Lexipedia

Janiak Claude · Ständerat · 2016-09-15

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-15

Wortprotokoll

Die Aufarbeitung der früheren Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen hat nach langen Jahren des Schweigens unser Land vor ein paar Jahren erreicht. Es geht um Menschen, Erwachsene und Jugendliche, die vor 1981 von solchen Massnahmen betroffen waren, bevor das Zivilgesetzbuch durch die Bestimmungen des fürsorgerischen Freiheitsentzugs mit Rechtsweggarantien ergänzt wurde. Das waren Verdingkinder, Heimkinder, sogenannte in geschlossenen Anstalten und Gefängnissen administrativ Versorgte, in ihren Reproduktionsrechten verletzte Personen - es erfolgten also zwangsweise Abtreibungen, Sterilisierungen, Kastrationen -, und es ging um Zwangsadoptierte und um Fahrende.

Das geschehene Unrecht und das immense Leid lasten noch heute auf den Opfern. Die Notwendigkeit einer Aufarbeitung dieses düsteren Kapitels der Sozialgeschichte ist heute kaum mehr bestritten. Ich zitiere aus Seite 102 der Botschaft: "Die Anerkennung begangenen Unrechts, der Wille zur Aufarbeitung der Vergangenheit und die Bereitschaft zur Entstigmatisierung, zur Aussöhnung sowie zur Solidarität mit den Opfern, auch in der Form von finanziellen Leistungen, sind Ausdruck der Stärke eines Gemeinwesens."

Die Volksinitiative "Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen", die sogenannte Wiedergutmachungs-Initiative, wurde am 19. Dezember 2014 eingereicht. Am 4. Dezember 2015 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative verabschiedet. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, legt dem Parlament aber gleichzeitig einen indirekten Gegenvorschlag vor, in Form des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Zur Finanzierung der gesetzlichen Massnahmen unterbreitet der Bundesrat einen Bundesbeschluss über die Finanzierung der Solidaritätsbeiträge zugunsten von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981, mit einem Rahmenkredit von 300 Millionen Franken für die Jahre 2017-2021.

Der Nationalrat ist den Vorschlägen des Bundesrates in seiner Sondersession vom April dieses Jahres im Wesentlichen gefolgt. Der Ständerat ist Zweitrat. Ihrer Kommission für Rechtsfragen lagen zwei Mitberichte vor, einer der WBK und einer der Finanzkommission. Ihre Kommission für Rechtsfragen und beide anderen Kommissionen beantragen, allen Beschlüssen des Nationalrates zu folgen. Es gibt keine Minderheitsanträge, wir haben aber jetzt neu einen Nichteintretensantrag von Herrn Kollege Hösli.

Die Geschichte dieser Vorlage geht auf das Jahr 2013 zurück. Am 11. April 2013 hat Frau Bundesrätin Sommaruga im Namen der Landesregierung die Opfer dieser fürsorgerischen Zwangsmassnahmen um Entschuldigung gebeten. Im gleichen Jahr kam es dann zum sogenannten runden Tisch. Erstmals sassen Vertreter der Bundesbehörden, Kantonsbehörden, Heime, Kirchen, des Bauernverbandes, der Wissenschaft und der Opfer am gleichen Tisch. Es sassen nicht Täter am selben Tisch, sondern es waren die Vertreter von Organisationen und Institutionen, die ihre Aufgaben zum Teil nicht so erledigt hatten, wie man es sich von ihnen gewünscht hätte.

Gleichzeitig hat man auch eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung aufgegleist. Es begann damals damit, dass wir hier im Parlament - Sie erinnern sich - vor zwei Jahren, am 21. März 2014, das Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen verabschiedet haben. In der uns vorliegenden Botschaft vom 4. Dezember 2015 steht, was damals beschlossen worden ist. Ich lese es nochmals kurz vor, falls Sie sich nicht mehr erinnern. Das Bundesgesetz vom 21. März 2014 "sieht für die administrativ versorgten Menschen insbesondere die gesetzliche Anerkennung des geschehenen Unrechts, Regelungen zur Aktensicherung und zum Zugang zu den Akten sowie die wissenschaftliche Aufarbeitung der administrativen Versorgungen unter Berücksichtigung anderer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen oder sonstiger Fremdplatzierungen durch eine unabhängige Expertenkommission vor". Ich habe auf Seite 108 der Botschaft zitiert.

Es wurde auch ein Soforthilfefonds eingerichtet. Insgesamt wurden an 1117 Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befanden, 8,7 Millionen Franken ausbezahlt.

Die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vor 1981 sind eine Geschichte der Armut in der Schweiz, auch eine Geschichte der Ausgrenzung und Diskriminierung, eine Geschichte des Sparens der öffentlichen Hand, aber selbstverständlich auch des Wandels von gesellschaftlichen Wertvorstellungen. Es geht nicht darum, irgendjemandem Verantwortung zuzuschieben, Schuldige zu benennen, allenfalls noch Haftungs- und Entschädigungsansprüche abzuleiten. Es kann auch nicht darum gehen, die damaligen Geschehnisse aus heutiger Sicht zu beurteilen und insbesondere zu verurteilen. Die Vorlage orientiert sich an der Gegenwart. Wir haben über das Thema, wie man die damaligen Geschehnisse heute beurteilen soll, eine ausgiebige Diskussion geführt, insbesondere zu Artikel 15 von Vorlage 2. Kollege Hefti hatte den Antrag gestellt, dass man den damaligen Zeitgeist und die damaligen Verhältnisse berücksichtigen müsse. Das ist selbstverständlich der Fall. Ich komme bei Artikel 15 in der Detailberatung noch darauf zurück.

Es stimmt: Es ist nicht so, dass jedes Kind, das in einem Heim war, nicht glücklich gewesen ist. Es gab Situationen, wo es zu Hause so schlimm war, dass es für Kinder ein Glück war, in ein Heim gehen zu können. Es ist deshalb auch richtig, nicht global über eine Zeitepoche zu urteilen, [PAGE 674] sondern sie differenziert zu betrachten. Das ist ja auch die Aufgabe dieser in Artikel 15 behandelten wissenschaftlichen Untersuchung. Natürlich gab es damals einen anderen Umgang mit der Erziehung. Dinge, die man heute nicht mehr toleriert, waren damals noch toleriert. Ich denke etwa an die Ohrfeigen, die Sie vielleicht auch noch bekommen haben, als Sie jung waren. Heute beurteilt man das anders.

Aber es gibt eben auch Grenzen. Es gibt Tatbestände, die schon damals strafrechtlich relevant waren; z. B. Vergewaltigung war schon damals ein Straftatbestand. Wenn ein Kind jahrelang in einem Heim untergebracht war, dort vergewaltigt, missbraucht wurde, dann wäre es eben die Aufgabe der Behörden gewesen, hin- und nicht wegzuschauen und alles dafür zu tun, dass so etwas nicht passiert. Wir müssen sehen, dass Behörden, die ein Kind in ein Heim schicken, auch eine Verantwortung tragen. Dass ein Verdingkind jahrelang in der Hundehütte übernachten musste, ist ein Umgang, der schon damals nicht toleriert werden konnte. Das ist nicht mehr eine Frage des Zeitgeistes, sondern das hat mit der Würde der Menschen zu tun.

Wir haben in der Kommission also die Frage, wie man heute beurteilen soll, was damals passiert ist, intensiv diskutiert. Wir kommen, wie gesagt, in der Detailberatung noch einmal darauf zurück. Aber in der Kommission war Eintreten auf diese Vorlage unbestritten, und ich bitte Sie, ebenfalls Eintreten zu beschliessen.