Hösli Werner · Ständerat · 2016-09-15
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-15
Wortprotokoll
Ich stelle den Antrag, auf Vorlage 2 betreffend das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 und somit auf den Gegenvorschlag des Bundesrates nicht einzutreten, ebenfalls nicht auf Vorlage 3, den entsprechenden Bundesbeschluss. Ich begründe dies wie folgt.
Ganz grundsätzlich finde ich die Ex-post-Betrachtungen von gesetzeskonform abgelaufenen Prozessen und Verfahren im Sinne von daraus resultierenden Entschädigungsansprüchen, die eigentlich keine rechtliche Grundlage haben, äusserst problematisch, um nicht zu sagen falsch. Die Nachbetrachtung bzw. der Blick in den Rückspiegel soll dazu dienen, um bei erkannten Fehlentwicklungen Gegensteuer zu geben. Das ist eigentlich der Sinn dahinter. Schliesslich ist man im Nachhinein immer schlauer.
Die Schweiz ist schon seit über hundert Jahren ein Rechtsstaat und ist auch stolz darauf. Trotzdem ist für einen hier lebenden Menschen die Erkenntnis, dass Recht in doch einigen Fällen nicht gleich Gerechtigkeit ist, die wohl schwierigste Erfahrung. Recht kann extrem ungerecht sein - das ist heute nicht besser als früher. Manchmal habe ich sogar das Gefühl, dass, je mehr Gesetze wir haben, desto ungerechter das Ganze wird. Dabei hätte ich den Anspruch, dass es umgekehrt wäre. Ausserdem - und das ist vielleicht eine Erklärung für die Ungerechtigkeiten, die Verdingkinder im Rahmen des Rechts erfahren haben - trifft es oftmals nicht die Mächtigen und Reichen, sodass diese darunter zu leiden hätten.
Früher gab es die Vormundschafts- und Fürsorgebehörden. Heute nennt sich das professionell Kesb; ich denke, dass ich Ihnen das nicht ausdeutschen muss, weiss doch heute schon fast jedes Kind, was "Kesb" bedeutet und wie professionell von all diesen Profis gearbeitet wird. Die "Schweiz am Sonntag" hat bei ihrer Leserschaft eine Umfrage darüber gemacht, ob sie Vertrauen in die heutige Kesb habe. 27 Prozent haben mit Ja geantwortet, 73 Prozent mit Nein. Dass gemäss dieser Umfrage 73 Prozent der Leute heute der Kesb misstrauen, lässt jetzt die Kesb nicht gerade im Glanzlicht erstrahlen. Solch aktuell vorherrschendes Unbehagen in der Bevölkerung müsste uns eigentlich aufschrecken lassen und zum Handeln zwingen.
Doch von Bundesratsseite her ist - ob zu Recht oder zu Unrecht lassen wir einmal offen - nichts im Tun. Denn man vertraut darauf, dass alles rechtmässig abläuft und alle Beteiligten nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Diese Vertrauenshaltung ist im Grundsatz nicht einmal so falsch. Denn es ist sicherlich nicht davon auszugehen, dass eine Behörde oder einzelne Personen im grossen Stil gegen die gesetzlichen Vorgaben oder Vorschriften verstossen. Gut, einen gewissen Anteil von unrechtmässigem Handeln mag es immer geben, früher wie heute. Das ist jedoch Teil dieser Welt, und diese Personen müssen dann allenfalls zur Rechenschaft gezogen werden. Ruhe und Frieden wird es auf diesem Planeten sowieso erst dann geben, wenn wir Menschen ausgestorben sind. Schade zwar, aber es ist so.
Aufgrund einer Betrachtung der Vergangenheit beurteilen wir nun bei diesem Geschäft das Handeln der entsprechenden Behörden hauptsächlich in einer Zeit, die wir so nicht einmal mehr erlebt haben: Krisenzeit, Armut, äusserst kinderreiche Familien nahe an der Hungersnot, Kriegs- oder Nachkriegszeit. Das war die Ausgangslage für die damaligen Behörden. Alleinerziehende ohne intaktes Umfeld hatten kaum eine Chance, zusammen mit dem Kind respektive den Kindern das Leben zu bestreiten und zu meistern. Es gab zudem auch oftmals Elternteile, die schlugen oder soffen oder gar beides. Viele Kinder hatten es als Verdingkinder sicher sehr schwer - zu Hause wäre es aber noch schlimmer gewesen. Die eingreifende Behörde hat damals wie heute eine Gesamtbeurteilung machen müssen. Da sind sicher Fehler passiert, die leider zum Teil sehr schwerwiegende Folgen gehabt haben; aber nicht nur bezüglich der Fremdplatzierung von Kindern, sondern eben auch bezüglich der unterlassenen Fremdplatzierung. Von diesen jedoch, welche zu Hause die Hölle erlebt haben, spricht hier niemand. Die Frage sei deshalb erlaubt, ob da nicht in [PAGE 675] mehreren Fällen die Behörde hätte eingreifen müssen, um grosses Leid zu verhindern.
Aber das wird in der Initiative wie auch im Gegenvorschlag nicht annähernd thematisiert. Auch ich empfinde es als richtig, sich für Unrecht, das aus fürsorgerischen Zwangsmassnahmen entstanden ist, zu entschuldigen, ein Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen zu erlassen und einen Soforthilfefonds für Opfer in Not einzurichten, was eine effektive Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Opfer zur Folge hat oder hatte. Das alles ist geschehen, und auch das Opferhilfegesetz ist nach wie vor in Kraft. Es ist auch nichts dagegen einzuwenden, dass mit der Wiedergutmachungs-Initiative für ein Volksbegehren Unterschriften gesammelt wurden und diese Initiative nun zur Abstimmung kommt. Das Volk hat damit die Möglichkeit, einen tragenden Entscheid zu fällen.
