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Caroni Andrea · Ständerat · 2016-09-15

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-15

Wortprotokoll

Es geht hier um die Frage der Alterslimite beziehungsweise der Übergangsregelung dieses Gesetzes. Die ursprüngliche Fassung von Bundesrat und Nationalrat sah gar keine Alterslimite vor. Sie sah einfach vor, dass sich erleichtert einbürgern lassen darf, wer in der dritten Generation gewisse Bedingungen erfüllt. Unser Rat hat dann in seiner Weisheit erkannt: Moment, hier besteht ein Missbrauchspotenzial! Es könnte sein, dass sich jemand vor dem Militärdienst drückt und mit der erleichterten Einbürgerung wartet, bis er 26 Jahre alt ist - daher diese Alterslimite, die wir zu Recht eingeführt haben. Der Nationalrat hat nun in seiner ergänzenden Weisheit gemerkt: Moment, es gibt Leute, die heute schon 26 Jahre alt sind, alle geforderten Kriterien erfüllen und den Militärdienst gar nicht umgehen könnten! Warum sollen wir für diese eine sie ausschliessende Alterslimite einführen? Das heisst, der ursprüngliche Grund für diese Limite fällt bei diesen Personen weg, und der Nationalrat hat das korrigiert beziehungsweise ergänzt. So wäre der Zweck dieser Limite wirklich nur auf die potenziellen "Militärdienstverweigerer" bezogen.

Nun stelle ich fest, dass die Kommissionsmehrheit dennoch an dieser Limite festhalten will, aber mit komplett neuen Argumenten - der Militärdienst ist als Thema jetzt ja erledigt. Der Kommissionssprecher hat die beiden neuen Argumente erwähnt: Das erste Argument ist, dass ja kein Kind mehr ist, wer über 25 Jahre alt ist, im Titel der diesem Gesetz zugrundeliegenden parlamentarischen Initiative aber steht, es müsse um "Kinder" der Schweiz gehen. Hierzu möchte ich einfach sagen, dass es im Sinne dieses Gesetzes bei den Kindern um Nachkommen der dritten Generation geht. In diesem Sinne sind wir alle - also der Kommissionssprecher mit 64 Jahren und ich mit 36 Jahren - Kinder und Grosskinder unserer Vorfahren. Diese Einschränkung war vom [PAGE 672] Gesetz nie so angedacht. Ich meine, auch mit 25 Jahren ist man ja kein "Kind" mehr.

Das zweite Argument, das vorgebracht wurde, lautet, dass, wer so alt ist, wahrscheinlich ja so lange in der Schweiz ist, dass er sich ordentlich einbürgern lassen kann. Das stimmt. Nur: Wenn wir das Gesetz, wie wir es heute verschärft haben, genau anschauen, stellen wir fest, dass fast alle anderen, auch die Jungen, sich auch schon ordentlich einbürgern lassen können. Jene, die von diesem Gesetz erfasst werden, müssen nämlich fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben und hier geboren sein. Wenn Sie das zusammenrechnen, kommen Sie locker auf neun oder zehn Jahre; das reicht dann meistens für eine ordentliche Einbürgerung.

Zusammengefasst: Dieses Gesetz erfasst eigentlich durch die Bank von 10-Jährigen bis 99-Jährigen fast immer nur Leute, die sich auch ordentlich einbürgern lassen könnten. Der Benefit oder das Privileg, das wir der dritten Generation einräumen, ist nicht, dass sie sich überhaupt neu einbürgern kann, sondern dass sie es eben erleichtert tun kann. Sie müssen dann nicht bei der Gemeindebehörde antraben und ihre Sprachkenntnisse nach der Schulzeit unter Beweis stellen, sondern sie haben das einfache Bundesverfahren. Das gilt aber für alle Altersklassen. Daher gibt es, abgesehen vom geregelten Militärdienst, eigentlich keinen Grund, jetzt an dieser künstlichen Hürde für alle festzuhalten, weshalb ich Ihnen beantrage, hier dem Nationalrat zu folgen.

Ich darf noch die Ironie des Momentes festhalten, dass ich als Zweitjüngster im Rat Sie dazu aufrufen möchte: Bitte vergessen Sie auch die älteren Menschen in diesem Lande nicht!