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Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-09-19

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-09-19

Wortprotokoll

Die Eidgenössische Alkoholverwaltung hat neben ihrer Hauptaufgabe, nämlich der Erhebung der Alkoholsteuern zugunsten der AHV/IV und der Kantone, auch die Einhaltung der Restriktionen für die Spirituosenwerbung zu kontrollieren. Werbung für Spirituosen auf Gebrauchsgegenständen, die nicht im Zusammenhang mit gebrannten Wassern stehen, ist gemäss Artikel 42b des Alkoholgesetzes verboten.

Das EFD geht dem Hinweis in dieser Frage nach und überprüft die Verhältnismässigkeit der Aktion für mögliche künftige Tätigkeiten. [PAGE 1398]