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Laubacher Otto · Nationalrat · 2002-03-20

Laubacher Otto · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-20

Wortprotokoll

Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung davon abhängig ist, dass im Zeitpunkt des Entscheides eine minimale Stabilität des schweizerischen Wohnsitzes besteht. Er räumt dabei ein, dass die Stabilität nicht gegeben ist, wenn sich ein Gesuchsteller lediglich aufgrund eines noch nicht abgeschlossenen Asylverfahrens in der Schweiz aufhält oder eine Ausreisefrist gesetzt wurde. Hingegen erachtet er offenbar den Status des vorläufig Aufgenommenen als stabilen Status. Dem ist entgegenzusetzen, dass eine vorläufige Aufnahme keineswegs ein stabiler Aufenthaltsstatus ist, da dieser jeweils für ein Jahr gewährt und in der Regel dann verfügt wird, wenn das Asylgesuch abgewiesen worden ist, eine Rückführung aber vorläufig nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Konkret kannn es sich dabei beispielsweise auch um Personen handeln, die wegen fehlender Papiere nicht zurückgeführt werden können, wobei Missbrauch seitens der Gesuchsteller nicht ausgeschlossen werden kann.

Mit dem Zugestehen des Schweizerpasses werden somit Personen belohnt, die das Asylrecht missbraucht, die Ausreise hinausgezögert und eine Gesetzeslücke gezielt ausgenutzt haben. Es geht zudem bei den vorläufig Aufgenommenen nicht um eine kleine Personengruppe, sondern um eine Zahl, die sich in der Grössenordnung von rund 20 000 Personen bewegt. Auch wenn nur ein Teil davon von der Möglichkeit Gebrauch macht, den Aufenthalt in der Schweiz mittels Einbürgerung zu sichern, so ist dies immer noch eine Gesetzeslücke, die zu Missbrauch geradezu auffordert.

Dass dieses Missbrauchsszenario nicht der Fantasie entspringt, zeigt u. a. ein Bericht der "Neuen Zürcher Zeitung" vom November des Jahres 2000 - die Motion wurde vor zwei Jahren eingereicht. Allein in der Stadt Zürich haben ein Dutzend Personen mit abgelehntem Asylgesuch ein Einbürgerungsgesuch gestellt.

Es geht hier sowohl um die Glaubwürdigkeit des Asylverfahrens wie auch um die Glaubwürdigkeit der Einbürgerungspraxis. Der Bundesrat verweist darauf, dass die Missbräuchlichkeit von der zuständigen Behörde im Einzelfall auch festgestellt und das Einbürgerungsverfahren in der Folge abgelehnt werden kann. Wäre es nicht besser, hier eine klare Regelung vorzusehen, anstatt den Entscheid der Willkür zu überlassen und damit der Ungerechtigkeit Tür und Tor zu öffnen?

Ich bitte Sie, diese Motion zu überweisen.