlungsrahmen um 514 Millionen Franken oder 3,7 Prozent tiefer liegen als in der Periode 2014-2017. Dieser Zahlungsrahmen ist in drei Teilbereiche aufgeteilt, nämlich in den Bereich Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen, in den Bereich Produktion und Absatz und in den Bereich Direktzahlungen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates hat sich an zwei Sitzungen mit dieser Vorlage befasst. An der Sitzung vom 20./21. Juni 2016 hat sie Anhörungen durchgeführt und die Eintretensdebatte geführt. Angehört wurden die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz, die Agrarallianz, Avenir Suisse, die Kleinbauern-Vereinigung, die Föderation der schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien sowie der Schweizer Bauernverband.

Nach diesen Anhörungen erfolgte die Eintretensdebatte. Eintreten auf die Vorlage wurde ohne Gegenantrag beschlossen. Dagegen wurde ein Rückweisungsantrag gestellt. Der Antragsteller wollte die Vorlage mit folgendem Auftrag an den Bundesrat zurückweisen: Der Bundesrat habe dem Parlament eine Vorlage mit einer inhaltlichen Weiterentwicklung der Agrarpolitik vor allem in ökologischer und sozialer Hinsicht zu unterbreiten. Dieser Rückweisungsantrag wurde klar abgelehnt, mit 20 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Zudem wurden an der ersten Sitzung verschiedene Fragen zur Agrarpolitik gestellt, die der Bundesrat in einem Zusatzbericht beantwortet hat. Des Weiteren stand der WAK ein Mitbericht der Finanzkommission unseres Rates zur Verfügung. Dieser diente neben den übrigen Unterlagen als wichtige Grundlage für die Entscheidfindung.

An der zweiten Sitzung vom 15. und 16. August 2016 befasste sich die WAK mit der Detailberatung. Neben dem Entwurf des Bundesrates lagen in der Kommission drei Anträge vor, wobei zwei Anträge deckungsgleich waren. Mit den zwei deckungsgleichen Anträgen wurde verlangt, der Zahlungsrahmen sei auf dem Niveau der Jahre 2014 bis 2017 zu behalten. Ich mache hier noch einen Hinweis: Hier gibt es eine kleine Differenz von 38 Millionen Franken. Diese 38 Millionen Franken werden zwar wie bis anhin im Eigenbereich geführt, aber neu nicht mehr über den Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft abgebucht, wie das früher der Fall war. Deshalb gibt es diese kleine Differenz.

Die Antragsteller, die den Zahlungsrahmen auf der Basis von 2014 bis 2017 halten wollen, führten folgende Begründungen an:

1. Der Landwirtschaft geht es heute wirtschaftlich nicht gut. Vor allem die Milchwirtschaft muss mit dem tiefen Milchpreis echt darben. Aufgrund dieses tiefen Milchpreises kommen Landwirtschaftsbetriebe immer mehr in Liquiditätsengpässe. Auch in den Bereichen Schweinehaltung und Zuckerrübenproduktion ist die Situation vom Markt her sehr schwierig. Viele Betriebsleiter wissen heute nicht mehr, wie es wirtschaftlich weitergehen soll. Betroffen sind vor allem jene Betriebe, die in den letzten Jahren stark investiert haben und bei denen nun diese Produktionsanlagen natürlich bei Weitem nicht abgeschrieben sind.

2. Weiter wurde angeführt, dass sich die Einkommen in der Landwirtschaft nicht so entwickelt haben, wie das in der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 angenommen wurde. Damals rechnete der Bundesrat aufgrund eines Wechsels beim Direktzahlungssystem vor, dass das Sektoreinkommen um rund 7 Prozent steigen dürfte. Der Systemwechsel bei den Direktzahlungen wurde damals beschlossen, aber bei den Einkommen traf das Gegenteil ein: Diese sind zurückgegangen.

