Scherer Marcel · Nationalrat · 2002-03-20
Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-20
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion weist die Parlamentarische Initiative unserer SPK vollumfänglich zurück und beantragt Ihnen, auf dieses weltweite Unikum eines Beschwerderechtes gegen Einbürgerungsentscheide nicht einzutreten. Es wird versucht, die Einbürgerung, die bis heute ein freier politischer Akt war, in eine Verwaltungsverfügung umzuwandeln. Bis heute gibt es keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerungen, und das ist gut so. Dies ist auch ganz klar in kantonalen Einbürgerungsgesetzen so verankert. Weil die Einbürgerung als politischer Akt definiert ist, ist eben auch die Entscheidungsbefugnis nicht bei den Verwaltungsbehörden anzusiedeln, sondern bei einer politischen Behörde, somit beim Volk, bei der Gemeindeversammlung, bei der Urnenabstimmung oder beim Parlament. Aus diesem Grund sind auch die Anforderungen nach Kantonen unterschiedlich geregelt.
Es wird gesagt, es bestehe ein verfassungsmässiger Anspruch auf eine willkür- und diskriminierungsfreie Einbürgerung. Dem möchte ich entgegenhalten, dass auch ein verfassungsmässiger Anspruch des Stimmbürgers, des Schweizervolkes besteht, seinen freien Willen frei und ungehindert zum Ausdruck bringen zu können. Das ist nicht gewährleistet, wenn wir gesetzliche Instanzen mit der Kompetenz ausstatten, dem Volksentscheid übergeordnet entscheiden zu können. Das Gericht würde dem Volksentscheid übergeordnet. Damit würde das Recht des Souveräns ungebührend und verfassungswidrig eingeschränkt. Das ist staatspolitisch unhaltbar. Mit der vorgenommenen Behandlung des Beschwerderechtes, das ins Bürgerrechtsgesetz aufgenommen werden soll, will sich die Verwaltung mehr Kompetenz und Möglichkeiten bei der Mitsprache in Einbürgerungsverfahren verschaffen.
Wenn schon ein Wandel der Einbürgerungspraxis eingeleitet werden soll - was weiss ich aus welchen Kreisen -, dann nicht im Rahmen einer Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes, sondern auf Verfassungsstufe. Das Volk soll, ja muss befragt werden, ob es auf ein bisheriges Recht bewusst verzichten will und ob in Einbürgerungsfragen somit neu die Verwaltung zuständig sein soll. Das Verfahren und auch die materiellen Voraussetzungen für die Einbürgerungen sind kantonal geregelt. Es muss uns bewusst werden, dass wir mit einer übergeordneten richterlichen Instanz direkt in kantonale und kommunale Rechte eingreifen. Was passiert, wenn die bekannte Beschwerdeinstanz den Entscheid nach einer Volksabstimmung kassiert? Was soll dann mit dieser Gemeindeversammlung, dieser Urnenabstimmung, diesem Parlamentsentscheid geschehen? Wird bei einer Ablehnung eines Bürgerrechtsgesuches durch die Gemeindeversammlung der Volksentscheid durch einen Juristenentscheid bekämpft? Ist also dann nicht mehr das Volk die oberste Instanz in unserem Land, sondern die von ihm gewählte Justiz? Bei einer Nichtwahl von Ihnen als Nationalrat beispielsweise können Sie sich ja auch nicht gegen die Willkür wehren, obwohl das auch ein Einzelfall ist.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zu den Fällen Emmen und Schwyz, welche scheinbar die Auslöser dieses Vorziehens der Teilrevision des Bürgerrechtes sind. Es ist die freie Entscheidung unseres Volkes, wen es auswählt, welche Leute es einbürgern will und welche nicht. Wenn es Leute aus Ländern mit nachweislich höherer Kriminalitätsbereitschaft nicht eingliedern will, ist das sein gutes Recht.
Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen aus all den genannten Gründen, auf die Vorlage nicht einzutreten. Damit ermöglichen Sie eine ordentliche Revision des Bürgerrechtes ohne bereits vorgezogene Teilbeschlüsse, die eine Gesamtrevision erheblich erschweren werden. Die FDP-Fraktion - und das stimmt mich grundsätzlich gut - ist auch für Nichteintreten, und ich hoffe, wir werden es schaffen. Das Schweizervolk braucht keine gerichtliche Bevormundung in der Frage der Einbürgerungen. In Abwägung des Ausgangs der Debatte behält sich die SVP das Recht vor, das fakultative Referendum zu ergreifen.