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Fehr Hans · Nationalrat · 2002-03-20

Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-20

Wortprotokoll

Ich bitte Sie wie mein Kollege Scherer, dieser Initiative keine Folge zu geben. Man kann es natürlich von allen Seiten, vor allem von linker Seite, schönreden, es gehe gegen so genannte Willkür. Aber es kann niemand die Tatsache wegleugnen, dass Sie mit diesem Beschwerderecht letztlich durch die Hintertüre einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung schaffen.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass Einbürgerungsentscheide kein Verwaltungsakt sind, auch wenn es Rechtsprofessoren gibt, die das sagen. Es sind politische Entscheide der obersten politischen Behörde, des Volkes, oder eines vom Volk eingesetzten Gremiums. Sonst können Sie geradeso gut kommen und sagen, auch Abstimmungen, auch Wahlen, bei denen das Volk entscheidet, seien Willkür; ein Kandidat sei nicht gewählt worden, man müsse den anderen wählen. Das geht natürlich nicht.

Es gibt bei einem Volksentscheid keine Willkür, und es darf darum auch keinen Zugang zu Gerichten geben. Sie können auch sagen, diese Instanzen, diese Gerichte könnten nicht einbürgern, sie könnten nur kassieren. Das kommt letztlich auf das Gleiche hinaus. Sie müssen sich die unglaubliche Prozedur vorstellen, dass von der Gemeinde X nicht eingebürgert wird, und dann kommt das Gericht, kassiert den Entscheid und sagt, man habe jetzt noch einmal die Gelegenheit, sich zu bessern, einen besseren Entscheid zu fällen. Das kommt mir fast so vor wie der Fall Dänemark in der EU, als man den Dänen noch einmal Gelegenheit gab abzustimmen, bis es der EU gepasst hat.

Was ist eigentlich das Motiv der Politiker, zumindest von der linken Seite, für einen Rechtsanspruch auf eine Einbürgerung einzutreten? Ich habe mir das lange überlegt. Offenbar geht es auch darum - ich sage: auch -, die Statistik zu verbessern. Es passt einem nicht, wenn über 20 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz Ausländer sind. Man merkt, dass es im Volk Probleme gibt. Es gibt Politiker, die sagen: Macht diese Einbürgerungen, treibt sie voran, dann landen wir bei etwa 8 oder 10 Prozent, das kann man dem Volk besser verkaufen.

In der Kommission wurde auch gesagt - Sie haben das mitbekommen -, was wir jetzt machten, wäre ja nur eine Minimalvariante. Aber vergegenwärtigen Sie sich diese "Minimalvariante": Es gibt eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht. Es ist eine neue kantonale Gerichtsbehörde zu schaffen, welche die Beschwerden vorgängig beurteilt, und es gibt eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen Entscheide des Bundesamtes für Ausländerfragen. Das soll eine Minimalvariante sein? Ja, was wäre denn die Maximalvariante? Vor dem Volk können Sie auch diese Minimalvariante nicht vertreten. Im Hintergrund, das wissen Sie auch, winkt bereits die Aussicht, dass aufgrund des Vorbehaltes gegen das Antirassismusgesetz, den einige Leute streichen wollen, uns künftig auch die Uno bei der Einbürgerungspraxis dreinreden wird. Das wollen wir nicht. Wir sagen jetzt klar: Nein!

Ich bitte Sie, dieser Initiative keine Folge zu geben und das Beschwerderecht entschieden abzulehnen. Ich bin überzeugt, dass sich nötigenfalls auch das Volk für eine Ablehnung entscheidet. Das garantiere ich Ihnen.

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