3. Weiter wurde in der Kommission argumentiert, dass mit der Neugestaltung der Agrarpolitik 2014-2017 Leistungen bestellt wurden und damals festgelegt worden sei, wie diese Leistungen abgegolten werden sollen. Es gehe jetzt aber nicht an, dass die bestellten Leistungen nun unterfinanziert würden.

4. Dann wurde angeführt, dass der Bereich Landwirtschaft und Ernährung der einzige Bereich sei, in dem in den Jahren 2005 bis 2020 die Staatsausgaben um 1,1 Prozent gesunken sind; das ist inklusive der Zahlen des Finanzplans. Im gleichen Zeitraum sind die Ausgaben für Kultur um 26 Prozent, bei den internationalen Beziehungen um 67 Prozent, im Bereich Bildung, Forschung und Innovation um rund 80 Prozent, nach den Beschlüssen des heutigen Tags um noch mehr, und die Ausgaben bei der Migration um 166 Prozent gestiegen. Die Landwirtschaft könne deshalb nicht für die heutige Situation des Staatshaushalts verantwortlich gemacht werden.

Dagegen argumentierten jene Kommissionsmitglieder, die die Version des Bundesrates unterstützten, dass die Lage in der Landwirtschaft zwar schwierig sei, dass es aber aufgrund der Situation bei den Bundesfinanzen nötig sei, den Zahlungsrahmen zu kürzen. Die Landwirtschaft habe in der Schweiz im internationalen Vergleich eine starke Stützung. Argumentiert wurde von den Befürwortern der bundesrätlichen Lösung auch, dass die Anzahl der Betriebe zurückgegangen sei. Das zu diesem Antrag.

Dann lag ein weiterer Antrag vor, der die Direktzahlungen kürzen und mit dem freiwerdenden Geld einen Fonds äufnen wollte. Aus dem Fonds sollten dann Abfederungsmassnahmen bei Agrarmarktöffnungsschritten und auch Ausstiegshilfen finanziert werden. Im Laufe der Diskussion stellte sich heraus, dass die Errichtung eines Fonds nicht ohne eine Gesetzesänderung möglich ist. Hier haben wir über einen Bundesbeschluss und nicht über eine referendumsfähige Gesetzesvorlage zu befinden. Deshalb hätte diese Fondslösung gar nicht im vorliegenden Verfahren abgehandelt werden können. Dieser Antrag wurde schliesslich zurückgezogen.

Somit standen sich nur noch zwei Varianten gegenüber, nämlich jene des Bundesrates und jene der Antragsteller, die den Zahlungsrahmen auf der gleichen Höhe wie in den Jahren von 2014 bis 2017 erhalten wollten.

In der Diskussion stellte sich immer auch die Frage der Glaubwürdigkeit. Das Parlament habe in intensiver Diskussion im Jahr 2013 eine neue Agrarpolitik beschlossen, man habe Leistungen von der Landwirtschaft bestellt und auch gesagt, wie diese Leistungen abgegolten würden. Die Landwirtschaft habe sich bewegt, sie habe sich sogar schneller [PAGE 1378] bewegt als erwartet, und nun könne man nicht die verlangten Leistungen nach so kurzer Zeit anders abgelten.

Die Kommission beschloss dann mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Zahlungsrahmen in der gleichen Höhe wie in der Vorperiode zuzustimmen, mit der Korrektur, die ich erläutert habe. Das heisst, dass für die Massnahmen der Grundlagenverbesserung und für die Sozialmassnahmen 798 Millionen Franken zur Verfügung stehen sollen, für die Förderung von Produktion und Absatz 1,738 Milliarden Franken und für die Direktzahlungen 11,256 Milliarden Franken. Dieser Antrag entspricht auch jenem, den die Mehrheit der Finanzkommission unseres Rates gestellt hat.

In der Gesamtabstimmung wurde der Vorlage mit dem soeben erläuterten Beschluss mit 15 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt.

Im Namen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates beantrage ich Ihnen somit, der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Antrag zu unterstützen.