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Germann Hannes · Ständerat · 2016-09-19

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-19

Wortprotokoll

Wenn ich jetzt diese Argumentation höre, habe ich natürlich ein gewisses Verständnis dafür. Allerdings glaube ich, dass mein Anliegen gleichwohl berechtigt ist. Ich habe auch das Gefühl, die Kommission habe möglicherweise das Ansinnen nicht in allen Bereichen in meinem Sinne ausgelegt.

Ich möchte aber von Anbeginn weg meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes. Im letzten Jahr bin ich zudem von einer jungen Familie zur Besichtigung respektive zur Einweihung ihres Plus-Energie-Hauses eingeladen worden. Ehrlich gesagt, bin ich dieser Einladung etwas skeptisch gefolgt. Ich habe mir dann erklären lassen, wie alles funktioniert. Selbstverständlich wollte ich nach der Hausbesichtigung auch den Stromzähler sehen. Tatsächlich, die Zähler des Elektrizitätswerks Schaffhausen bestätigten, dass das Haus insgesamt 6500 Kilowattstunden pro Jahr benötigt und gut 15 000 Kilowattstunden pro Jahr produziert; das sind fast 230 Prozent des Eigenbedarfes dieser Schaffhauser Familie. Der Stromüberschuss von rund 8500 Kilowattstunden pro Jahr fliesst ins Netz und kommt anderen Gebäuden oder Elektroautos zugute. Alle Anwesenden waren von diesem Plus-Energie-Haus beeindruckt. Es werden weder fossile Energien importiert, noch wird CO2 emittiert. Im Gegenteil, dank des Überschusses an CO2-freiem Solarstrom von 8500 Kilowattstunden muss weniger Kohlestrom beispielsweise aus Deutschland oder aus anderen Ländern importiert werden; dieser Import ist heute aber eine Realität.

Weniger Emissionen, mehr Wertschöpfung im Inland - durch diesen Plus-Energie-Bau hilft die Familie, jährlich etwa 2500 Tonnen CO2-Emissionen zu verhindern respektive die Emissionen entsprechend zu senken. Ausserdem wurden praktisch alle Arbeiten und Bauaufträge lokal vergeben. Dank dieser Energieinvestitionen kann auch mehr Wertschöpfung im Inland erzielt werden.

Wir müssen heute leider feststellen, dass bei Schweizer Gebäuden, und jetzt hören Sie gut hin, im Durchschnitt 80 Prozent Energieverluste zu beklagen sind; das sind bis 90 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr. Das ist eine unglaubliche Summe. Dies hat der Bundesrat in der Stellungnahme zur Interpellation 10.3873 festgestellt. Dabei verpflichtet die Bundesverfassung in Artikel 89 dazu, dass sich Bund und Kantone für eine ausreichende, breitgefächerte, sichere, [PAGE 696] wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch einzusetzen haben.

Die Kantone sind für Massnahmen betreffend den Verbrauch von Energie in Gebäuden zuständig, wie Bundesrat und Kommission aufgrund von Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung feststellen. In diesem Falle sind sie aber auch für 80 Prozent der Energieverluste mitverantwortlich. Das Nein zu meiner Motion wurde unter anderem mit Mitnahmeeffekten begründet. Darf ich fragen, ob damit etwa die 80 Prozent Energieverluste gemeint sind, die wir im Gebäudebereich zu beklagen haben? Oder sind es die über 170 Milliarden Franken, die seit Annahme des Energieartikels im Jahre 1990 für Energieimporte aus dem Ausland aufgewendet worden sind? Wir verfügen in unseren 26 Kantonen und etwa 2300 Gemeinden über 10 000 Bauvorschriften. Wollen Sie mit dieser Vorschriftenflut wirklich nochmals weitere Jahrzehnte 80 Prozent oder laut Bundesratsauslegung jährlich 90 Milliarden Kilowattstunden an Energieverlusten im Gebäudebereich weiterverwalten? Das zeigt doch: Es liegt hier zu vieles im Argen.

Respektieren wir die Bundesverfassung? Ja, selbstverständlich, aber es ist eben nicht nur von Artikel 89 Absatz 4 die Rede, vom Verbrauch von Energie in Gebäuden. Bei Plus-Energie-Bauten geht es weiter. Es geht ja gerade um die Produktion von Energie an den Gebäudehüllen. Wenn die Bundesverfassung respektiert werden soll, darf sie nicht einseitig ausgelegt werden, sondern es müsste auch Artikel 89 Absatz 3 einbezogen werden und nicht nur Absatz 4. Diese Bestimmung gibt dem Bund eine umfassende Gesetzgebungskompetenz - so hat es zumindest Professor Jagmetti, der Staats- und Verwaltungsrechtler, festgestellt. Der Bund kann demnach "die Entwicklung von Energietechniken, insbesondere in den Bereichen des Energiesparens und der erneuerbaren Energien", fördern.

Genau darum geht es bei meiner Motion: Weder mehr Bauvorschriften noch mehr Geld verlangt sie. Aber nachdem wir am Freitag, den 23. September, den 26. Jahrestag der Zustimmung des Souveräns zum Energieartikel feiern dürfen, sollten wir jetzt, im Vorfeld, eben ein Zeichen gegen dieses jahrzehntealte Subventions-Giesskannensystem setzen, das nach wie vor 80 Prozent Energieverluste im Gebäudebereich ermöglicht und verwaltet. Wir brauchen eine verfassungskonforme und wirksame Rechtsbestimmung statt über 10 000 wirkungslose Bau- und Energievorschriften.

Bei Plus-Energie-Bauten gibt es weder Energieverluste noch CO2-Emissionen, weder Importe von fossilen und nuklearen Energien noch Überweisungen von 10 Milliarden Franken an Staaten, die wir nicht unbedingt als Rechtsstaaten bezeichnen. Dafür fliessen diese Mittel praktisch ausschliesslich in die Inlandwertschöpfung, wie das eingangs erwähnte Beispiel eindrücklich gezeigt hat.

Fazit: Meine Motion "Plus-Energie-Bauten statt 80-prozentige Energieverluste" will auch nicht einen Franken mehr Subventionsgeld, aber effizientere Gebäudeinvestitionen für unsere Familien und KMU oder, wie Konfuzius es auf den Punkt gebracht hat: "Gib einem Mann einen Fisch, und du ernährst ihn für einen Tag" - bei mir würde das nicht ganz reichen -; "lehre einen Mann zu fischen, und du ernährst ihn für sein Leben."

In diesem Sinne danke ich für die Unterstützung meiner Motion zum beinahe 26. Jahrestag des Energieartikels in unserer Bundesverfassung.