Lexipedia

Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-20

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-20

Wortprotokoll

Ich bin mir bewusst, dass viele Frauen, von denen insbesondere Frau Goll gesprochen hat, tatsächlich nicht selten in einer prekären Lage sind - oftmals nicht selbst verschuldet. Um solches zu korrigieren, können wir aber nicht den Weg einschlagen, unser Land und unseren Arbeitsmarkt, der noch nicht einmal das Inkrafttreten des Abkommens mit den EU-Staaten über die Personenfreizügigkeit erlebt hat, gegenüber den Nicht-EU-Staaten und Nicht-Efta-Staaten generell zu öffnen.

Ich möchte Ihnen jetzt ein paar Zahlen nennen. Es sind nicht Illusionen, sondern Fakten: Wir zählen in der Schweiz heute rund 95 000 eingeschriebene Arbeitslose. Die EU-Länder, gegenüber denen wir uns verpflichtet haben, den Arbeitsmarkt zu öffnen, zählen über 14 Millionen arbeitslose Menschen. Wir haben ein weiteres, noch nicht ausgeschöpftes Arbeitskräftepotenzial von Schweizern und Schweizerinnen und Ausländern und Ausländerinnen, die sich in unserem Land legal aufhalten; wir haben Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen, deren Verfahren im Gang ist und die für Haushaltarbeiten zu fairen Bedingungen vorübergehend zur Verfügung stehen. Wir zählten Ende 2000 rund 19 000 legal anwesende ausländische Hausangestellte, davon 16 300 mit einer Niederlassungsbewilligung. Durch die Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber der EU und der Efta wird die Schweiz einen unbürokratischen und verbesserten Zugang zu einem Arbeitskräftepotenzial von weit über 150 Millionen Personen haben - auch zu Personen, welche nicht qualifizierte Arbeitskräfte sind. Es besteht zudem die Möglichkeit, Aupair-Angestellte aus den USA, aus Kanada, Australien und Neuseeland zu beschäftigen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen und wiederholen, was heute in diesem Saal schon mehrmals gesagt wurde: Der Bundesrat hat dem Schweizervolk bei der Abstimmung über die 18-Prozent-Initiative und auch beim Referendum über die bilateralen Verträge eine restriktive Zulassung gegenüber Drittstaaten, begrenzt auf qualifizierte Arbeitskräfte, in Aussicht gestellt. Wenn es nun um Personen geht, die bereits in unserem Land anwesend sind, um Personen, die auch Härtefälle darstellen, dann besteht eben gerade die Möglichkeit, diesen Personen im Rahmen der geltenden Praxis, die das Bundesamt für Ausländerfragen für eben diese Härtefälle entwickelt hat, gerecht zu werden. Herrn Eggly möchte ich noch sagen: Man kann die Schwarzarbeit nicht bekämpfen, indem man einfach sämtliche illegalen Zustände als legal erklärt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion Goll abzulehnen.