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de Courten Thomas · Nationalrat · 2016-09-19

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-19

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen (EL) konsequent an die Hand zu nehmen und den kantonalen Durchführungsstellen auch die entsprechenden Mindeststandards und Instrumente in die Hand zu geben.

Die Motion fordert damit im Grundsatz nichts Neues, sondern vielmehr die Durchsetzung der geltenden Rechtsbestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung, wie sie sich auch in anderen Sozialversicherungen, beispielsweise in der IV, als durchaus notwendig und nützlich erwiesen hat. Sofern sich aber dafür entsprechende Gesetzes- oder Verordnungsänderungen als notwendig erweisen sollten, wollen wir das mit dieser Motion ebenfalls anstossen. Insbesondere sind beispielsweise die Eigentumsverhältnisse im Ausland und der tatsächliche Wohnsitz oder dessen Feststellung zu überprüfen.

Es ist einfach so: Wo Sozialleistungen beansprucht werden können, ist die Versuchung, Leistungen auch missbräuchlich zu beanspruchen, nicht sehr weit. Bei der IV hat man das lange vermutet und dann auch etwas getan. Die Bemühungen der kantonalen IV-Stellen, korrektes Verhalten der Versicherten sicherzustellen, haben zu einer Reduktion von 420 ganzen Renten geführt. Einsparungen von insgesamt 170 Millionen Franken jährlich sind dadurch möglich geworden. Der wachsende EL-Bedarf rechtfertigt es, dass auch hier die entsprechende Frage des Missbrauchs konsequenter geprüft wird, als das heute der Fall ist. Immerhin sind die Ergänzungsleistungen eine steuerfinanzierte Leistung und werden nicht an Personen mit Wohnsitz im Ausland ausbezahlt. Es lohnt sich aber für im Ausland lebende Personen, sich mit einer Pro-forma-Adresse in der Schweiz Ergänzungsleistungen auszahlen zu lassen; das ist ein Beispiel. Es lohnt sich ebenso für Rentner und EL-Bezüger, gewisse Vermögenswerte, z. B. eine hochmotorisierte Karosse oder auch Liegenschaften im Ausland, zu verschweigen, um die Berechtigung für Ergänzungsleistungen nicht zu verlieren.

Die ablehnende Stellungnahme des Bundesrates kann ich aus drei Gründen nicht nachvollziehen:

Erstens sagt er, die EL-Durchführungsstellen seien bereits heute verpflichtet, sämtliche Abklärungen vorzunehmen, welche für die Beurteilung des EL-Anspruchs und der Höhe der Leistung notwendig sind. Das ist korrekt, aber in der Praxis zeigen sich dennoch erhebliche kantonale und regionale Unterschiede im Vollzug, wie auch entsprechende Kontrollen immer wieder zeigen und wie auch entsprechende Kontrollorgane immer wieder bestätigen und worauf sie immer wieder hinweisen. Ein spezifisches Problem ist die Durchsetzung der Meldepflichten der EL-Bezüger, ein anderes die relativ lange Überprüfungsperiode: Nach Gesetz erfolgt, heute eine Überprüfung alle vier Jahre. Das ist auch für die Behörden ein Problem. Anfang 2012, also vor vier Jahren, wurde zwar eine gesetzliche Grundlage für ein Ergänzungsleistungsregister geschaffen, aber dieses befindet sich heute immer noch im Aufbau.

Zweitens würde gemäss Bundesrat auch der Datenaustausch unter den Behörden die Missbrauchsbekämpfung erleichtern. Aber auch diese Forderung der Motion Pezzatti 14.3307, die dieser Rat bereits gutgeheissen hat, ist noch nicht umgesetzt; die Motion ist immer noch in Beratung im Zweitrat.

Drittens schlägt der Bundesrat in der angekündigten EL-Reform selbst verschiedene Massnahmen auf Durchführungsebene zur Verbesserung und Vereinheitlichung der Sachverhaltsabklärungen für die Leistungsbemessung vor. Auch die Folgen längerer Auslandaufenthalte für den EL-Anspruch sollen präzisiert werden.

All dies sind Punkte, die wir mit dieser Motion unterstützen können. Wir sind uns grundsätzlich einig. Wie wir wissen, mahlen die Mühlen in Bern aber sehr langsam. Da wollen wir mit einem deutlichen Signal auch aus diesem Rat etwas Gas geben.

Darum bitte ich Sie im Namen von Herrn Bortoluzzi und der SVP-Fraktion, diese Motion anzunehmen.