Gross Jost · Nationalrat · 2002-03-20
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-20
Wortprotokoll
Ja, Herr Hess, erlauben Sie mir die Bemerkung, dass Sie jetzt nicht eben präzise zur Sache gesprochen haben. Deshalb stelle ich Ihnen zwei Fragen:
1. Finden Sie die vom Bundesgericht entwickelte Rechtsprechung zur Konzernhaftung und zur faktischen Organhaftung richtig? Warum würden Sie sich, wenn dem so wäre, dagegen wehren, dass das in das Gesetz, ins Aktienrecht, aufgenommen würde?
2. Jetzt schon haften die Gemeinwesen, wenn sie Vertreter in spezialgesetzliche Aktiengesellschaften entsenden. Für ihre Vertreter finden Sie die Bestimmung nicht mehr zeitgemäss? Würden Sie sie gar aufheben? Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das öffentliche Gemeinwesen und die private Aktiengesellschaft in diesem Punkt, in Bezug auf die Haftung, unterschiedlich stellen wollen.