Was mich stört, ist das Verhalten des Bundesrates, der der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellt. Dieser will die allfällige Schadensumme reduzieren, listet Opfer in einem weitgefassten Katalog auf und nimmt keinerlei Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation der von ihm bezeichneten Opfer. Es ist meines Erachtens die heutige verfehlte Tendenz, mit wie mit der Giesskanne verteiltem Geld auf solche und ähnliche Vorwürfe zu reagieren, damit man sich ruhigen Gewissens wieder dem Alltag zuwenden kann. Das macht schon bald Schule.
Ich bin nicht für die Initiative, aber sie ist, wie sie ist. Und wenn sie eine Abstufung der Beträge nach erlittenem Unrecht fordert, so ist es halt so. Sexueller Missbrauch und Vergewaltigung sind auch für mich nicht das gleiche Unrecht wie zum Beispiel wirtschaftliche Ausbeutung durch übermässige Beanspruchung der Arbeitskraft oder Fehlen einer angemessenen Entlöhnung. Die Langzeitfolgen sind da vermutlich schon noch ein bisschen unterschiedlich. Der Opferkatalog des Gegenvorschlags nimmt auf die Folgen aus dem allfälligen Unrecht keine Rücksicht. Er ist nebst dem erwähnten Punkt betreffend viel Arbeit mit schlechter oder keiner Entlöhnung noch mit anderen Punkten wie körperliche oder psychische Gewalt und soziale Stigmatisierung äusserst weit gefasst.
Kann mir hier vielleicht jemand detailliert erklären, wie psychische Gewalt oder soziale Stigmatisierung gemessen oder nach fünfzig bis siebzig Jahren noch beurteilt werden kann? Man könnte allenfalls auch Erziehung unter psychische Gewalt einteilen. Da ist es nicht verwunderlich, dass uns bereits Schreiben zugestellt werden, in denen es heisst, man solle darauf achten, dass - ohne das Vorhandensein von Akten - bereits bei glaubhafter Schilderung der gesuchstellenden Person eine Beitragssprechung erfolge.
Vielleicht bin ich ein bisschen berufsgeschädigt. Aber in meiner beruflichen Funktion habe ich schon Hunderte von Gesprächen mit alten Menschen geführt. Die damalige Zeit war schwierig. Sie glauben nicht - oder wollen es einfach nicht glauben -, wie viele dieser Menschen zu Hause sehr streng und ohne Lohn arbeiten mussten, schon mit vierzehn Jahren in die Fabrik oder in Haushalte geschickt wurden und dort zu einem Hungerlohn arbeiten mussten, der zu Hause sowieso wieder vollumfänglich abgegeben werden musste, keinen Beruf erlernten, erlernen konnten und durften, und womöglich zu Hause beim kleinsten Aufmucken noch Prügel bekamen. Ganz zu schweigen von den Lehrern, die sich dann noch mit Zusatzstrafen und Schlägen auf die eher schulschwachen und überforderten Schülerinnen und Schüler konzentrierten. Ich spreche da nicht von Verdingkindern. Malen Sie doch diese Zeit nicht schöner, als sie war. Es ging teilweise ums nackte Überleben, unter Blut, Schweiss und Tränen, zu Hause und in der Fremde. Aber - das ist auch eine Tatsache - hüben wie drüben haben nicht alle die Hölle erlebt. Es gibt unzählige schöne und positive Beispiele.
Doch nochmals zurück zum Opferkatalog des indirekten Gegenvorschlages, bei dem mich die Opferumschreibung "soziale Stigmatisierung" wirklich aufschreckt. Wir alle wissen, wie brutal Menschen - und in gewissen Dingen vor allem auch Kinder und Jugendliche - sind. Sofort schiesst man sich auf die Schwachen ein, zum Beispiel auf die etwas sonderbar oder weniger athletisch Aussehenden und die schulisch weniger Begabten. Wegen solcher Ausstossung und Hänseleien mussten und müssen viele Kinder, damals wie heute, ein Meer von Tränen vergiessen. Auch das ist eine Tatsache dieser Welt.
Sie werden mit dem indirekten Gegenvorschlag leider kein Unrecht und kein Leid rückgängig machen, sie werden aber neue Ungerechtigkeiten schaffen. Rechtliche Verfehlungen von Behörden, Pflegeeltern, Heimen, Anstalten und Schulen hätten auf dem Rechtsweg abgearbeitet werden müssen. Ein Nothilfefonds ist eingerichtet, und das Rehabilitierungsgesetz ist erlassen. Lassen Sie diese Initiative laufen, wie sie ist! Wenn das Volk ihr zustimmt, werden wir ein griffiges und gutes Gesetz, basierend auf einem Volksentscheid, erlassen. Ob dies 300 oder 500 Millionen Franken kostet, kann wohl, wenn wir es ehrlich meinen, alsdann nicht mehr entscheidend sein.
Dieser Gegenvorschlag macht jetzt wirklich nichts besser. Lassen wir das Volk entscheiden, dann haben wir Klarheit und bei Zustimmung ein solides Fundament auch gegenüber allfälligen weiteren künftigen Forderungen.