Rechsteiner Paul · Ständerat · 2016-09-15
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-15
Wortprotokoll
Wie bereits mein Vorredner gesagt hat, findet mit diesem Entscheid ein trauriges und dunkles Kapitel der jüngeren Schweizer Geschichte seinen vorläufigen parlamentarischen Abschluss. Es hat lange, viel zu lange, gedauert, und von einer Entschädigung oder Genugtuung im Rechtssinne des Wortes kann nicht gesprochen werden. Aber immerhin, für diejenigen der vielen Opfer, die heute noch leben, handelt es sich um einen wichtigen und bisher präzedenzlosen Schritt. Die 20 000 bis 25 000 Franken, die hier als Solidaritätsbeitrag vorgesehen sind, mögen nicht viel sein, aber sie sind doch weit mehr als nichts. Für die Betroffenen heisst das zudem, dass das Unrecht, das sie erlitten haben, nun auch konkret erfahrbar anerkannt worden ist. Das amerikanische Rechtssprichwort "Justice must be seen to be done" ist gerade hier am Platz. Es ist halt so - das zu Kollege Hösli -, dass eine aufgeklärte demokratische Gesellschaft auch in der Lage sein muss, sich offen mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen, auch mit den schwierigen Kapiteln der Vergangenheit.
Zwar ist es nicht der Normalfall und unüblich, dass auf vergangene Entscheide zurückgekommen wird. Es gibt aber Entscheide, die qualifiziertes Unrecht bedeuten. Dann braucht es eine entsprechende Stellungnahme der Zuständigen, und zwar der Zuständigen, die zum betreffenden Zeitpunkt - das sind wir heute - in Amt und Würden stehen. Rehabilitierungen gab es beispielsweise im Falle des Polizeihauptmanns Paul Grüninger in St. Gallen, bei den Fluchthelfern zur Nazizeit, die Leben gerettet haben, aber dafür bestraft worden sind. Das sind solche qualifizierte Ausnahmefälle. Hier haben wir im sozialgeschichtlichen Zusammenhang aus ganz anderen Gründen einen solchen qualifizierten Fall.
Wir haben es heute - auch das darf vermerkt werden - wieder einmal mit dem erfreulichen Beispiel einer erfolgreichen Volksinitiative zu tun, mit dem der Rechtsstaat und die Grundrechte gestärkt anstatt beeinträchtigt werden. Wir haben das in der Vergangenheit schon einmal erlebt mit der Initiative des "Beobachters", auf die das heutige Opferhilfegesetz zurückgeht. Es ist eine sehr positive Entwicklung, die dank dieser Initiative möglich geworden ist. Auch hier wäre es ohne Volksinitiative kaum vorstellbar, dass über das Rehabilitierungsgesetz hinaus, das wir vor zwei Jahren erlassen haben, eine konkrete finanzielle Leistung erfolgt wäre. [PAGE 678]
Ausdrücklich positiv zu würdigen - ich schliesse mich hier auch meinem Vorredner, Kollege Eder, an - ist der unbürokratische und sehr speditive Umgang von Bundesrat und Verwaltung mit der Initiative. Vor allem zuerst unser ehemaliger Ratskollege Hansruedi Stadler als Delegierter und nachher der zuständige Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz, Herr Mader, haben sich grosse Verdienste erworben, indem sie unbürokratisch rasch gehandelt haben. Sie waren in nicht immer einfachen Verhältnissen mit der schwierigen Situation konfrontiert, in der sich viele Betroffene befinden. Dieses Engagement war auch nötig für die Wahrung der Interessen des Staates, für die Wahrung der öffentlichen Interessen, zumal viele Opfer und ihre Angehörigen die Vertreter des Staates in der Vergangenheit auf eine ganz andere und schmerzhafte Art und Weise erlebt hatten.
