Keller Peter · Nationalrat · 2016-09-15
Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-15
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen hier kurz die Haltung der Finanzkommission darlegen und mich dabei auf die finanzpolitischen Aspekte beschränken. Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen für die Jahre 2018 bis 2021 betragsmässig auf dem Niveau der Vorperiode, der Agrarpolitik 2014-2017, zu belassen und sie damit um 514 Millionen Franken gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf aufzustocken. Begründet wurde dieser Entscheid damit, dass sich die vom Bundesrat geplanten Kürzungen gegenüber der vorangegangenen Periode 2014-2017 direkt auf die Einkommen der Landwirte auswirken und damit deren bereits schwierige finanzielle Situation zusätzlich verschärfen.
Aus Sicht der Finanzkommission haben die Akteure des Landwirtschaftsbereichs in den vergangenen Jahren viel unternommen, um dem Systemwechsel und damit den Ansprüchen und Verpflichtungen der laufenden Agrarpolitik gerecht zu werden. Da diese Anforderungen bei unveränderter Gesetzeslage auch für die neue Zahlungsrahmenperiode 2018-2021 bestehen, erachtet die Mehrheit der Kommission eine reale Kürzung der Entschädigungen der Landwirte als kaum zumutbar. Sie betont, wie wichtig es ist, die vorangegangenen Beschlüsse des Parlamentes zu berücksichtigen. Die Bundesratsvorlage verlangt nun aber von der Landwirtschaft Anstrengungen, welche die Versprechungen missachten, die das Parlament den Landwirten in den Debatten zur Agrarpolitik 2014-2017 gemacht hat.
Die Finanzkommission des Nationalrates teilt die Sorge des Bundesrates in Bezug auf die aktuell angespannte Lage des Finanzhaushalts. Ihr ist durchaus bewusst, dass die Vorgaben der Schuldenbremse ab 2018 voraussichtlich nur mithilfe von Sparprogrammen - Stichwort Stabilisierungsprogramm - einzuhalten sind. Deshalb beantragte die Finanzkommission in der Sommersession 2016 anlässlich der Beratungen über die Vorlage zur internationalen Zusammenarbeit sowie der Beratungen über die BFI-Botschaft, die wir heute ja abgeschlossen haben, soweit es die Kredite anbelangt, einschneidende Kürzungen gegenüber den bundesrätlichen Entwürfen.
Im Gegensatz dazu beantragt Ihnen die Mehrheit der Finanzkommission hier eine Aufstockung gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf. Die unterschiedliche Haltung begründet sich vor allem dadurch, dass der BFI-Bereich wie auch die Entwicklungszusammenarbeit in den letzten Jahren ein starkes Ausgabenwachstum verzeichneten, während die absoluten Ausgaben im Bereich Landwirtschaft und Ernährung in den letzten fünfzehn Jahren stabil blieben bzw. sogar eine leicht sinkende Tendenz aufwiesen.
Nach der Mehrheit der Finanzkommission muss eben in jenen Bereichen, die ein starkes Ausgabenwachstum verzeichnet haben, gekürzt werden. Der Agrarsektor ist für den Anstieg der Bundesausgaben in den letzten Jahren nicht verantwortlich. Vielmehr ist der Anteil des Agrarsektors an den Ausgaben des Bundes im besagten Zeitraum stark zurückgegangen, von 7,6 Prozent im Jahr 2000 auf nur noch 5,6 Prozent im Jahr 2015. Wenn wir vorausschauen, wie die Gesamtausgaben des Bundes weiterwachsen, erkennen wir, dass der Anteil der Landwirtschaft sogar noch weiter sinken wird, bis 2019 sogar unter 5 Prozent.
Ich möchte es nicht unterlassen, hier auch die Position der Minderheit ebenfalls möglichst kurz darzulegen. Eine Minderheit der Finanzkommission des Nationalrates beantragt Ihnen, dem Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021 gemäss Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Diese Minderheit möchte zunächst einmal darauf hinweisen, dass es auch ihr wichtig ist, die Agrarpolitik 2014-2017 weiter umzusetzen und den Bauernfamilien ein korrektes Einkommen zu sichern. Dennoch ist sie der Auffassung, dass der Strukturwandel und damit der Rückgang der Anzahl der Landwirtschaftsbetriebe auch eine gewisse Reduktion der Bundesausgaben gemäss Entwurf des Bundesrates rechtfertigt. Denn Berechnungen zeigen, dass die Bundesausgaben pro Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche in den vergangenen Jahren stabil geblieben sind, wohingegen die Bundesausgaben pro Betrieb gestiegen sind und die Zahl der Betriebe gesunken ist. Die Minderheit schliesst daraus, dass die Anstrengungen, die der Bundesrat dem Landwirtschaftsbereich abverlangt, erträglich sind im Vergleich zu den Anforderungen, die an andere Sektoren gestellt werden. Dort nehmen die Herausforderungen und Bedürfnisse kontinuierlich zu. Von der Minderheit der Kommission wurden unter anderem die Bereiche Bildung, Forschung und Innovation, Entwicklungszusammenarbeit, Gesundheit und Soziales genannt.
Trotzdem bleibt als Fazit der Finanzkommission, dass sie sich mit einer deutlichen Mehrheit - das Stimmenverhältnis betrug 14 zu 8 Stimmen - dafür ausspricht, das Niveau des Rahmenkredits auf der Höhe der vorangegangenen Periode, also der Agrarpolitik 2014-2017, zu belassen.
Wir bitten Sie, dieser Position zu folgen.