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Müller Philipp · Ständerat · 2016-09-15

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-15

Wortprotokoll

Nach diesem rhetorischen juristischen Feuerwerk und angesichts der Tatsache, dass ich offenbar zumindest juristisch gesehen noch ein Kind bin, erlaube ich mir eine kurze Replik.

Wenn Sie sich die Vorlage anschauen, dann sehen Sie, dass Kollege Caroni Recht hat: Ein Elternteil bzw. die betreffende Person, die erleichtert eingebürgert werden will, muss mindestens fünf Jahre in der Schweiz zur Schule gegangen sein. Damit ist eigentlich auch schon klar, dass diese Übergangsbestimmung ein Anachronismus ist. Wer hier in die Schule gegangen ist und mit 30, 40 oder 50 Jahren plötzlich auf die Idee kommt, sich erleichtert einbürgern zu lassen, muss sich doch die Frage gefallen lassen, weshalb er dies nicht schon lange im ordentlichen Verfahren getan hat.

Heute sind ordentliche Verfahren - zumindest sehe ich dies in meiner Gemeinde hautnah - nicht mehr Modalitäten unterworfen, wie wir sie aus dem Film "Die Schweizermacher" kennen. Ordentliche Verfahren sind - ich kann das nur für meine Gemeinde sagen, höre dies aber auch von anderen Gemeinden - relativ einfache Verfahren, man könnte fast sagen Massenverfahren, die eine gewisse Routine im Ablauf beinhalten. Es stellt sich deswegen die Frage: Wenn wir eine Vorlage mit der ausdrücklichen Formulierung "für Drittgenerationsausländer, in der Regel Kinder, die hier zur Schule gegangen sein müssen" machen, ist es dann nötig, dass wir auch jenen, die jahrzehntelang in der Schweiz gelebt haben und sich nie ordentlich einbürgern lassen wollten, plötzlich eine erleichterte Einbürgerung ermöglichen? Das kann ich nicht nachvollziehen.

Ich bitte Sie, im Sinne der Kommissionsmehrheit an unserer Fassung festzuhalten und den Antrag des Nationalrates bzw. der Minderheit abzulehnen.

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