Es ist richtig, dass die Regelungen im heutigen Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen in das neue Gesetz übernommen werden und dass der neue Erlass zur Aufhebung eines früheren führt. Damit wird auch die historische Aufarbeitung dieses schwierigen Kapitels unserer Geschichte, die bereits begonnen hat, weiter vorangetrieben.
Zufällig war ich gestern Nachmittag an der Universität Bern an einem Symposium für die Historikerin Elisabeth Joris. Es gab ein Panel, das sich gerade auch mit diesen Fragen beschäftigt hatte und bei dem gezeigt wurde, wie mit dieser Wiedergutmachung gegenüber Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen ein schwieriges Thema der Schweizer Sozialgeschichte vom vernachlässigten Rand ins Zentrum gerückt worden ist.
Was das für die Betroffenen, aber auch für die Gesellschaft bedeutet, kann in einer längeren Perspektive vielleicht noch gar nicht richtig ermessen werden. Manche schweizerische Familien - es waren viel mehr, als man denkt, ob es ihnen bewusst ist oder nicht - waren direkt oder indirekt von solchen Ausgrenzungen betroffen, auch wenn es in vielen Familien eben verdrängt oder verschwiegen wurde, denn oft haben die Opfer und auch ihre Nachkommen ihr Schicksal als persönliches Verhängnis empfunden. Erst das Bewusstsein der Gesellschaft über die Verbreitung des Verdingkinderwesens, der Versorgungen und der Sterilisationen schafft einen Sinn dafür, dass gesellschaftliche, politische Praktiken und politisch zu verantwortende Praktiken dafür verantwortlich waren. Es ist zentral, dass die Betroffenen damit erkennen, Opfer eines Unrechtes geworden zu sein, und dass das nicht nur ihr persönliches Schicksal, ihr persönliches Verhängnis war.
Für unsere heutige Gesellschaft sind die Aufarbeitung und die Wiedergutmachung eine Mahnung, dass wir auch in Zukunft gegenüber Prozessen der Entrechtung sensibel bleiben müssen. So wie in der Vergangenheit werden sich diese Prozesse nicht wiederholen, dank den rechtsstaatlichen Fortschritten - das möchte ich hier doch auch sagen -, die ja aufgrund der Ratifikation der Europäischen Menschenrechtskonvention möglich geworden sind. Es war ja die EMRK, die dafür verantwortlich war, dass die Schweiz die fürsorgerische Freiheitsentziehung ohne Rechtsschutz aufgehoben und ein rechtsstaatliches Verfahren geschaffen hat. Es war damit die EMRK, die für diesen grossen Fortschritt beim Rechtsschutz verantwortlich war. Daran erinnere ich namentlich natürlich auch deshalb, weil gewisse Kreise sich von den Menschenrechten verabschieden wollen, wie sie durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert werden.
Ein Letztes - Kollege Janiak hat darauf hingewiesen -: Fast alle dieser Entrechtungen hatten mit Armut zu tun, bei den Verdingkindern, aber auch bei den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Nehmen wir junge Frauen, die ein uneheliches Kind bekommen hatten. Bei Reichen oder bei guten finanziellen Verhältnissen wurde, auch früher, fast immer irgendeine Lösung gefunden. Bei armen jungen Frauen drohte aber die Entrechtung, die Zwangseinweisung, beispielsweise in ein Gefängnis, ohne Vorliegen eines Deliktes, oder im schlimmsten Fall sogar die Sterilisation. Das waren die Verhältnisse, und das war das Unrecht, das mit diesem neuen Gesetz angesprochen wird.
Und gerade Arme - das zum Schluss - sind ja heute unter ganz anderen Bedingungen wieder die am meisten gefährdete Gruppe, wenn es um Entrechtungen geht. Die Grundrechte auch von Menschen in Armut müssen im Rechtsstaat gewährleistet werden, und das ist indirekt, aber immerhin ernstzunehmen, für die Zukunft doch eine Mahnung dieses Gesetzes, das insofern auch in die Zukunft weist.